Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren ein Taxiunternehmen in Leoben. Anläßlich einer die Streitjahre betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, daß der Beschwerdeführer einerseits die Aufbewahrungspflicht gemäß § 132 BAO - die täglichen Losungsaufzeichnungen (Schmierzettel - Urbelege) seien nicht aufbewahrt worden - und andererseits die Belegerteilungspflicht gemäß § 132a leg. cit. - für Fahrten über S 500,-- seien Belege nur auf Verlangen der Fahrgäs... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z5;BAO §132 Abs1;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/20 90/13/0214 1 Stammrechtssatz Schmierzetteln, "auf welchen die Erlöse für das Kassabuch aufgezeichnet werden", kommt der Charakter von aufbewahrungspflichtigen Belegen zu, welche die Überprüfung der Eintragungen in die Bücher und Aufzeichnungen er... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer ein Hotel, wobei er den Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelt. Im Jahr 1987 erwarb er ein Kraftfahrzeug der Marke Isuzu Trooper (in der Folge nur: Isuzu Trooper), für dessen Anschaffung und Betrieb er in diesem und dem Folgejahr Vorsteuerbeträge abzog. Im Zug einer auch die Streitjahre umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer die Ansicht, der Beschwerdeführer habe die mit dem Isuzu Trooper im Zusammenhan... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde besteht unabhängig von einem Verschulden des Abgabepflichtigen an der mangelhaften Buchführung (Hinweis E 14.11.1990, 89/13/0045, 0046; E 8.9.1992, 89/14/0014). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1992140031.X06 Im RIS... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 31. Juli 1990 wurde dem Beschwerdeführer für die Zeit vom 31. Dezember 1988 bis 28. Februar 1990 eine Vergnügungssteuer im Betrag von S 1.762.963,-- für die bei Publikumstanzveranstaltungen aus dem Eintrittsgeld erzielten Erlöse, für die Zeit vom 15. Dezember 1988 bis 28. Februar 1990 eine Vergnügungssteuer im Betrag von S 844.832,-- für die anläßlich der durchgeführten Publikumstanzveranstaltungen verabreichte Konsumation und für die Ze... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3;LAO Wr 1962 §145 Abs3;VergnügungssteuerG Wr 1987 §15 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §16 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §8 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §8 Abs3;
Rechtssatz: Sämtliche Veranstaltungen, bei denen der Zutritt vom Erwerb eines Getränkebons abhängig gema... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war in den Streitjahren Mieterin von Wohnungen in den Häusern W-Straße 174 und A-Gasse 33. Eigentümer des Hauses W-Straße war KN und JL, letzterer Vater des Geschäftsführers der Beschwerdeführerin Peter L. Eigentümer des Hauses A-Gasse 33 war BR, die Mutter des Geschäftsführers der Beschwerdeführerin. Anläßlich einer im Jahr 1982 durchgeführten Betriebsprüfung betreffend das Jahr 1980 und einer Umsatzsteuerrevision betreffend den Zeitraum 1 - 8/1981 stellte der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §163;BAO §184 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0089 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/08 91/13/0253 1 Stammrechtssatz § 163 BAO schließt eine Heranziehung von Büchern, die den Vorschriften des § 131 BAO entsprechen, als Grundlage der Abgabenerhebung für den Fal... mehr lesen...
Der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die Beschwerdeführerin bezieht als Pensionistin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und deklarierte darüber hinaus Einkünfte auch durch Einnahmen aus der Vermietung eines Mietwohngrundstückes in Höhe von ca. S 30.000,-- jährlich. Als Ergebnis einer die Streitjahre erfassenden abgabenbehördlichen Prüfung kam hervor, daß die Beschwerdeführerin außer den in i... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Ist eine von der Abgabenbehörde gewählte Schätzungsmethode als geeignet zur erkennen, den tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen in einer die Rechte des Abgabepflichtigen nicht verletzenden Weise ausreichend nahezukommen, dann ist die hypothetische Tauglichkeit alternativer Schätzungsmethoden nicht mehr von Belang. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen zu der von der Behörde auf Grund der Meldedaten vorgenommenen Einnahmenhochrechnung aus entgeltlicher Quartiervergabe als geeigneter Schätzungsmethode zur Einnahmenermittlung (hier Vergabe von Massenquartieren). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995130... mehr lesen...
Mit dem an die Beschwerdeführerin (Inhaberin eines Gastgewerbebetriebes) ergangenen Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 21. Dezember 1992 wurde auf Grund des Ergebnisses einer durchgeführten Getränkesteuerprüfung für den Zeitraum vom 15. Juli 1988 bis 31. Dezember 1991 eine Getränkesteuer im Betrag von S 230.152,-- festgesetzt. Gleichzeitig wurde gemäß §§ 164 und 166 WAO wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Getränkesteuer ein Säumniszuschlag von S 1.439,-- auferlegt. Die... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;BAO §276;LAO Wr 1962 §145 Abs1;LAO Wr 1962 §145 Abs3;LAO Wr 1962 §211;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994170123.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte in den Streitjahren u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auf Grund seiner Tätigkeit als angestellter Versicherungsvertreter. Im Zusammenhang mit diesen Einkünften machte er Werbungskosten für Dienstreisen geltend, und zwar Kilometergelder und Tagesgelder im Ausmaß der sich aus § 26 Z. 4 EStG 1972 bzw. 1988 ergebenden Höhe. Er ging dabei davon aus, daß sein Dienstort mit seiner Wohnung übereinstimme und nicht mit der Geschäftsstelle seines Dienstgeber... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §26 Z4;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Entbehren Reiserechnungen jener Inhalte, die notwendig sind, um sie für die Abgabenbehörde nachprüfbar zu machen, so ist diese berechtigt und verpflichtet, die Kilometerleistung zu schätzen und auch jene Reisebewegungen durch Schätzung zu ermit... mehr lesen...
Laut Niederschrift vom 25. Juni 1987 fand an diesem Tage eine Getränkesteuer-Revision (Nachschau) des Magistrats der Stadt Wien, MA 4, betreffend den "Betrieb: G Betriebsart: Cafe-Bar F Adresse: Wien, S-Gasse" für den "Revisionszeitraum 11/86" statt. Nach dem Inhalt dieser Niederschrift war bei dieser Revision für den Magistrat der Revisionsbeamte Leopold H., als Abgabepflichtiger "Hr. G, Inh." anwesend. Folgende Revisionsunterlagen (Aufzeichnungen) seien vorgelegt und vom Revisions... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;LAO Wr 1962 §145 Abs1;LAO Wr 1962 §145 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/23 92/17/0106 3 Stammrechtssatz Ist eine Schätzung grundsätzlich zulässig, so steht zwar nach ständiger Rechtsprechung die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde im allgemeinen frei, doch m... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1 impl;BAO §184 Abs3 impl;LAO Wr 1962 §145 Abs1;LAO Wr 1962 §145 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/17/0128 E 10. November 1989 VwSlg 6452 F/1989 RS 5 Stammrechtssatz Bei einer behördlichen Schätzung der Besteuerungsgrundlagen handelt es sich nicht um eine Ermessensmaßnahme, sondern um einen Akt der Tatsachenfe... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;LAO Wr 1962 §145 Abs1;LAO Wr 1962 §145 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/23 92/17/0106 5 Stammrechtssatz Die Anwendung eines Sicherheitszuschlages gehört an sich zu den Elementen der Schätzung; denn es kann - ohne gegen die Denkgesetze zu verstoßen - angenommen werden, daß bei mange... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §183 Abs4;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;LAO Wr 1962 §144 Abs4;LAO Wr 1962 §145 Abs1;LAO Wr 1962 §145 Abs3;LAO Wr 1962 §90 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/23 92/17/0106 7 Stammrechtssatz Wenn die belangte Behörde die im erstinstanzlichen Bescheid angeführte Schätzungsmethode verwirft und eine ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Ehegatten und führen einen Fleischhauerei- und Gastgewerbebetrieb. Die Einkünfte aus diesem einheitlichen Gewerbebetrieb werden gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt (Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG). Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung über die Jahre 1982 bis 1984 traf der Betriebsprüfer nach Durchführung einer "Vermögensdeckungsrechnung" die Feststellung, eine Gegenüberstellung der "verfügbaren Mittel" und der "Mittelverwendung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/03 90/13/0139 3 Stammrechtssatz Ob ein in der Vermögensdeckungsrechnung des Betriebsprüfers ausgewiesener Fehlbetrag als vom Abgabepflichtigen aufgeklärt anzusehen ist oder nicht, stellt sich als eine Frage der Beweiswürdigung dar. Bei dieser Frage der Beweiswürdigu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Für das Vorliegen einer Schätzungsberechtigung der Behörde nach § 184 Abs 3 BAO kommt es nicht darauf an, warum die Bücher und Aufzeichnungen mangelhaft sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993140214.X02 Im RIS seit 20.11.2000 ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat über die wegen des persönlichen Zusammenhangs zur gemeinsamen Beratung und Beschlußfassung verbundenen Beschwerden wie folgt erwogen: 1. Zum Bescheid betreffend Umsatzsteuer 1974 bis 1984 sowie Körperschaft- und Gewerbesteuer samt Bundesgewerbesteuer mit Zuschlägen 1974 bis 1980 (angefochten mit der zu hg. 91/13/0222 protokollierten Beschwerde): 1.1. Zur Gemeinnützigkeit: Gemäß § 34 Abs. 1 BAO sind die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Im Jahre 1988 wurde bei ihm eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer 1983 bis 1985 sowie Einheitswert des Betriebsvermögens vom 1. Jänner 1983 bis 1986 durchgeführt. Vom Prüfer wurden steuerlich maßgebliche Feststellungen unter anderem hinsichtlich der Aufwendungen für zwei mit einem Wechselkennzeichen betriebene Personenkraftwagen, hinsichtlich der Aufwendungen für ein Einfamilienhaus und ei... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1BAO §184 Abs3EStG 1972 §20 Abs1 Z2EStG 1972 §20 Abs1 Z3EStG 1972 §4 Abs4
Rechtssatz: Hat der Abgabenpflichtige im Ermittlungszeitraum kein Fahrtenbuch geführt, so hat die Abgabenbehörde den betrieblich veranlaßten Teil der Kraftfahrzeugkosten gemäß § 184 BAO zu schätzen. Schlagwort... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §126;BAO §131;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §4 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0203
Rechtssatz: Angesichts der Vielzahl von durchgeführten Veranstaltungen und des damit zwangsläufig verbundenen Anfalles... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §125 Abs1;BAO §125 Abs6;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;EStG 1972; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0203
Rechtssatz: Ist ein Feststellungsbescheid oder Abgabenbescheid iSd § 125 Abs 1 BAO nicht ergangen, kann die Abgabenbehörde im Schätzungswege den... mehr lesen...
Mit dem an die Beschwerdeführerin ergangenen Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 2. Jänner 1987 wurde auf Grund des Ergebnisses einer in ihrem Betrieb durchgeführten Getränke- und Speiseeisabgabeprüfung für den Zeitraum vom 1. Jänner 1982 bis 31. Dezember 1985 eine Getränke- und Speiseeisabgabe in der Höhe von insgesamt S 902.584,-- festgesetzt. Im Spruch: des Bescheides heißt es weiter: "Für die Zeit vom 1.1.1982 bis 31.12.1985 wurde eine Getränke-/Speiseeisabg... mehr lesen...