Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer schlossen am 17. April 1992 eine Vereinbarung über die Gründung einer Miteigentümergemeinschaft. Nach Punkt I der Vereinbarung sollten die Erstbeschwerdeführerin und der Zweitbeschwerdeführer hinsichtlich einer näher bezeichneten Wohnhausanlage das Anwartschaftsrecht an einer näher bezeichneten Wohnung erwerben und der Dritt- und Viertbeschwerdeführer sowie die Fünftbeschwerdeführerin sich "nach Art von atypischen stillen Gesellschaftern" beteiligen. Nach ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag eines Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder mit der Ausübung der mit dem Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG ha... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH & Co KG, an deren Ertrag eine nach deutschem Recht gegründete E-AG zu 95% beteiligt ist. In der Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften für das Jahr 2000 wurde für die E-AG eine fiktive Eigenkapitalzuwachsverzinsung nach § 11 Abs. 2 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 106/1999 geltend gemacht. Das Finanzamt stellte die Einkünfte der KG gemäß § 188 BAO fest und erhöhte die erklärten Einkünfte um den Betrag der fiktiven Eigenkapitalverzi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0198 E 10. September 1998 VwSlg 7306 F/1998 RS 1 Stammrechtssatz Im Falle des Vorliegens eines Feststellungsbescheides nach § 188 BAO dürfen Betriebsausgaben (Sonderbetriebsausgaben), die in Zusammenhang mit der mitunternehmerischen Tätigkeit stehen, aber nicht in den Feststellungsbescheid Eingang gefunden ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1988 §11 idF 1999/I/106;KStG 1988 §11 Abs2;
Rechtssatz: Mit der Regelung des § 11 EStG 1988 idF StRefG 2000 wird der Eigenkapitalzuwachs steuerlich in der Form begünstigt, dass in dem Ausmaß, in dem sich das Eigenkapital erhöht, eine (einmalige) Minderung des normalen Betriebsgewinnes in Höhe fiktiver Ei... mehr lesen...
Die Pe. Handels-GmbH (Zweitbeschwerdeführerin) wurde 1992 gegründet. Ihr Haupt- bzw in der Folge Alleingesellschafter Helmut Pe (Erstbeschwerdeführer) beteiligte sich mit Vertrag vom 10. März 1993 rückwirkend ab dem Geschäftsjahr 1992/93 als stiller Gesellschafter. Seit August 1999 ist der Erstbeschwerdeführer Geschäftsführer der Pe. Handels-GmbH. Für die Jahre 1993 bis 1999 wurden für "Pe. Handels-GmbH und Mitbesitzer" als atypische stille Gesellschaft (negative) Einkünfte aus Gewer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §190 Abs1;BAO §191 Abs3 litb;
Rechtssatz: Auch die Feststellung, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften iSd 188 BAO zu unterbleiben hat, ist ein Feststellungsbescheid iSd § 190 Abs 1 BAO. Dieser wirkt gemäß § 191 Abs 3 lit b BAO gegen alle, "denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen". Europ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §190 Abs1 idF 1996/201;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs3 litb;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/14/0158 E 27. Jänner 1998 RS 1 Stammrechtssatz Den Gesellschaftern (Mitgliedern) fließen keine Einkünfte zu, wenn gemeinschaftlich erzielte Einkünfte nicht vorliegen. Ob solche gemeinschaftlich erzielten Ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;
Rechtssatz: Aus dem Wesen der einheitlichen Feststellung ergibt sich die gänzliche Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides iSd § 188 BAO, wenn er einem Beteiligten gegenüber nicht wirksam sein kann (Hinweis E 21. September 2005, 2005/13/0117). Auch negative Feststellungsbescheide müssen die Gesamtheit der Rechtssubjekte erreichen, denen gege... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 3. August 1992 hatten sich der Beschwerdeführer und Dr. G., zwei Wirtschaftsprüfer, zur G. OHG zusammengeschlossen. Am 3. März 1993 hatten die Gesellschafter den einstimmigen Beschluss gefasst, die G. OHG in eine Kommanditgesellschaft umzuwandeln, deren Firma G. KG lauten sollte. Zur Vertretung der G. KG war ausschließlich der Beschwerdeführer als Komplementär berechtigt. Mit Bescheiden vom 3. August 1998 stellte das Finanzamt unter Verweis auf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs2;BAO §191 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/13/0175
Rechtssatz: Berufungsentscheidungen über die Feststellung der Einkünfte nach § 188 BAO müssen nicht an den o... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs2;BAO §191 Abs3;HGB §142;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/13/0175
Rechtssatz: Bescheide über die Feststellung von Einkünften einer KG, deren Vollbeendigung durch Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB bewirkt ist... mehr lesen...
Die Satzung des Vereines IM weist im Wesentlichen folgenden Inhalt auf: "I. Name und Sitz des Vereines Der Verein führt den Namen 'IM' und hat seinen Sitz in L. II. römisch zwei. Mitglieder 1.) Der Verein hat ordentliche und außerordentliche Mitglieder. 2.) Ordentliche Mitglieder: Der Aufnahmewerber muss von einem Mitglied des Vereinsvorstandes vorgeschlagen und von diesem als Gast eingeführt werden. Das Mitglied hat den Aufnahmewerber über Sinn ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/14/0006
Rechtssatz: Hinsichtlich der Bescheide nach § 188 BAO ergibt sich aus § 191 Abs 2 BAO für den Fall, dass die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststell... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188;BAO §191 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/14/0006
Rechtssatz: Soweit der angefochtene Bescheid die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO betrifft... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §81; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/14/0006
Rechtssatz: Um ein Verfahren nach § 188 BAO betreffend die Feststellung von Einkünften einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ordnungsgemäß abzuführen, bedarf es grundsätzlich eines Vertreters nach § 81 BAO. Nach der Re... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/14/0006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0217 E 29. Oktober 2003 RS 1 Stammrechtssatz Personen, die sich am Berufungsverfahren über einen auch gegen sie gerichteten einheitlichen Feststellungsbes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs3 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/14/0006
Rechtssatz: Bescheide betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften wirken gemäß § 191 Abs 3 lit b BAO gegen alle, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen. Diese Wirkung erstreckt sich auf ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt eine Land- und Forstwirtschaft. Sie verkaufte im November 1991 ein Waldgrundstück von ca 2,6 ha. Im Feststellungsbescheid nach § 187 BAO vom 29. März 1999 stellte das Finanzamt unter Einbeziehung des Gewinnes aus der Veräußerung des stehenden Holzes die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft für 1991 mit 75.663 S fest. Die Beschwerdeführerin betreibt eine Land- und Forstwirtschaft. Sie verkaufte im November 1991 ein Waldgrundstück von ca 2,6 ha. Im Fe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §187;BAO §188;EStG 1988 §37;
Rechtssatz: In gleicher Weise wie bei Feststellungsbescheiden nach § 188 BAO soll in Feststellungsbescheiden nach § 187 BAO u.a. darüber abgesprochen werden, ob die festgestellten Einkünfte dem ermäßigten Steuersatz nach § 37 EStG 1988 unterliegen (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 1977, d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;BAO §192;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §18 Abs7;EStG 1988 §37;VwRallg;
Rechtssatz: Im Erkenntnis vom 28. November 2001, 97/13/0204, hat der Verwaltungsgerichtshof zu im Verfahren betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO ergehenden Feststel... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 3. August 1992 hatten sich der Beschwerdeführer und Dr. G., zwei Wirtschaftsprüfer, zur G. OHG zusammengeschlossen. Am 3. März 1993 hatten die Gesellschafter den einstimmigen Beschluss gefasst, die G. OHG in eine Kommanditgesellschaft umzuwandeln, deren Firma G. KG lauten sollte. Zur Vertretung der G. KG war ausschließlich der Beschwerdeführer als Komplementär berechtigt. Mit Bescheiden vom 3. August 1998 stellte das Finanzamt unter Verweis auf den Bericht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §19 Abs1;BAO §191 Abs2;BAO §191 Abs3;BAO §97 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/13/0118
Rechtssatz: Die im § 19 Abs. 1 BAO normierte Gesamtrechtsnachfolge ändert nichts daran, dass kraft der... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs3 litb;BAO §97 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/13/0118
Rechtssatz: Da ein Feststellungsbescheid nach § 188 BAO den Gesellschaftern der Personenvereinigung (Mitgliedern der Personengemeinschaft) gegenüber auch im Sinne des... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat am 27. März 1996 mit Hans B den schriftlichen Vertrag zur Gründung eines Gesellschaft nach bürgerlichem Recht geschlossen. In Punkt II des Vertrages wird als Unternehmensgegenstand der Betrieb des Unternehmens mit der Etablissementbezeichnung "Fahrschule R, Inhaber (Name der Beschwerdeführerin)" genannt. In Punkt VIII des Vertrages ist festgehalten, dass die Vertretung und Geschäftsführung ausschließlich Hans B obliegt. Die Beschwerdeführerin hat am 27. M... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0022 E 21. April 2005 RS 4 Stammrechtssatz Der Feststellungsbescheid nach § 188 BAO muss denjenigen, gegenüber denen er ergeht bzw wirkt, zugestellt werden oder iSd § 101 Abs 3 als zugestellt gelten (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2021). European Ca... mehr lesen...
1. Die beschwerdeführende Gesellschaft (in der Folge: Beschwerdeführerin) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 16. April 1999 in der Rechtsform einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft errichtet. Gegenstand des Unternehmens der Beschwerdeführerin ist die Vermietung von Liegenschaften und Liegenschaftsanteilen sowie deren Verkauf und Verwertung. Gesellschafter der Beschwerdeführerin sind als persönlich haftende Gesellschafterin die "IZB"-Liegenschaftsvermietungs GmbH und neun Kommanditis... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §28;HGB §161 Abs1;HGB §163;HGB §167;HGB §168;HGB §171 Abs1;HGB §172;
Rechtssatz: Der wirtschaftliche Gehalt der Beteiligung eines Kommanditisten wird letztlich nicht durch die Haftungsregelung, sondern durch die endgültige Verlustverteilung bestimmt. Eine Verlusttr... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §28;HGB §161 Abs1;HGB §171 Abs1;HGB §172;HGB §175;
Rechtssatz: Den Gesellschaftsgläubigern haftet der Kommanditist bis zur Höhe seiner Hafteinlage. Die Haftung des Kommanditisten (§§ 171 bis 176 HGB) ist hinsichtlich des Außenverhältnisses der Gesellschafter zwinge... mehr lesen...