RS Vwgh 1995/12/14 93/15/0102

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Veröffentlicht am 14.12.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §131 Abs1 Z5;
BAO §132 Abs1;
BAO §184 Abs1;
BAO §184 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/20 90/13/0214 1

Stammrechtssatz

Schmierzetteln, "auf welchen die Erlöse für das Kassabuch aufgezeichnet werden", kommt der Charakter von aufbewahrungspflichtigen Belegen zu, welche die Überprüfung der Eintragungen in die Bücher und Aufzeichnungen ermöglichen und für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind. Allein der Umstand, daß solche Schmierzettel nicht aufbewahrt werden, begründet die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörden

(Hinweis E 21.9.1982, 81/14/0070, 0080 bis 0082;

E 25.11.1986, 84/14/0109; E 22.9.1987, 85/14/0038, 0039;

E 24.11.1987, 86/14/0098; E 23.5.1990, 89/13/0280;

E 23.5.1990, 89/13/0281

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150102.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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