RS Vwgh 1988/9/20 86/14/0044

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §188;
BAO §192;
BAO §295;

Rechtssatz

Ein vor Erlassung des Feststellungsbescheides lt Erklärung erlassener Einkommensteuerbescheid hindert die Beh keineswegs, nach Erlassung des Feststellungsbescheides den Einkommensteuerbescheid nach § 295 BAO abzuändern. Von einer Bindungswirkung der Abgabenbehörde an ihre (nach Ansicht des Bf) im Einkommensteuerbescheid zunächst vertretene Rechtsansicht kann im Hinblick auf die Systematik von Grundlagenbescheiden und abgeleiteten Bescheiden keine Rede sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986140044.X01

Im RIS seit

20.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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