RS Vwgh 2001/11/28 97/13/0204

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Veröffentlicht am 28.11.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §188;
BAO §192;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/13/0205 E 28. November 2001 97/13/0206 E 28. November 2001

Rechtssatz

Das "Geheimhaltungsinteresse" der einzelnen Mitunternehmer hinsichtlich ihres dem Zugriff der Gesellschaftsgläubiger offen stehenden Vermögens ist ein Argument, dessen Gewicht nicht dazu ausreicht, jenen Verlust an Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu kompensieren, der mit der behördlichen Auslegung im Ergebnis dazu führen würde, Inhalten eines Feststellungsbescheides nach § 188 BAO die in § 192 BAO statuierte Bindungskraft partiell abzusprechen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997130204.X10

Im RIS seit

03.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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