Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Entscheidend für die Schätzungsberechtigung nach § 184 Abs 3 BAO ist, dass Bücher und Aufzeichnungen nicht vorgelegt worden sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1994150038.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. September 1993 schrieb das Finanzamt der Beschwerdeführerin für eine für den Zeitraum 1. April 1991 bis 31. März 1992 (dieser Zeitraum entspricht dem für die Körperschaftsteuer maßgeblichen Wirtschaftsjahr 1991/92) festgestellte "Fehlmenge" von 26.109 l Schaumwein Schaumweinsteuer von insgesamt S 704.940,-- vor. Das Finanzamt ermittelte dabei die "Fehlmenge" unter Zugrundelegung der Angaben der Beschwerdeführerin über den auf Grund der Inventur für den 1. April 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs2;BAO §119 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/20 90/14/0211 1 Stammrechtssatz Entsprechend der amtswegigen Ermittlungspflicht iSd § 115 Abs 1 BAO ist es primär Aufgabe der Behörde, durch eine entsprechende Gestaltung des Ermittlungsverfahrens möglichst einwandfreie und ... mehr lesen...
Die monatlichen Steueranmeldungen gemäß § 8 des Oö Gemeinde-Getränkesteuergesetzes (LGBl. Nr. 15/1950, hier unter Bedachtnahme auf die Zeitbezogenheit des Abgabenrechtes in der zuletzt durch LGBl. Nr. 22/1988 geänderten Fassung; im folgenden: GetrStG), die von einem Betrieb mit der Etablissementbezeichnung "Hotel Sperl" bei der Abgabenbehörde (Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde) eingereicht wurden, bildeten den Gegenstand einer Abgabenprüfung. Der Prüfbericht vom 24. Juni 1992 ... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;LAO OÖ 1984 §144 Abs1;LAO OÖ 1984 §144 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/05/15 95/15/0144 1 Stammrechtssatz Schätzungen ist eine gewisse Ungenauigkeit immanent (Hinweis E 8.9.1992, 89/14/0014). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Nach dem Bericht über die finanzstrafrechtlichen Ermittlungen vom 7. Oktober 1994 erzielte die Beschwerdeführerin in den Jahren 1988 bis 1993 gewerbliche Einkünfte aus der Führung eines Bordellbetriebes. Wegen fehlender Aufzeichnungen seien die Steuerbemessungsgrundlagen im Schätzungswege zu ermitteln. Die von der Beschwerdeführerin gegen die auf Grundlage der finanzstrafrechtlichen Ermittlungen ergangenen Abgabenbescheide eingebrachte Berufung blieb erfolglos. Im angefochtenen B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §183 Abs3;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997150205.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nach dem Bericht einer abgabenrechtlichen Prüfung über den Zeitraum 1984 bis 1986 rechtfertigten gravierende Mängel in der Buchführung der Beschwerdeführerin im "Hinblick auf den Umfang und die Wertigkeit der unklärbaren Geschäfte" die Verhängung eines Sicherheitszuschlages in der Höhe von 10 % der erklärten Umsätze; ein fiktiver Wareneinsatz sei anzurechnen (vgl. die Tz 5, 7 und 11 des Betriebsprüfungsberichtes vom 1. Dezember 1988). Bei den Veranlagungen zur Körperschaft- und Gewerb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/13 89/13/0078 1 Stammrechtssatz Nur Bücher und Aufzeichnungen, die eine zuverlässige Ermittlung des tatsächlichen Umsatzes und Gewinnes ermöglichen, sind geeignet, der Abgabenerhebung zugrundegelegt zu werden. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: In Ermangelung einer formal ordnungsmäßigen Buchführung bedarf es keiner Feststellung einer Kalkulationsdifferenz von mehr als 10 Prozent, um die nach § 184 BAO vorgesehene Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung auszulösen (Hinweis E 24.11.1993, 92/15/0091). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Liegen formelle Fehler der Bücher und Aufzeichnungen vor, die begründetermaßen zu Zweifeln an der sachlichen Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen Anlaß geben, bedarf es eines Nachweises, daß die genannten Unterlagen mit den Wirtschaftsabläufen tatsächlich nicht übereinstimmen, nicht. Es steht dem AbgPfl allerdings die Mögli... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Die Schätzungsberechtigung ist nicht davon abhängig, ob formelle Mängel der Bücher oder Aufzeichnungen auf ein Verschulden des AbgPfl zurückzuführen sind (Hinweis E 25.6.1997, 97/15/0058). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997130033.X04 Im RIS seit ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezieht als Hausbesorgerin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, daneben Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und übt darüber hinaus auch ihren erlernten Beruf als Friseurmeisterin in ihrer Wohnung aus, in welcher ein Raum für diese Tätigkeit entsprechend adaptiert ist. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung der Tätigkeit der Beschwerdeführerin stellte sich heraus, daß diese für die Streitjahre 1988 bis 1992 keine Aufzeichnungen und Belege über ihr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/08/14 90/17/0438 2 Stammrechtssatz Ist eine Schätzung grundsätzlich zulässig, so steht nach ständiger Rechtsprechung die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde im allgemeinen frei, doch muß das Schätzungsverfahren einwandfrei abgeführt, die zum Schätzungsergebni... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/22 95/13/0016 3 Stammrechtssatz Ist eine von der Abgabenbehörde gewählte Schätzungsmethode als geeignet zur erkennen, den tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen in einer die Rechte des Abgabepflichtigen nicht verletzenden Weise ausreichend nahezukommen, dann ist die hypothetische T... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führte eine Bäckerei. Er ermittelte für den im Jahr 1994 aufgegebenen Betrieb den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG. Im Rahmen einer im Jahr 1994 (über den Zeitraum 1990 bis 1992) durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung nahm der Prüfer eine kalkulatorische Verprobung der erklärten Betriebsergebnisse der einzelnen Jahre vor. Nach der Darstellung in der Tz 21 des Prüfungsberichtes vom 19. Jänner 1995 ergab sich für das Jahr 1992 eine Kalkulationsdifferenz von S 125... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §147;BAO §184 Abs3;BAO §198;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, wenn die Abgabenbehörde bei einer Kalkulationsdifferenz von über 10 Prozent einen begründeten Anlaß sah, an der sachlichen Richtigkeit der Buchführung des Steuerpflichtigen zu zweifeln und eine Schätzungsbefugnis annahm (Hinweis E 10.7.1996, 94/15/0014). Europe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer eine Tankstelle und ermittelte in den Streitjahren seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972. Im Zuge einer Betriebsprüfung für die Jahre 1984 bis 1986 stellte der Prüfer u.a. fest, daß für diesen Zeitraum sowohl eine auf handschriftlichen Monatsabrechnungen beruhende Buchhaltung vorhanden war, als auch eine solche, die mit Hilfe einer EDV-Anlage erstellt worden war. Dabei wichen die in der EDV-Anlage erfaßten Erlösdaten von den diesb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §124;BAO §125;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Auch unvollständige Aufzeichnungen können nach entsprechender Ergänzung der Abgabenbemessung zugrunde gelegt werden. Die Ergänzung kann auch im Schätzungsweg erfolgen. Voraussetzung für die berechtigte Annahme der Unvollständigkeit von Aufzeichnungen ist, daß das Fehlen wesentlicher Aufzeichnungst... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH wurde ab Dezember 1993 für den Zeitraum 1988 bis 1991 eine Buch- und Betriebsprüfung durchgeführt. Im Zuge dieser Prüfung stellte die Prüferin ua fest, ein Lieferant von Eiern habe gegenüber dem Finanzamt angegeben, ca die Hälfte der Lieferung an die Beschwerdeführerin erfolge auf deren Wunsch ohne Rechnung. Auch ein Geflügellieferant habe Lieferungen ohne Rechnung - im Ausmaß von ca. 25 % der Gesamtmenge - eingestanden. Die Prüferin stellte in der Fol... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §177 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Zur Frage, welche Masse an Reis (beim Zubereiten in Chinarestaurants) zu erzielen sei, muß die AbgBeh kein Sachverständigengutachten iSd § 177 Abs 1 BAO einholen, wenn sich die AbgBeh die entsprechenden Kenntnisse über die Wassermenge bei der Reiszubereitung durch Fachliteratur aneignen kann. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Hat der Wareneinkauf nur teilweise Eingang in die Buchhaltung gefunden, so begründet dieser Umstand bereits die Schätzungsbefugnis nach § 184 Abs 3 BAO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150005.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nach einer am 19. November 1992 aufgenommenen Niederschrift über eine im Unternehmen der Beschwerdeführerin vorgenommene Getränkesteuerprüfung wurde vom Prüfer festgestellt, daß von den Getränkeumsätzen des Juni 1991 50 % als Außerortsverbrauch und in den Monaten März bis Mai sowie Juli bis Dezember 1991 60 % der Getränkeumsätze als Außerortsverbrauch behandelt worden seien. Auf Grund der Prüfungsfeststellungen schrieb die mitbeteiligte Gemeinde der Beschwerdeführerin mit einem Be... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;LAO Stmk 1963 §149 Abs1;LAO Stmk 1963 §149 Abs3;
Rechtssatz: Mit Hinweisen auf bloße Möglichkeiten ohne ins Gewicht fallende Bedeutung kann die sachliche Richtigkeit der vom Abgabepflichtigen geführten Aufzeichnungen nicht in Zweifel gezogen werden. European Case Law Ident... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war in den Streitjahren als Vertreterin für ein Unternehmen tätig, dessen Produkte sie auf Werbefahrten verkaufte und dafür Provisionen erhielt. Im Ergebnis einer über die Tätigkeit der Beschwerdeführerin vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung kam hervor, daß die Beschwerdeführerin ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nicht laufend aufgezeichnet hatte. Darüber hinaus stellte die Prüferin Einnahmen- und Umsatzdifferenzen zwischen den von der Beschwe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §126;BAO §131 Abs1;BAO §163;BAO §184 Abs3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Das Fehlen zeitnaher Aufzeichnungen des Abgabepflichtigen über seine Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben berechtigt die AbgBeh aus dem Grunde des § 184 Abs 3 BAO zur Schätzung (Hinweis E 2.6.1992, 88/14/... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Dienstnehmer. Seit dem Veranlagungsjahr 1980 erklärt er auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus einer Tätigkeit als Provisionsvertreter für Unternehmen der Unterhaltungselektronik; den Gewinn für diese Tätigkeit ermittelt er durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Im Auftrag des Landesgerichtes Salzburg führte die Prüfungsabteilung Strafsachen (PAST) des Finanzamtes beim Beschwerdeführer abgaben- und finanzstrafrechtliche Ermittlungen für den Zeitraum 1980 bis 1988 d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs3;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3 idF 1984/531 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/25 95/14/0112 3 Stammrechtssatz Der Abgabenbehörde kommt die Berechtigung zu, eine Schätzung im Einzelfall nicht nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleiches, sondern nach jenen der Einnahmen-Ausga... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bildete mit Peter F. eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht zum Zwecke des Handels mit elektronischen Datenerfassungsgeräten und des Einbaues derartiger Geräte. Anläßlich einer für die Jahre 1989 bis 1991 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer die Feststellung, es seien ihm Aufschreibungen, die nach den Abgabenvorschriften zu führen gewesen wären, nur teilweise vorgelegt worden. Die Höhe der vereinbarten Entgelte, der abzuziehenden Vorsteuer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Landwirt, Provisionsvertreter und Futtermittelhändler, ermittelte seinen Gewinn aus der Landwirtschaft nach Durchschnittssätzen, im übrigen nach § 4 Abs 3 EStG 1972. Laut Bescheiden des Finanzamtes vom 24. Mai 1985 und vom 6. Juni 1986 erzielte der Beschwerdeführer im Jahr 1984 einen Umsatz von 3,915.592,25 S und im Jahr 1985 einen solchen von 4,196.924,56 S. Diese Bescheide enthielten keinen Hinweis gemäß § 125 Abs 6 BAO. In einem, auf Grund einer im Jahr 19... mehr lesen...