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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188;Rechtssatz
Wenn im Rahmen einer Gewinnfestsetzung gem § 188 BAO für einen Mitunternehmer kein Verlustanteil festgestellt wird, dann bleibt für die Berücksichtigung des Verlustanteiles bei der Einkommensteuerveranlagung des Mitunternehmers (unechter stiller Gesellschafter) kein Raum.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140133.X01Im RIS seit
21.10.1986