RS Vwgh 1987/11/24 87/14/0005

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Veröffentlicht am 24.11.1987
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §185;
BAO §188;
BAO §295 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/14/0006 Siehe jedoch:84/13/0063 E 14. Dezember 1988 RS 2; Besprechung in:ÖStZ 1998/13, S 220;

Rechtssatz

Die in den §§ 185 ff BAO vorgesehenen Feststellungen sind zwingend vorzunehmen. Ein Einkommensteuerbescheid, der, wenn auch nur anteilig, Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft erfaßt, an denen mehrere Personen beteiligt sind, ist daher inhaltlich rechtswidrig, wenn er nicht auf einer bescheidmäßigen einheitlichen und gesonderten Feststellung gem § 188 BAO aufbaut.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140005.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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