Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 BAO §188 Abs1 EStG 1988 §24 EStG 1988 §24 Abs1 EStG 1988 §24 Abs1 Z1 EStG 1988 §24 Abs4 EStG 1988 §37 EStG 1988 §37 Abs1 EStG 1988 §37 Abs2 EStG 1988 §37 Abs5 EStG 1988 §37 Abs5 Z2 EStG 1988 §37 Abs5 Z3 EStG 1988 §4 Abs1 BAO § 188 heute BAO § 188 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 BAO §188 Abs1 EStG 1988 §24 Abs4 BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 188 gültig von 30.12.2014 bis 30.06.2018 zule... mehr lesen...
1 In der Niederschrift über die Schlussbesprechung anlässlich einer Außenprüfung bei der G „GesmbH u Mitges“ (zweitrevisionswerbende Partei) vom 10. November 2014 wurde eingangs festgehalten, im Zusammenhang mit dem Golfplatz P gebe es die Steuersubjekte G GmbH, die G GmbH und Mitgesellschafter (atypische stille Gesellschaft), sowie den Golfclub P (Verein). Betreffend Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO wurde u.a. ausgeführt, „Baraufzahlungen“ und Personalkosten seien zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188 Abs1 litb BAO §190 Abs1 BAO §93 Abs2 BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 188 gültig von 30.12.2014 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188 Abs1 litb BAO §191 Abs1 litc BAO §93 Abs2 BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 188 gültig von 30.12.2014 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 BAO §188 Abs1 BAO §192 EStG 1972 §37 EStG 1988 §18 Abs6 EStG 1988 §18 Abs7 EStG 1988 §23 Z2 EStG 1988 §24 EStG 1988 §24 Abs3 EStG 1988 §24 Abs4 EStG 1988 §24 Abs5 EStG 1988 §24 Abs6 EStG 1988 §37 Abs2 EStG 1988 §37 Abs5VwRallg BAO § 188 heute ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 BAO §188 Abs1 EStG 1988 §24 Abs4 BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 188 gültig von 30.12.2014 bis 30.06.2018 zule... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 BAO §188 Abs1 EStG 1988 §24 Abs4 EStG 1988 §37 Abs5 BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 188 gültig von 30.12.2014 bis 30.06.2... mehr lesen...
Die beschwerdeführende OG (vormals OEG), eine Unternehmensberatungs- und Buchhaltungsbzw. Steuerberatungsgesellschaft, wurde im Jahr 2001 gegründet. Gesellschafter sind GH und MH. Für die Jahre 2001 und 2002 ermittelte die Beschwerdeführerin ihre Einkünfte (aus selbständiger Arbeit) nach § 4 Abs. 1 EStG 1988, für die Jahre 2003 bis 2006 im Wege der Pauschalierung nach § 17 Abs. 1 EStG 1988 (Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 12 % der Einnahmen). Für die streitgegenständlichen Jahre... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188 Abs1; BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 188 gültig von 30.12.2014 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2014 ... mehr lesen...
Festzuhalten ist, dass die Bezeichnung der erstbeschwerdeführenden Partei wegen des nach Beschwerdeerhebung erfolgten Todes des Erstbeschwerdeführers auf die Verlassenschaft umzustellen war. Zur Vorgeschichte ist auf das hg. Erkenntnis vom 29. April 1981, 13/3122/79, zu verweisen (im Folgenden: Vorerkenntnis), das ebenfalls (u.a.) an die nunmehrigen Beschwerdeführer erging. Aus dem Vorerkenntnis geht im Wesentlichen hervor, dass die vier Beschwerdeführer als Treugeber über eine Treuh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188 Abs1;
Rechtssatz: Für einen Feststellungsbescheid nach § 188 Abs. 1 BAO ist das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft nicht Tatbestandsmerkmal (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 29. Mai 1996, 94/13/0046). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2008:2006130167.X02 Im RIS seit 20.1... mehr lesen...
1. Der Beschwerdeführer und Dietmar G. schlossen am 18. Jänner 1999 einen Vertrag zur Gründung einer OEG. Nach der Bestimmung über "Gewinnanteil und Verlustaufteilung" des Gesellschaftsvertrages beträgt der Gewinnanteil des Gesellschafters Dietmar G. 60 % und jener des Beschwerdeführers 40 %. Der Verlust wird zur Hälfte geteilt. Nach der mit "Änderung oder Auflösung" überschriebenen Bestimmung des Gesellschaftsvertrages ist "eine Auflösung nur in der Gewinnphase möglich und wird zu ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §188 Abs1 litb;BAO §188 Abs3;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften (Gewinnfeststellung) sind auch die mit der Aufgabe von Beteiligungen an einer Personengesellschaft zusammenhängenden Erfolge (Veräußerungsgewinn) zu erfassen (vgl. Hofstä... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer schloss eine mit 29. Dezember 1988 datierte und mit "Gesellschaftsvertrag" überschriebene Vereinbarung mit der B. Vermögensverwaltungs-GesmbH, an welcher er zu 100 % beteiligt war und deren Geschäftsführer er war. Nach Punkt II dieser Vereinbarung ("Gegenstand der Beteiligung") beteilige sich der Beschwerdeführer als unecht stiller Gesellschafter am Gewerbebetrieb der B. Vermögensverwaltungs-GesmbH und sei er am Gewinn und Verlust und am Vermögen dieser Ge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188 Abs1;
Rechtssatz: Die einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 188 Abs. 1 BAO setzt voraus, dass die Beteiligten dieselbe Einkunftsart erzielen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 11. September 1997, 93/15/0127, sowie Ritz, BAO3, Tz 5 zu § 188 BAO). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2004150123.X01... mehr lesen...
Die drei Beschwerdeführer sind je zu einem Drittel Miteigentümer einer Liegenschaft. Die Eigentumsrechte an dieser Liegenschaft wurden den Gesellschaftern von ihrer Mutter mit Übergabsvertrag vom 23. Dezember 1993 übertragen. Zu diesem Zeitpunkt war die Liegenschaft mit der Dienstbarkeit des Wohnungsrechtes sowie mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des Vaters der Beschwerdeführer belastet. Hinsichtlich vermieteter Teile der Liegenschaft erklärten die Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1 litd;EStG 1988 §28; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/14/0080
Rechtssatz: Das Ausmaß einer nicht unternehmerischen Nutzung ändert sich nicht in Abhängigkeit von der Anzahl der den Teil der Liegenschaft privat nutzenden Personen. ... mehr lesen...
Unstrittig ist folgender - von der belangten Behörde festgestellter - Sachverhalt: Die beschwerdeführende KG wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 7. Mai 1991 errichtet; Gründungsgesellschafter waren die K Ges.m.b.H. als Komplementärin (GründungsGmbH) und die K Ges.m.b.H. & Co KG als Kommanditistin (GründungsKG). Zweck der Gründung der Beschwerdeführerin waren die Errichtung und der Betrieb eines Golfplatzes in K. Die für die Errichtung des Golfplatzes erforderlichen Grundflächen wur... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §24 Abs1 litc;BAO §289 Abs2;UStG 1972;UStG 1994;
Rechtssatz: Die Verneinung der Mitunternehmerstellung der Treugeberkommanditisten rechtfertigt angesichts der verbliebenen Mitunternehmer nicht eine ersatzlose Behebung eines nach § 188 BAO ergangenen Feststellungsbescheides; diese wäre nur dann rechtmäßig gewesen, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte am 28. Jänner 1991 Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen für die Jahre 1989 und 1990 ein, in denen er Umsätze und Einkünfte aus einer Tabaktrafik auswies. Zusätzlich zu diesen Steuererklärungen legte der Beschwerdeführer für das Jahr 1990 eine Erklärung für Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften), in der ein Veräußerungsgewinn ausgewiesen war, an dem der Beschwerdeführer sowie seine beiden Söhne zu je einem Drittel Anteil hatten. E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §188 Abs2;
Rechtssatz: Gemäß § 188 Abs. 1 BAO werden u.a. Einkünfte aus Gewerbebetrieb einheitlich und gesondert festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Wie aus Abs. 2 dieser Gesetzesstelle folgt, setzt die Erlassung eines Feststellungsbescheides voraus, dass "gemeinschaftliche Einkünfte" vorliegen. Entsche... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid wurde ein ursprünglich gemäß § 200 BAO vorläufig gegenüber dem Beschwerdeführer ergangener Einkommensteuerbescheid für 1988 im Jahr 1991 für endgültig erklärt. Nach Durchführung einer im Jahr 1996 begonnenen abgabenbehördlichen Prüfung bei einer Kommanditgesellschaft, an welcher der Beschwerdeführer als Kommanditist beteiligt war, und Erlassung eines den Prüfungsergebnissen entsprechenden Feststellungsbe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §209 Abs1;
Rechtssatz: Für Gewinnfeststellungsbescheide hat der VwGH in stRsp ausgesprochen, dass sie hinsichtlich der Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) der Beteiligten Unterbrechungshandlungen iSd § 209 Abs 1 BAO darstellen (Hinweis E 28.2.1995, 95/14/0021). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §147;BAO §188 Abs1;BAO §209 Abs1;
Rechtssatz: Da nicht nur Bescheide betreffend Feststellung von Einkünften, sondern bereits entsprechende Prüfungsaufträge und Prüfungshandlungen auf die Geltendmachung von bestimmten Einkommensteueransprüchen (Körperschaftsteueransprüchen) gerichtet sind, bilden auch diese Handlungen Unterbrechungshandlungen iSd § 209... mehr lesen...
Die unter der "Anton G und Mitges." zusammengeschlossenen Beschwerdeführer erklärten in den Jahren 1988 bis 1991 Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der "Vermietung von Segelyachten" (Verluste 1988 S 214.309,--, 1989 S 752.359,--, 1990 S 2,279.889,-- und 1991 S 722.767,--). Als Anlagevermögen stand eine am 2. August 1988 angeschaffte Motorsegelyacht mit einem Anschaffungswert von S 3,051.000,-- (jährliche Abschreibung S 435.988,--) zu Buch; die in der Schlußbilanz des Jahres 1988 unter V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §23 Z1;KStG 1988 §7 Abs3;
Rechtssatz: Eine Tätigkeit, die selbständig, nachhaltig, mit Gewinnabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unternommen wird, ist erst dann gewerblich, wenn sie den Rahmen der V... mehr lesen...
Betriebsgegenstand der am 12. November 1987 gegründeten, am 28. Dezember 1987 in das Firmenbuch eingetragenen Beschwerdeführerin ist der Erwerb, die Instandsetzung und Verbesserung, die Verwaltung und Vermietung sowie die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften. Zur Aufbringung der hiefür erforderlichen Mittel sollte die als Treuhandkommanditistin fungierende ÄV GmbH mit dritten Personen (in der Folge: Treugeber) Treuhandverträge abschließen, wobei d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1 litd;EStG 1972 §28 Abs1;KStG 1966 §8 Abs2;
Rechtssatz: Gemäß § 188 Abs 1 lit d BAO werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens einheitlich und gesondert festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Die einheitliche und gesonderte Feststellung von E... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht lediglich in Streit, ob die im Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO für das Streitjahr versäumte, jedoch durch ergänzende Feststellung mittels des im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheides nachgeholte Feststellung, der einem Kommanditisten der Beschwerdeführerin zugerechnete Verlust von S 3.209.688,-- sei gemäß § 23a EstG 1972 nicht ausgleichsfähig, rechtmäßig ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat in sei... mehr lesen...