Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden u.a. gemäß § 200 Abs. 2 BAO endgültige Einkommensteuerbescheide für 1987 bis 1989 erlassen. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides führte die belangte Behörde im wesentlichen aus, der Beschwerdeführer habe in den Jahren ab 1975 neben positiven Einkünften aus selbständiger Arbeit als Rechtsanwalt Verluste aus Land- und Forstwirtschaft erklärt. Diese Verluste hätten aus einer Haflinger-Pferdezucht resultiert, mit d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185;BAO §188;BAO §209 Abs1;
Rechtssatz: Durch Bescheide betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften wird die Verjährung nach § 209 Abs 1 BAO unterbrochen (Hinweis E 22.1.1986, 84/13/0013). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998140069.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. Juli 1990 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 1988 mit S 220.389,72 fest, wobei es von den Angaben der Beschwerdeführerin in der Einkommensteuererklärung für 1988 vom 16. Juli 1990 ausging und auch für einen Betrag von S 856.200,-- die Tarifbegünstigung nach § 37 Abs. 1 EStG 1972 zuerkannte. Am 13. August 1990 langte beim Finanzamt eine berichtigte Einkommensteuererklärung für 1988 ein, in welcher Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Beteiligter ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §187;BAO §188;BAO §295 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0084 E 22. April 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/14 90/14/0148 4 Stammrechtssatz § 295 BAO hat nicht nur den Fall der Änderung des Feststellungsbescheides im Auge. § 295 BAO ordnet dem Gebot der Folgeänderung auch Fälle unter, in denen d... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde in Abweisung der Berufung die von der Abgabenbehörde erster Instanz erfolgte Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (1986 S 963.000,--, 1987 S 1,023.750,-- und 1988 S 1,310.875,--) bestätigt. Die aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen resultierten aus der L GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer war. Sie ergaben sich daraus, daß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;FinStrG §75;
Rechtssatz: Eine Versetzung in den "Status eines Beschuldigten" nach dem Finanzstrafgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die im Besteuerungsverfahren selbst geltenden Verfahrensgrundsätze (und die Anwendbarkeit der BAO). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998150022.X01 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer - eine KG und ihre drei Gesellschafter - beantragten im Rahmen der Verfahren betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für die Jahre 1984 und 1985 jeweils die Bildung einer Rücklage vom nichtentnommenen Gewinn gemäß § 11 EStG 1972 im Ausmaß von S 157.398,-- (1984) und S 413.923,-- (1985). Gleichzeitig gaben sie die gewinnerhöhende Auflösung von Investitionsrücklagen (§ 9 EStG 1972) aus den Jahren 1980 (im Jahr 1984) bzw. 1981 (im Jahr ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §207;BAO §208;BAO §209;BAO §238;
Rechtssatz: Feststellungsbescheide gem § 188 BAO unterliegen keiner Verjährung (Stoll, BAO Komm Bd 2 S 2161 f). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1993130277.X01 Im RIS seit 01.03.2002 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Das Finanzamt Kufstein hatte gegenüber dem Beschwerdeführer einen Einkommensteuerbescheid für 1994 erlassen, mit welchem das Einkommen aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit von ca. 1,4 Mio S, geringfügigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und einem - aus einer Beteiligung als Mitunternehmer in der Form eines atypisch stillen Gesellschafters resultierenden - Verlust aus Gewerbebetrieb von ca. 900.000 S errechnet worden ist. Gestützt auf die Bestimmung des § 295 Abs.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §190 Abs1 idF 1996/201;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs3 litb;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/14/0159 E 25. Februar 1998
Rechtssatz: Den Gesellschaftern (Mitgliedern) fließen keine Einkünfte zu, wenn gemeinschaftlich erzielte Einkünfte nicht vorliegen. Ob solche gemeinschaft... mehr lesen...
Gesellschafter der beschwerdeführenden OHG, der XY I GesmbH & Co Hausanteilschein OHG - Serie 14, die im Jahr 1987 ihre Tätigkeit aufgenommen hat, sind laut Gesellschaftsvertrag vom September 1986 folgende juristische Personen: - die XY I Immobilienbeteiligung GmbH - die C-AG und - die Sparkasse B I Treuhand GmbH. Die C-AG wurde in der Folge in eine GmbH umgewandelt (C-GmbH), die Sparkasse B I Treuhand GmbH wurde mit der C-GmbH als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen. G... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;KStG 1966 §8 Abs2;KStG 1988 §7 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/15/0193 E 25. Juni 1997
Rechtssatz: Die Einkünfte, die Kapitalgesellschaften als Gesellschafter einer GmbH & Co OHG, bei deren Tätigkeit es sich um Vermietung und Verpachtung handelt, gemeinschaftlich erziel... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/15/0193 E 25. Juni 1997
Rechtssatz: Das EStG enthält keine ausdrückliche Regelung für die Zurechnung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft. Die Zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/15/0193 E 25. Juni 1997
Rechtssatz: Für die Zurechnung von Einkünften aus einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft muß die Beteiligung von der Art sein, daß - wäre... mehr lesen...
Im Zuge einer im Unternehmen der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stieß der Prüfer auf dem Konto "Fremdarbeit" auf Rechnungen einer Firma J. in Höhe von S 236.600,-- für das Wirtschaftsjahr 1987 und von S 504.075,-- für das Wirtschaftsjahr 1988. Aus diesen Rechnungen waren auch Vorsteuerbeträge von der Beschwerdeführerin geltend gemacht worden. Erhebungen des Prüfers ergaben, daß die Firma J. nicht auffindbar war. Ein Unternehmen mit der vom Rechnungsausst... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §192;BAO §252 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/20 91/13/0235 3 Stammrechtssatz Bescheide betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften sind Grundlagenbescheide für Gewerbesteuermeßbescheide (Hinweis E 25.10.1994, 90/14/0181; Ritz, BAO-Kommentar, § 252, Textziffer 9). ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Zollamtes Wolfurt vom 10. Juni 1994, Zl. 3928/94, wurde gegenüber der (sich seit 19. April 1993 im Ausgleich und seit 18. Juni 1993 im Anschlußkonkurs befindlichen) R GmbH betreffend Zollvergütung gemäß § 45 ZollG 1988 iVm § 2 Abs. 5 AußHFBG 1984 der maßgebliche Zeitraum mit 1. Oktober 1987 bis 30. Juni 1992 festgelegt. Mit Bescheid des genannten Zollamtes vom 14. Juli 1994 wurde dann in Stattgebung eines vom jetzt beschwerdeführenden Masseverwalter am 11. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO;ZollG 1988 §45 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen der BAO gelten auch für die Verfolgung des Anspruches auf Zollvergütung gem § 45 ZollG 1988 (Hinweis E 20.8.1996, 95/16/0255). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160052.X04 Im RIS seit 07.06.2001 mehr lesen...
Der Betriebsprüfungsbericht vom 29. Juni 1992 über die abgabenbehördliche Prüfung bei der Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (lt. Tz 2 des BP-Berichtes) "LF und Mitgesellschafter" weist als Gesellschafter FL und EL aus. Die Bescheide betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO für 1984 sowie Umsatzsteuer und Gewerbesteuer 1984 (Ausfertigungsdatum 30. September 1992) erließ das Finanzamt an "LF und Mitges". Die unter dieser Bezeichnung erhobene B... mehr lesen...
Der am 4. November 1990 verstorbene S war u.a. Kommanditist der G GmbH & Co KG. Mit Beschluß des Landesgerichtes Leoben vom 5. Juli 1991 wurde über das Vermögen der Verlassenschaft nach S der Konkurs eröffnet; als Masseverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. A. bestellt. Erbserklärungen wurden nicht abgegeben. In dem die G GmbH & Co KG betreffenden Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1992 wurde der auf die Verlassenschaft nach S entf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §192;
Rechtssatz: Im Einkommensteuerverfahren bzw im Körperschaftsteuerverfahren besteht eine Bindung an die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gem § 188 BAO (Hinweis E 22.9.1992, 89/14/0112). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996150102.X02 Im ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs2;BAO §273 Abs1 lita;BAO §6;GewStG §4 Abs1;UStG 1972 §19 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ein Feststellungsbescheid gem § 188 BAO, der nach Beendigung der Personengesellschaft an diese ergeht, entfaltet keine Rechtswirkungen (Hi... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer betreiben - voneinander getrennt - jeweils das Gewerbe des Optikers und des Kontaktlinsenoptikers. Zum Zweck der wirtschaftlichen Verwertung unmodern gewordener Brillenfassungen gründeten die Beschwerdeführer mit weiteren Gesellschaftern im Jahr 1979 eine GmbH, welche in der Folge solche Brillenfassungen nach Togo und Burkina Faso exportierte. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 25. September 1984 wurde die GmbH durch Übertragung ihres Vermögens auf die Beschw... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §2 Abs2 Z3;EStG 1972 §32 Z2;EStG 1972 §4;
Rechtssatz: Gemäß § 32 Z 2 EStG 1972 gehören zu den Einkünften iSd § 2 Abs 3 EStG 1972 ua Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit iSd § 2 Abs 3 Z 3 EStG 1972. Der Aufwand aus der Abschreibung von in Vorperioden entstandenen Forderungen ist daher - soweit er... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führte den milcherzeugenden Betrieb H in K. Für diesen Betrieb lieferte die Beschwerdeführerin seit 1984 aufgrund einer Neulieferantenerklärung vom 20. August 1984 unter Zugrundelegung einer Einzelrichtmenge von 18.804 kg Milch an der zuständigen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb. Die Abholung der Milch erfolgte von derselben Sammelstelle, von der auch die Milch aus dem Betrieb des Gatten der Beschwerdeführerin abgeholt wurde. Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO;MOG 1985 §101 idF 1994/664;MOG 1985 §105 Abs1 idF 1994/664;
Rechtssatz: Im Verfahren zur bescheidmäßigen Feststellung der Anlieferungs-Referenzmenge gemäß § 9 MilchReferenzmengenZuteilungsV 1995 ist die BAO anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996170399.X02 ... mehr lesen...
An die Beschwerdeführerin, eine atypisch stille Gesellschaft und somit Mitunternehmerschaft im Sinne des § 23 Z. 2 EStG 1988, ist ein Bescheid nach § 188 BAO betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1992 ergangen. Mit dem an die Beschwerdeführerin gerichteten angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wird ausgesprochen, daß der an die Beschwerdeführerin ergangene Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend die Feststellung von Einkünften... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/09/12 96/15/0161 2 Stammrechtssatz Für einen Bescheid betreffend Aufhebung eines Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gelten als contrarius actus dieselben Regelungen wie für den Feststellungsbescheid nach § 188 BAO selbst. European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...