Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 16. April 1991, 90/14/0043, verwiesen. In diesem hatte der Verwaltungsgerichtshof die in der Berufungsentscheidung vom 1. September 1989 vorgenommene Beweiswürdigung der belangten Behörde insoweit als unschlüssig angesehen, als auf Grund einer gerichtlichen Zeugenaussage des H ein - nicht weiter belegter - Zufluß beim Beschwerdeführer (einem Ausgleichvermittler) in Höhe von DM 18.000,-- angenommen wurde. Ohne weite... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitzeitraum Taxiunternehmer mit einem Fahrzeug, das er, seine Frau und fallweise Aushilfskräfte lenkten. Aus dieser Tätigkeit erzielte er Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die er gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972 ermittelte. Außerdem bezog er eine Aufwandsentschädigung, die von der Abgabenbehörde den sonstigen Einkünften zugerechnet wurde. Bei einer den Streitzeitraum betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung wurden vom Prüfer formelle und materielle Mängel der A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §131 Abs1;BAO §163;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Selbst wenn die Reparaturkosten in einem Versicherungsfall, aus dem der Abgabepflichtige die Vergütung nicht aufgezeichnet hat, etwa gleich hoch gewesen sind wie die Vergütung, stellt dieser Fehler nicht nur einen materiellen Mangel, son... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1;BAO §163;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Der Abgabenbehörde kann nicht entgegengetreten werden, wenn sie wegen Diskrepanzen bei den Kilometerständen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufzeichnungen der Einnahmen und Ausgaben betreffend den Betrieb eines Taxis in Zweifel zieht. Beim Abgabepflichtigen durchgeführte, ohne Mängelf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0042 E 13. September 1989 RS 3 Stammrechtssatz Die Anwendung eines sogenannten Sicherheitszuschlages gehört (vgl Stoll, BAO, Wien 1980, S 425) zu den Elementen der Schätzung: denn es kann - ohne gegen die Denkgesetze zu verstoßen - angenommen werden, daß bei mangelhaften Aufzeichnungen nicht nur die na... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden GmbH waren mit Wirkung ab 30. Jänner 1981 unter anderem die T. GmbH sowie Ing. Karl F. mit Gesellschaftsanteilen von je S 150.000,-- - bei einem Stammkapital von S 500.000,-- - beteiligt. Ab dem Jahre 1982 waren an der beschwerdeführenden GmbH die T. GmbH (Gesellschaftsanteile S 150.000,--), Ing. Karl F. (S 150.000,--), dessen Ehegattin Huberta F. (S 100.000,--) und deren Sohn Karl F. jun. (S 100.000,--) beteiligt. Zu Geschäftsführern waren Ing. H., Ing. R.,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Wenn die Beh den Nachweis über die Herkunft eines Vermögenszuwachses zu Recht als nicht erbracht ansieht, ist sie nicht zur Nachprüfung verpflichtet, aus welchen Gründen sonst das neu hervorgekommene Vermögen entstanden sein könnte (Hinweis Reeger-Stoll, Kommentar zur BAO, Seite 609). Der Umstand, daß bestimmte Auf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb im strittigen Zeitraum ein Mietwagenunternehmen, das sich überwiegend mit dem Transport kranker und behinderter Personen im Auftrag und für Rechnung von Sozialversicherungsträgern sowie mit Botenfahrten befaßt hat. Gegen den Beschwerdeführer wurde beim Landesgericht für Strafsachen in X zu GZ. 24 b Vr 10078/85 ein Strafverfahren durchgeführt, wobei ihm vorgeworfen wurde, gegenüber Sozialversicherungsträgern "überhöhte Rechnungen" gelegt zu haben. Von der d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Gastwirtschaft, ein Lebensmittelgeschäft und eine Spirituosenerzeugung. Für die Jahre 1979-1983 fand in seinem gastwirtschaftlichen Betrieb eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Der Prüfer stellte Wareneinsatzverkürzungen fest. Außerdem ergab eine Vermögensdeckungsrechnung, daß die Lebenshaltungskosten des Beschwerdeführers durch die von ihm erklärten Einkünfte nicht gedeckt waren. Dies führte zur Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen, indem den... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131;BAO §163;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Nicht jeder formelle Mangel einer Buchführung ist bereits als Beweis ihrer materiellen Unrichtigkeit zu werten. Lediglich die im § 163 BAO normierte Vermutung ordnungsgemäßer Buchführung ist bei formellen Buchführungsmängeln nicht mehr gegeben. Aber selbst dann, wenn diese Vermutung noch besteht, ist sie nicht ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Stellt die AbgBeh für mehrere Jahre eine Unterdeckung der Lebenshaltungskosten fest, ist der Schluß zulässig, daß der Abgabepflichtige auch im nächstfolgenden Jahr, für das keine Unterdeckung der Lebenshaltungskosten, aber gleichartige Buchführungsmängel festgestellt wurden, Abgabenverkürzungen in vergleichbarem Au... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131;BAO §163;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Für die Verpflichtung zur Schätzung ist nicht der einzelne formale Mangel an sich, sondern die Summe dieser Mängel in ihrem Zusammenhalt entscheidend. Solche formale Mängel gewinnen meist erst iVm materiellen Mängeln ihre ausschlaggebende Bedeutung (Hinweis Reeger-Stoll, Kommentar zur BAO, Seite 604). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0042 E 13. September 1989 RS 3 Stammrechtssatz Die Anwendung eines sogenannten Sicherheitszuschlages gehört (vgl Stoll, BAO, Wien 1980, S 425) zu den Elementen der Schätzung: denn es kann - ohne gegen die Denkgesetze zu verstoßen - angenommen werden, daß bei mangelhaften Aufzeichnungen nicht nur die na... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Die Unregelmäßigkeit von Geschäftsvorfällen bietet keinen Grund, geschweige denn eine Rechtfertigung für Verstöße gegen die Formvorschriften ordnungsgemäßer Buchführung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1988130224.X01 Im RIS seit 24.10.2001 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 86/13/0071 1 Stammrechtssatz Ob die steuerliche Nacherfassung einzelner Betriebsvorfälle auf Grund vorgefundener Unterlagen oder von Kontrollmaterial möglich ist, ob die Abgabenbehörde Sicherheitszuschläge vornimmt, ob sie ihre Schätzung mit Kalkulationsdifferenzen begründet, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren als Einzelunternehmer einen Automatenhandel, wobei er den Gewinn gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972 ermittelte, sowie ab 1. April 1981 die Vermietung von Hotelzimmern an Prostituierte. Daneben war er in den Streitjahren an einer GesBR (Hotel) beteiligt sowie alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer Automaten-GmbH (vgl das hg Erkenntnis vom 16. Dezember 1986, 86/14/0077). Im für die Jahre 1979 bis 1981 gemäß § 151 Abs 3 BAO erstatteten... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: An der Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde besteht kein Zweifel, wenn auf Grund der im wesentlichen unbestrittenen Feststellungen des Prüfers die Aufzeichnungen nicht ordnungsgemäß und damit nicht beweiskräftig sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1989140014.X0... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1175;BAO §147 Abs1;BAO §166;BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs2;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Hat der Abgabgabepflichtige es unterlassen, wesentliche Unterlagen (Abschriften bestimmter Konten, Kassabuch der GesBR) zur Stützung seiner Behauptungen vorzulegen, so handelt die Abgabenbehörde nicht recht... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer, dem Inhaber eines "Automatenvertriebes", wurde von 1981 bis 1985 eine Betriebsprüfung hinsichtlich der Zeiträume 1970 bis 1980 vorgenommen. Nach dem Prüfungsbericht erfolgte die Prüfung im Auftrag des Kreisgerichtes N. zur GZ. 8 Vr 12/81 (keine Datumsangabe). Nach den Prüfungsfeststellungen war für das Jahr 1979 ein "Wareneingangsbuch" geführt worden, in dem Wareneingänge und sonstige Betriebsausgaben, aber keine Kasseneingänge verzeichnet waren. Ein Kassabuch (... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;UStG 1972 §4 Abs5 idF 1977/645;
Rechtssatz: Werden lediglich die nach Abzug von Gewinnen sowie von Freispielumsätzen und Gamble-Umsätzen verbliebenen Umsätze aufgezeichnet, erweisen sich die Umsatzaufzeichnungen als sachlich unrichtig, sodaß die AbgBeh gemäß § 184 Abs 1 und § 184 Abs 3 BAO zur Schätzung ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 15. Juni 1989 wurde gegenüber der Beschwerdeführerin die Getränkesteuer für den Zeitraum vom 1. Jänner 1986 bis 31. Oktober 1988 gemäß den "§§ 1 und 3 des Getränkesteuergesetzes für Wien 1971, LGBl. für Wien Nr. 2, in der geltenden Fassung und des Beschlusses des Wiener Gemeinderates vom 22. März 1985, Pr. Z. 921, über die Ausschreibung einer Abgabe auf den Verbrauch von Bier, verlautbart im Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 17 vom 25. April ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3;LAO Wr 1962 §145 Abs3;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörden sind grundsätzlich berechtigt, den mit verschiedenen Warengruppen erzielten Umsatz des Abgabenpflichtigen kalkulatorisch zu überprüfen (Hinweis E 8.4.1992, 90/13/0045). Erweisen sich danach Bücher oder Aufzeichnungen als sachlich unrichtig, so hat die Abgabenbeh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Gastwirtschaft und eine Tankstelle. Für die Jahre 1977 bis 1984 erklärte er folgende Betriebsergebnisse: GASTHAUS TANKSTELLE S S 1977 21.873,-- 20.442,-- 1978 -34.749,-- 19.865,-- 1979 - 1.019,-- 25.040,-- 1980 18.344,-- ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Schon die sachliche Unrichtigkeit der Aufzeichnungen verpflichtet die Abgabenbehörden, die Grundlagen der Abgabenerhebung im Schätzungswege zu ermitteln. Dabei ist es nicht von Bedeutung, daß die unrichtigen Aufzeichnungen "offensichtlich auf Verwaltungsfehler und Schlamperei (wegen Hausbau und familiärer Probleme)... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;BAO §20;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Ob ein in der Vermögensdeckungsrechnung des Betriebsprüfers ausgewiesener Fehlbetrag als vom Abgabepflichtigen aufgeklärt anzusehen ist oder nicht, stellt sich als eine Frage der Beweiswürdigung dar. B... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer traten als Mitglieder einer Musikgruppe in der Rechtsform einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht auf. Die Ermittlung des Gewinnes erfolgte gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972. Anläßlich der die Jahre 1979 bis 1983 umfassenden Betriebsprüfung stellte der Prüfer Mängel der Aufzeichnungen fest, die zu Zuschätzungen führten. Das Finanzamt folgte der Ansicht des Betriebsprüfers und erließ im wiederaufgenommenen Verfahren entsprechende Bescheide betreffend Umsatzsteuer s... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betrieb in den Streitjahren in der Rechtsform eines Einzelunternehmens einen Zweiradhandel. Ihren Gewinn ermittelte sie gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972. Anläßlich einer für die Jahre 1981 bis 1983 durchgeführten Betriebsprüfung stellte der Prüfer Mängel der Aufzeichnungen sowie einen Fehlbestand bei Motorrädern fest. Im Wege der Schätzung nach § 184 BAO nahm er daher ausgehend vom Einstandspreis der Motorräder eine auf die Streitjahre gleich verteilte Erlöshinzurechn... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/14/0236 E 17. Jänner 1984 RS 2 Stammrechtssatz Eine Pflicht der Abgabenbehörden zur Rekonstruktion von nicht vorgelegten Aufzeichnungen auf Grund von unzureichenden Unterlagen, wie dies bloße Kontoauszüge sind, ist - ob mit, ob ohne Mitwirkung des Abgabepflichtigen selbst - in keiner gesetzlichen Vorschri... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §126;BAO §131 Abs1;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1972 sind Aufzeichnungen im Sinn des § 126 BAO zu führen. Diese müssen auch den Formvorschriften des § 131 Abs 1 Z 2 und § 131 Abs 1 Z 6 BAO entsprechen. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen führt zum Weg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Schätzungsberechtigung besteht für die Behörde sowohl bei materiellen als auch bei formellen Unzulänglichkeiten der Aufzeichnungen. Es müssen aber die formellen Beanstandungen so schwerwiegend sein, daß sie einen berechtigten Zweifel an der sachlichen Richtigkeit der Aufzeichnungen nach sich ziehen. Entscheidend is... mehr lesen...