Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z2;BAO §163;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Das Kriterium der Ordnungsmäßigkeit ist nicht mit einer bestimmten Buchführungsmethode oder einer bestimmten Organisation, einem bestimmten System oder einer bestimmten Technik des Erfassens und Festhaltens der Geschäftsvorfälle verbunden. Entscheidend ist, dass eine vollständige und zeitgerechte Dokume... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die im Schätzungsweg nach § 184 BAO erfolgte Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für die Jahre 1992 und 1993 strittig. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte die Prüferin im Rechnungswesen der beschwerdeführenden GmbH, die ein China-Restaurant betreibt, Buchführungsmängel fest. So seien laut Tz 17 des Prüfungsberichtes vom 29. September 1995 die Inventuren nur wertmäßig, jedoch nicht mengenmäßig erfasst, der Eigenverbrauch nicht aufgezeichnet und ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Ist eine Schätzung zulässig, so steht die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde im Allgemeinen frei, doch muss das Schätzungsverfahren einwandfrei abgeführt werden, müssen die zum Schätzungsergebnis führenden Gedankengänge schlüssig und folgerichtig sein, und muss das Ergebnis, das in der Fest... mehr lesen...
Die zu einem abweichenden Wirtschaftsjahr jeweils zum 31. August bilanzierende beschwerdeführende GmbH erzielte in den Streitjahren Einnahmen aus der Vermietung von Wohnungen und aus dem Betrieb von Würstel- und Maroniständen. Im Jahr 1990 fand bei der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Prüfung über den Zeitraum 1985 bis 1987 statt. Nach den Feststellungen in der Tz 8 des Prüfungsberichtes vom 16. Februar 1990 war nach Ansicht des Prüfers wegen formeller und materieller "Nicht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §126 Abs1;BAO §184 Abs3;UStG 1972 §18 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/13/0034
Rechtssatz: Eine Verletzung der umsatzsteuerrechtlichen Aufzeichnungspflichten nach § 18 Abs 2 UStG 1972 bedeutet zugleich einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Aufzeichnun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs3;EStG 1972 §28; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/13/0034
Rechtssatz: Mit der Vernichtung der zweifellos zu den Grundbelegen zählenden Mietverträge (die Abgabepflichtige erzielte ua Einnahmen aus der Vermietung von Wohnungen) liegt an sich... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH unterhält einen Bordellbetrieb. Nach umfangreichen, im Jahre 1988 vorgenommenen sicherheitsbehördlichen Ermittlungen wegen des Verdachts gerichtlich strafbarer Handlungen des Gesellschafter-Geschäftsführers Ronald S., in deren Zug eine Reihe von Prostituierten über die Abwicklung des Bordellbetriebes einschließlich der üblichen Preise für die erbrachten Leistungen vernommen wurde, wurde bei der Beschwerdeführerin in diesem Jahr auch eine abgabenbehördliche ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/13/0048
Rechtssatz: Die Unterlassung der vollständigen Erfassung der Einnahmen verpflichtet als materieller Mangel der Bücher die Abgabenbehörde unzweifelhaft, die Besteuerungsgrundlagen durch entsprechende Schätzungen zu ermit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt seit 1986 einen Handel mit Fliesen und lässt im Rahmen seines Unternehmens auch Fliesenverlegungsarbeiten durchführen. Den Gewinn ermittelt er nach § 4 Abs. 3 EStG. Da auf Grund von Erhebungen des Finanzamtes Zweifel an der Existenz einiger in den Eingangsrechnungen des Beschwerdeführers genannter Unternehmer aufkamen, wurde zur Klärung des Sachverhaltes eine Prüfung nach § 99 Abs. 2 FinStrG für die Kalenderjahre 1986 bis 1989 vorgenommen. Die Prüferin st... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Es entspricht stRsp des VwGH, dass bei unvollständigen Aufzeichnungen - ohne gegen Denkgesetze zu verstoßen - davon ausgegangen werden kann, dass nicht nur die nachgewiesenermaßen nicht verbuchten Vorgänge, sondern noch weitere Vorgänge gleicher Art nicht aufgezeichnet wurden (Hinweis E 13.9.1989, 88/13/0042). ... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 11. Oktober 1993 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer einer GmbH zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten dieser Gesellschaft betreffend die Jahre 1987 bis 1991 in Höhe von insgesamt S 280.167,-- herangezogen und aufgefordert, diesen Betrag zu entrichten. In einer dagegen erhobenen Berufung wurde vorgebracht, dass das Abgabenkonto noch im April 1993 ausgeglichen gewesen sei. Im Mai 1993 hätten sich durch das Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/09/30 97/13/0033 3 Stammrechtssatz Liegen formelle Fehler der Bücher und Aufzeichnungen vor, die begründetermaßen zu Zweifeln an der sachlichen Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen Anlaß geben, bedarf es eines Nachweises, daß die genannten Unterlagen mit den Wirtschaftsabläufen tatsächlich n... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt eine Bar und erzielt daraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Gewinnermittlung erfolgt nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. Im Jahr 1995 wurde bei der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Prüfung betreffend die Streitjahre durchgeführt. Am 9. Jänner 1996 fand darüber die Schlussbesprechung statt. Der Prüfer führte dabei aus, auf einem Bankkonto der Beschwerdeführerin seien zahlreiche Scheckeinlösungen festgestellt worden, die in den Tageslosungen nicht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs3;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998140175.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Taxiunternehmen. Nach dem Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung über den Zeitraum 1991 bis 1994 seien für den Zeitraum ab Beginn der Tätigkeit der Beschwerdeführerin im Jahr 1991 bis zur Abtretung von Gesellschaftsanteilen an neu eintretende Gesellschafter am 14. Juni 1993 auch nach Urgenz keine Grundaufzeichnungen vorgelegt worden. Die für den Zeitraum Juli 1993 bis Ende 1994 vorhandenen Aufzeichnungen wiesen Mängel auf. So lasse die summari... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §124;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Bei Nichterfüllung der durch § 124 BAO in das Abgabenrecht übernommenen Verpflichtungen liegt gegebenenfalls Schätzungsbefugnis der Behörde (§ 184 BAO) vor (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 1385). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997130157.X01 Im RIS... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG betreibt das Massage-, Pediküre- und Handpflegegewerbe. Für den Zeitraum 1985 bis 1992 behandelte das Finanzamt ihre Tätigkeit als Liebhaberei. Für das Jahr 1993 forderte das Finanzamt die Beschwerdeführerin zur Einreichung einer Umsatzsteuererklärung auf. Da sie in der Folge keine Abgabenerklärung einreichte, ermittelte das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungswege und erließ dementsprechend einen Umsatzsteuerbescheid. Die Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs3;UStG 1972 §18;UStG 1972 §21;
Rechtssatz: Kommt der Abgabepflichtige seiner Verpflichtung zur Einreichung der Umsatzsteuererklärung nicht nach, so hat schon aufgrund dieses Umstandes die Abgabenbehörde die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 184 Tz 8). Ist der Abgabepflichtige als Unterne... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Baustoffhändler und verrichtet im Rahmen seines Unternehmens auch Fassadenputz- und Wärmeschutzarbeiten. Infolge von Anzeigen über "Schwarzverkäufe bzw. -arbeiten" und von Streitigkeiten des Beschwerdeführers mit seinen Arbeitnehmern über angeblich vorenthaltenen Lohn wurde eine abgabenbehördliche Prüfung vorgenommen. Nach Abschluß der Prüfung wurden die gegenständlichen Abgabenverfahren wiederaufgenommen und es erließ das Finanzamt geänderte Bescheide über Um... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Der Sicherheitszuschlag hat den Zweck, weitere unentdeckte, im vorliegenden Fall jedoch zu vermutende Falschangaben über Erlöse zu berichtigen (Hinweis EB E 8.6.1971, 1924/70) . European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1996150050.X03 Im RIS seit... mehr lesen...
Die Gemeinschuldnerin, deren faktischer Geschäftsführer Bernhard L war, war in den Streitjahren Komplementärin einer KG. Da für die KG seit dem Jahr 1987 keine Abgabenerklärungen eingereicht wurden, sollte im Jahr 1990 für die Jahre 1986 bis 1988 eine abgabenbehördliche Prüfung durchgeführt werden. Bernhard L äußerte sich zu der am 31. Oktober 1990 erfolgten telefonischen Ankündigung der Prüfung nicht, weswegen das Finanzamt schriftlich mitteilte, die Prüfung werde am 19. No... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/06/25 97/15/0058 1 Stammrechtssatz Wie sich aus dem Wortlaut des § 184 Abs 3 BAO ergibt, setzt die Schätzungsberechtigung der Behörde kein Verschulden der Partei (etwa an der Nichtvorlage oder am Fehlen von Aufschreibungen) voraus (Hinweis E 12.12.1995, 92/14/0031). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Entscheidend für die Schätzungsberechtigung nach § 184 Abs 3 BAO ist, dass Bücher und Aufzeichnungen nicht vorgelegt worden sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1994150038.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. September 1993 schrieb das Finanzamt der Beschwerdeführerin für eine für den Zeitraum 1. April 1991 bis 31. März 1992 (dieser Zeitraum entspricht dem für die Körperschaftsteuer maßgeblichen Wirtschaftsjahr 1991/92) festgestellte "Fehlmenge" von 26.109 l Schaumwein Schaumweinsteuer von insgesamt S 704.940,-- vor. Das Finanzamt ermittelte dabei die "Fehlmenge" unter Zugrundelegung der Angaben der Beschwerdeführerin über den auf Grund der Inventur für den 1. April 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs2;BAO §119 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/20 90/14/0211 1 Stammrechtssatz Entsprechend der amtswegigen Ermittlungspflicht iSd § 115 Abs 1 BAO ist es primär Aufgabe der Behörde, durch eine entsprechende Gestaltung des Ermittlungsverfahrens möglichst einwandfreie und ... mehr lesen...
Die monatlichen Steueranmeldungen gemäß § 8 des Oö Gemeinde-Getränkesteuergesetzes (LGBl. Nr. 15/1950, hier unter Bedachtnahme auf die Zeitbezogenheit des Abgabenrechtes in der zuletzt durch LGBl. Nr. 22/1988 geänderten Fassung; im folgenden: GetrStG), die von einem Betrieb mit der Etablissementbezeichnung "Hotel Sperl" bei der Abgabenbehörde (Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde) eingereicht wurden, bildeten den Gegenstand einer Abgabenprüfung. Der Prüfbericht vom 24. Juni 1992 ... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;LAO OÖ 1984 §144 Abs1;LAO OÖ 1984 §144 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/05/15 95/15/0144 1 Stammrechtssatz Schätzungen ist eine gewisse Ungenauigkeit immanent (Hinweis E 8.9.1992, 89/14/0014). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Nach dem Bericht über die finanzstrafrechtlichen Ermittlungen vom 7. Oktober 1994 erzielte die Beschwerdeführerin in den Jahren 1988 bis 1993 gewerbliche Einkünfte aus der Führung eines Bordellbetriebes. Wegen fehlender Aufzeichnungen seien die Steuerbemessungsgrundlagen im Schätzungswege zu ermitteln. Die von der Beschwerdeführerin gegen die auf Grundlage der finanzstrafrechtlichen Ermittlungen ergangenen Abgabenbescheide eingebrachte Berufung blieb erfolglos. Im angefochtenen B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §183 Abs3;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997150205.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nach dem Bericht einer abgabenrechtlichen Prüfung über den Zeitraum 1984 bis 1986 rechtfertigten gravierende Mängel in der Buchführung der Beschwerdeführerin im "Hinblick auf den Umfang und die Wertigkeit der unklärbaren Geschäfte" die Verhängung eines Sicherheitszuschlages in der Höhe von 10 % der erklärten Umsätze; ein fiktiver Wareneinsatz sei anzurechnen (vgl. die Tz 5, 7 und 11 des Betriebsprüfungsberichtes vom 1. Dezember 1988). Bei den Veranlagungen zur Körperschaft- und Gewerb... mehr lesen...