RS Vwgh 1986/10/21 86/14/0133

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Veröffentlicht am 21.10.1986
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §188;

Rechtssatz

Aufgabe des Feststellungsverfahrens gem § 188 BAO ist es, die Grundlage für die Besteuerung in einer Weise zu ermitteln, die ein gleichartiges Ergebnis für alle Beteiligten gewährleistet und die Abführung von Parallelverfahren der einzelnen Wohnsitzfinanzämter über die in § 188 BAO genannten Besteuerungsgrundlagen vermeidet. Als iSd § 188 BAO an gewerblichen Gewinnen beteiligt können aber nur Mitunternehmer angesehen werden. Kommt es entsprechend § 188 BAO für einen Beteiligten zu einer einheitlichen und gesonderten Feststellung, dann hat er schon (und nur) im Feststellungsverfahren die Möglichkeit, alles die Einkünfte der Mitunternehmerschaft oder seinen Anteil Betreffende vorzubringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140133.X02

Im RIS seit

21.10.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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