Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;BAO §192;BAO §252;EStG 1972 §16 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStBZ 1990, 309;
Rechtssatz: Zinsen für ein Darlehen, mit welchem ein Miteigentümer an einem Miethaus "Betriebssteuern" dreier Häuser entrichtet, stellen zwar grundsätzlich Werbungskosten dar; sie sind jedoch - auch wenn es sich hie... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;BAO §250 Abs1;BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:
AnwBl 10/1990, S 568;
ÖStZB 1991, 282;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind für das nur bruchstückhaft geregelte Verfahren nach dem GEG weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sond... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §188;BAO §200;BAO §278;BAO §289;EStG 1972 §2;UStG 1972 §2 Abs5 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStB 1990/9, 143;
Rechtssatz: Gem § 289 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz, sofern die Berufung nicht gem § 278 BAO zurückzuweisen ist, immer in der Sache selbst zu entscheiden.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119;BAO §188;BAO §295; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990/9, 159; AnwBl 1990/6 S 339;
Rechtssatz: Auch in Fällen, in denen Einkünfte gem § 188 BAO einheitlich und gesondert zu ermitteln sind, ist der Abgabepflichtige verhalten, diese Einkünfte im Zuge der Einkommensteuerveranlagung zu erklären. Tut er dies nicht, weil er annimmt, das Er... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §23 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 59;
Rechtssatz: Gem § 188 BAO werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens einheitlich und gesondert festgestellt, wenn an den Einkünf... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1333;BAO;
Rechtssatz: Die Leistung von Verzugszinsen ist in Abgabengesetzen grundsätzlich nicht vorgesehen. Wird eine zunächst entrichtete Abgabe auf Grund einer stattgebenden Berufungsentscheidung wieder rückerstattet, ist die Abgabenbehörde mangels gesetzlicher Grundlage nicht berechtigt, bescheidmäß... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0058 E 13. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines r... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188; Beachte Vorgeschichte:83/14/0229 E 2. Oktober 1984; Besprechung in:ÖStZB 1989/395;
Rechtssatz: Die Verteilung von Gewinnen einer Personengesellschaft, die aus abgabenrechtlichen Begünstigungen entstehen, obliegt grundsätzlich der Disposition der Gesellschafter. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116;BAO §167 Abs2;BAO §188; Beachte Vorgeschichte:83/14/0229 E 2. Oktober 1984; Besprechung in:ÖStZB 1989/395;
Rechtssatz: Grundsätzlich steht es den Gesellschaftern einer Personengesellschaft frei, die erzielten Gewinne auf Grund der von ihnen geschlossenen Vereinbarungen zu verteilen. Besteht Streit, ob die Verteilung der Gewinne ve... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §93;HGB §110 Abs1;HGB §161 Abs2;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/14/0122 Besprechung in:ÖStZB 1989, 309;
Rechtssatz: In der gänzlichen Verwendung der einer GmbH für die Geschäftsführung der KG gew... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/107;
Rechtssatz: Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des § 188 BAO kann keineswegs entnommen werden, daß im Feststellungsverfahren nicht berücksichtigte Sonderbetriebsausgaben bei der Einkommensteuerveranlagung abgezogen werden können. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1986140044.X06 Im RIS sei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §192;BAO §295;
Rechtssatz: Ein vor Erlassung des Feststellungsbescheides lt Erklärung erlassener Einkommensteuerbescheid hindert die Beh keineswegs, nach Erlassung des Feststellungsbescheides den Einkommensteuerbescheid nach § 295 BAO abzuändern. Von einer Bindungswirkung der Abgabenbehörde an ihre (nach Ansicht des Bf) im Einkommensteuerbesc... mehr lesen...
Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, dass den Beschwerdeführern in den Streitjahren Ausschüttungen einer Tiroler Agrargemeinschaft zugeflossen wären. Diese Ausschüttungen (1980 S 105.180,--, 1981 S 113.850,--, 1982 S 127.875,--) wären neben den pauschalierten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ebenfalls als derartige Einkünfte zu erfassen. Da die Beschwerdeführer je zur Hälfte Grundbesitzer seien, hätte (laut Prüfer) folgende Aufteilung zu e... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §23;EStG 1972 §23a;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z3;HGB §171;
Rechtssatz: Die bloß abstrakte Möglichkeit der Inanspruchnahme des Kommanditisten aus der von ihm geleisteten Bürgschaft für die KG stellt für ihn noch keinen Vermögensna... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185;BAO §188;BAO §295 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/14/0006 Siehe jedoch:84/13/0063 E 14. Dezember 1988 RS 2; Besprechung in:ÖStZ 1998/13, S 220;
Rechtssatz: Die in den §§ 185 ff BAO vorgesehenen Feststellungen sind zwingend vorzunehmen. Ein Einkommensteuerbescheid, der, wenn... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: Unentgeltliche Übertragungen im Bereich des Sonderbetriebsvermögens (hier: Schenkung einer Betriebsliegenschaft von einem Gesellschafter einer KG an den anderen) sind als Entnahme mit nachfolgender Einlage zu werten und führen zu einer Gewinnreal... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Ein Gewinn ist auf Gesellschafter grundsätzlich nach dem Gesellschaftsvertrag zu verteilen. Dieser Grundsatz gilt aber nicht, wenn einem Gesellschafter tatsächlich - unter welchem Titel und in welcher Form immer - ein höherer als der gesellschaftsvertraglich vor... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §19;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Aufwendungen können nur bei dem Betrieb als Ausgaben berücksichtigt werden, der zur Leistung verpflichtet ist und sie auch tatsächlich leistet. Die von einer Werkgemeinschaft, an der 3 Personen als Mitunternehmer und deren Ehegattinnen als "Innengesellschafter" bet... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §299 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0063 E 16. September 1986 RS 3 Stammrechtssatz Die Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides des FA durch die Aufsichtsbehörde wegen unzureichender Klärung der Einkunftsquelleneigenschaft ist einem Abgabepflichtigen gegenüber nicht deshalb unbillig, weil die fragliche Einkunftsquelle ihre... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;
Rechtssatz: Wenn im Rahmen einer Gewinnfestsetzung gem § 188 BAO für einen Mitunternehmer kein Verlustanteil festgestellt wird, dann bleibt für die Berücksichtigung des Verlustanteiles bei der Einkommensteuerveranlagung des Mitunternehmers (unechter stiller Gesellschafter) kein Raum. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;
Rechtssatz: Aufgabe des Feststellungsverfahrens gem § 188 BAO ist es, die Grundlage für die Besteuerung in einer Weise zu ermitteln, die ein gleichartiges Ergebnis für alle Beteiligten gewährleistet und die Abführung von Parallelverfahren der einzelnen Wohnsitzfinanzämter über die in § 188 BAO genannten Besteuerungsgrundlagen vermeidet. Als iSd ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;BAO §20;BAO §299 Abs1 litc;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;
Rechtssatz: Die Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides des FA durch die Aufsichtsbehörde wegen unzureichender Klärung der Einkunftsquelleneigenschaft ist einem Abgabepflichtigen gegenüber nicht deshalb unbillig, weil die fragliche Einkunftsque... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...