Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs3 litb;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/27 91/13/0002 2 Stammrechtssatz Entfaltet ein Feststellungsbescheid im Sinne des § 188 BAO gegenüber einer Person, der gegenüber die einheitliche und gesonderte Feststellung wirken soll, keine Wirkung, dann findet eine einheitliche und ge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188;BAO §191 Abs3;BAO §97 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/09/12 96/15/0161 1 Stammrechtssatz Gemäß § 191 Abs 3 BAO wirken Feststellungsbescheide iSd § 188 BAO gegen alle, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen. Damit ein Feststellungsbescheid diesen Gesellschaftern (Mitgl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Ende des Jahres 1981 einer der Kommanditisten der G-GmbH & CO KG (im folgendem KG), die einen Metallgroßhandel betreibt. Am Erfolg und am Betriebsvermögen der KG war er in den Jahren 1979 und 1980 zu 6 %, im Jahre 1981 zu 7,5 % beteiligt. Nach Abschluß einer abgabenbehördlichen Prüfung bei der KG für den Zeitraum 1979 bis 1983 wurden zwei mit 20. Juli 1989 datierte BP-Berichte erstellt: Der Bericht I für die Jahre 1979 bis 1981 (sohin bis zum A... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist eine GmbH, an welcher der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer jeweils zu 50 % beteiligt sind. Der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer haben sich am Unternehmen der Erstbeschwerdeführerin als (atypisch) stille Gesellschafter mit einer Einlage von je 250.000 S beteiligt; in der Vereinbarung über die stille Gesellschaft wurde festgehalten, daß sich die Verteilung von Gewinn und Verlust nach dem Verhältnis des bei der Erstbeschwerdeführerin eingezahlten St... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §243;BAO §260;BAO §85 Abs1;BAO;VwRallg;
Rechtssatz: Da die BAO eine Besprechung der Partei mit dem Sachbearbeiter der Berufungsbehörde nicht vorschreibt, wird mit dem Vorbringen der Partei, auf ihr telefonisches Ersuchen sei eine solche Besprechung abgelehnt worden, keine Verletzung von Verfahrensvorschrift... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;VerfGG 1953 §87 Abs1;VwGG §42 Abs2;
Rechtssatz: Die aufgrund § 188 BAO bescheidmäßig festzustellenden Umstände sind nicht mit einer beliebigen Anzahl von Einzelbescheiden, sondern mit einem einzigen Bescheid pro Jahr und Gesellschaft (Gemeinschaft) festzustel... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerinnen sind Kommanditisten der B-KG. Komplementärin ist eine GmbH. Sowohl die B-KG als auch die GmbH sind im Konkurs. Masseverwalter ist in beiden Fällen Rechtsanwalt Dr. NS. Im angefochtenen Bescheid wird ausgesprochen, daß der an die B-KG gerichtete Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 2. Juni 1995 betreffend die Feststellung von Einkünften für 1990 durch die belangte Behörde gemäß § 299 Abs. 2 BAO wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben wird. In der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;
Rechtssatz: Für einen Bescheid betreffend Aufhebung eines Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gelten als contrarius actus dieselben Regelungen wie für den Feststellungsbescheid nach § 188 BAO selbst. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996150161.X02 Im RIS seit 20.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs3 litb;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/27 91/13/0002 2 Stammrechtssatz Entfaltet ein Feststellungsbescheid im Sinne des § 188 BAO gegenüber einer Person, der gegenüber die einheitliche und gesonderte Feststellung wirken soll, keine Wirkung, dann findet eine einheitliche und ge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188;BAO §191 Abs3;BAO §97 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 191 Abs 3 BAO wirken Feststellungsbescheide iSd § 188 BAO gegen alle, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen. Damit ein Feststellungsbescheid diesen Gesellschaftern (Mitgliedern) gegenüber aber auch iSd § 97 Abs 1 BAO wirksam wird, muß er ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. September 1987 erklärte das Finanzamt den vorläufigen Bescheid vom 2. September 1987, mit dem die Einkommensteuer für 1985 festgesetzt worden war, gemäß § 200 Abs. 2 BAO für endgültig. Das Finanzamt führte beim Beschwerdeführer hinsichtlich des Zeitraumes 1985 bis 1987 eine Prüfung der Aufzeichnungen durch (Prüfungsauftrag vom 1. August 1988). In Tz 5 des Berichtes über die abgabenbehördliche Prüfung vom 29. Mai 1989 wird ausgeführt, es hätten sich hinsichtlic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §187;BAO §188;EStG 1972 §4 Abs2;HGB;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Auch bei einem Steuerpflichtigen, der nicht den Vorschriften des HGB unterliegt, wird die Bilanz auch anderen als steuerlichen Zwecken dienen. Durch § 4 Abs 2 EStG 1972 wird der Steuerpflichtige nicht einge... mehr lesen...
Der Beschwerdefall ist vor dem Hintergrund der "WEB-IMMAG-Bautreuhand-Firmengruppe"-Affäre zu sehen. Der wesentliche Unternehmensgegenstand der Beschwerdeführerin, einer GmbH & Co KG, war nach den für die Streitjahre geltenden Gesellschaftsverträgen der Erwerb von Immobilienobjekten, Liegenschaften und Grundstücken, als auch von Anteilen daran, die Bebauung und Bestandgabe und sonstige Verwertung dieser Immobilien und Veranlagung der Gesellschaftsmittel in sonstigen hypothekarisch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §2 Abs2;
Rechtssatz: Die Beurteilung der steuerlichen Verhältnisse der Anleger, insbesondere der Folgen der unrechtmäßig erfolgten Geltendmachung von Verlusten sowie der steuerlichen Behandlung eines etwaigen Überschusses aus der Veräußerung von Hausanteilsscheinen, ausgenommen die Fälle des § 188 B... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte in den Streitjahren neben anderen Einkünften aus der Beteiligung an der F-KG negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von (jeweils) 97.558 S, 161.377 S und 64.293 S. Im Jahr 1984 erklärte er weiters aus der Beteiligung an der W-KG, Serie 10, negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von 117.692 S. Das für die Veranlagung des Beschwerdeführers zur Einkommensteuer zuständige Finanzamt Vöcklabruck berücksichtigte die geltend gemachten ne... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §209 Abs1;
Rechtssatz: Die im E vom 18.11.1993, 92/16/0198, enthaltene Aussage, eine Unterbrechungshandlung müsse von der konkret zur Erhebung der Abgabe (sachlich und örtlich) zuständigen Abgabenbehörde gesetzt werden, ist auf ein Verfahren nicht anwendbar, in welchem die Erlassung von einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden al... mehr lesen...
Im Bericht über die bei der Beschwerdeführerin, einer KG, für den Zeitraum 1983 bis 1985 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung wird ausgeführt, sie betreibe ein Rechenzentrum und erbringe Rechenleistungen für ihre Gesellschafter (Steuerberater). Es würden auf der EDV-Anlage der Beschwerdeführerin mittels selbst erstellter Buchhaltungs-, Lohnverrechnungs-, Kostenrechnungs- und Fakturierungsprogramme die in den Steuerberatungskanzleien bzw. bei den Klienten aufbereiteten Daten verarb... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem ihr in Kopie angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid des Finanzamtes für den 1. Bezirk über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für das Jahr 1987 wurden unter anderem Einkünfte der Beschwerdeführerin festgestellt. Die entsprechenden Einkünfte fanden im Einkommensteuerbescheid der Beschwerdeführerin für 1987, welcher vom Finanzamt für den 9. Bezirk (Wohn... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §192;BAO §252 Abs2;BAO §252;
Rechtssatz: Bescheide betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften sind Grundlagenbescheide für Gewerbesteuermeßbescheide (Hinweis E 25.10.1994, 90/14/0181; Ritz, BAO-Kommentar, § 252, Textziffer 9). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:19911... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §209 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/04 95/14/0036 1 Stammrechtssatz Die im E vom 18.11.1993, 92/16/0198, enthaltene Aussage, eine Unterbrechungshandlung müsse von der konkret zur Erhebung der Abgabe (sachlich und örtlich) zuständigen Abgabenbehörde gesetzt werden, ist auf ein Verfahren nicht anwendbar, in welchem die Er... mehr lesen...
Das Finanzamt Eisenstadt hatte mit Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO für die F-KG Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für 1983 gemäß § 200 Abs. 1 iVm § 190 Abs. 1 BAO vorläufig festgestellt und ausgesprochen, daß auf die Beschwerdeführerin ein Verlustanteil von 104.061 S entfalle. Das Finanzamt Vöcklabruck hatte diesen Verlustanteil in dem an die Beschwerdeführerin ergangenen Einkommensteuerbescheid für 1983 berücksichtigt. In der Folge erließ das Finanzamt Eisenstadt einen w... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §37; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/14/0020 E 28. Februar 1995 94/14/0175 E 19. Oktober 1995
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Durchführung einer Feststellung nach § 188 BAO ergeben sich aus einkommensteuerlichen Vorschriften: es müssen Einkünfte iSd § 2 Abs 3 Z 1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1989 einer der beiden Gesellschafter einer OHG, deren Einkünfte gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt wurden. Auf Grund der Ergebnisse einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden ua für die Jahre 1981 und 1983 negative Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb der OHG von 2,596.216 S und 233.560 S festgestellt, wovon 1,038.486 S und 93.494 S auf den Beschwerdeführer entfielen. Im Spruch: dieser in Rechtskraft erwachsenen Feststellungsbescheide... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188BAO §192EStG 1972 §18 Abs1 Z4VwRallg
Rechtssatz: Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO stellen Grundlagenbescheide ua für die Einkommensteuer der Gesellschafter dar und sprechen - wie jeder derartige Bescheid - über die A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188BAO §192BAO §198
Rechtssatz: Im
Spruch: von Feststellungsbescheiden enthaltene Feststellungen sind sogar dann für (abgeleitete) Abgabenbescheide von Bedeutung, wenn sie sich als unrichtig oder unzulässig erweisen. Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188BAO §192BAO §198VwRallg
Rechtssatz: Aus dem Normengefüge und der Systematik der BAO betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften ist auf den Willen des Gesetzgebers zu schließen, daß alle Feststellungen, die gemeinschaftlich erzielte Einkünfte be... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188BAO §192EStG 1972 §18 Abs1 Z4EStG 1972 §23aEStG 1988 §23 Z2EStG 1988 §37VwRallg
Rechtssatz: Über die Fragen, ob Einkunftsteile den begünstigten Steuersätzen (insbesondere gemäß § 37 EStG 1988) unterliegen, ob zunächst nach § 23a EStG 1972 nicht ausgleich... mehr lesen...
Der Zweitbeschwerdeführer (JK) war als Bilanzbuchhalter Dienstnehmer in einer Steuerberatungskanzlei. Mit 30. Juni 1986 trat er krankheitsbedingt in den vorzeitigen Ruhestand und bezog sodann eine Berufsunfähigkeitspension. Seit 1971 war er zusätzlich als selbständiger Versicherungsvertreter tätig. Nach seinen Erklärungen betrugen die Provisionseinnahmen ab 1985: 1985 S 134.639,85 1986 S 95.852,61 1987 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §185;BAO §186 Abs2;BAO §187;BAO §188;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;GewStG §1 Abs2;
Rechtssatz: Hinsichtlich Einkommensteuer (einheitliche und gesonderte Feststellung) sowie Gewerbesteuer ist zu beachten, daß auch eine Innengesellschaft eine Mitunternehmerschaft darstellen und Subjekt der Gewerbesteuer eines vo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;BAO §185;BAO §188;BAO §295 Abs1;GewStG §1;UStG 1972 §19 Abs1;UStG 1972 §2 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Hinsichtlich Umsatzsteuer und Gewerbesteuer ist eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesBR) ein eig... mehr lesen...