Entscheidungen zu § 8 Abs. 4 KfzStG 1992

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-25 von 25

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/30 91/15/0014

Für den Beschwerdeführer (der eigenen Angaben zufolge als "Rechtswissenschaftler" tätig ist) ist seit 30. März 1987 der PKW DAF 66 unter dem Kennzeichen W nnn1 zum Verkehr zugelassen. Derselbe PKW war für den Beschwerdeführer bereits vom 29. August 1975 bis zu der am 6. Oktober 1981 erfolgten Aufhebung der Zulassung zum Verkehr gemäß § 9 Abs. 3 KfzStG unter dem Kennzeichen W nn2 zum Verkehr zugelassen gewesen. Im zuletzt genannten Zeitraum hatte der Beschwerdeführer die Kraftfahrzeugs... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.03.1992

RS Vwgh 1992/3/30 91/15/0014

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: KfzStG §8 Abs4 litb;KfzStG §8 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/15/0015
Rechtssatz: Die in einem Fall ein Zwölftel, im anderen das Einfache der Jahressteuer betragende Erhöhung erweist sich mit Rücksicht auf die Rechtskundigkeit des Beschwerdeführers, den besonders langen Zeitraum der Nichtentrichtung der Abg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/16 91/15/0042

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 24. und 25. April sowie 8. Mai 1989 als unbegründet ab, wobei gemäß § 289 Abs. 2 BAO eine Abänderung der erstinstanzlichen Bescheide bei der Abgabenerhöhung wie folgt vorgenommen wurde: Während die erste Instanz für das Konto 89/36/nnnn, Fahrzeug W nn1 bei einer Kraftfahrzeugsteuer von... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.09.1991

RS Vwgh 1991/9/16 91/15/0042

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §167 Abs2;KfzStG §6 Abs1;KfzStG §6 Abs3;KfzStG §8 Abs4 litb;
Rechtssatz: Ausf, daß die vom Bf vorgelegten Quittungen verschiedener Trafikanten weder einen Beweis dafür darstellen, daß der Bf Kraftfahrzeugsteuermarken angekauft hat, noch dafür, daß die allenfalls angekauften Kraftfahrzeugsteuermarken gesetzmäßig zur Entrichtung der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1991

RS Vwgh 1991/9/16 91/15/0042

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §167 Abs2;KfzStG §6 Abs1;KfzStG §6 Abs3;KfzStG §8 Abs4 litb;
Rechtssatz: Kopien von Kraftfahrzeugsteuerkarteninnenseiten tun keineswegs dar, daß es sich dabei um Kopien der Kraftfahrzeugsteuerkarten für die Kraftfahrzeuge handelt, betreffend welche die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer nachzuweisen versucht wird. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1991

RS Vwgh 1991/9/16 91/15/0042

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: KfzStG §8 Abs4 litb;
Rechtssatz: Die Nichtentrichtung der Kraftfahrzeugsteuer während des gesamten Steuerzeitraumes rechtfertigt die Erhöhung im Höchstausmaß. (Hinweis E 12.11.1990, 90/15/0154; E 30.5.1988, 87/15/0070; E 18.1.1982, 81/17/0201). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991150042.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/10 90/15/0140

Mit Bescheid vom 15. März 1989 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien für das Kraftfahrzeug des Beschwerdeführers mit dem Kennzeichen W nnn.nnn betreffend den Steuerzahlungszeitraum Oktober 1987 bis September 1988 Kraftfahrzeugsteuer in der Höhe von S 2.160,-- und eine Steuererhöhung von gleichfalls S 2.160,-- fest. Begründet wurde die Abgabenfestsetzung damit, daß für das Kraftfahrzeug weder eine Kraftfahrzeugsteuerkarte abgegeben noch anderweitig der Nachweis d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.06.1991

RS Vwgh 1991/6/10 90/15/0140

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §167 Abs2;KfzStG §6 Abs1;KfzStG §6 Abs2;KfzStG §6 Abs3;KfzStG §8 Abs3;KfzStG §8 Abs4 litb;
Rechtssatz: Ausf, daß der belBeh nicht entgegengetreten werden konnte, wenn sie im vorliegenden Fall (keine Angaben des Bf über Zeitpunkt und nähere Umstände des behaupteten Einwurfs der in erster Linie als Beweismittel in Betracht kommenden ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.06.1991

RS Vwgh 1991/6/10 90/15/0140

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: KfzStG §6 Abs1;KfzStG §6 Abs2;KfzStG §6 Abs3;KfzStG §8 Abs3;KfzStG §8 Abs4 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0130 E 19. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Für den Fall, daß ein Steuerpflichtiger die KfzSt durch Anbringen und Entwerten der Stempelmarken im gebotenen Nennwert auf der Steuerkarte entrichtet hat und die Steuerkarte danach aus irendeinem Grund in Verlust gerät, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/12 90/15/0154

Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der Beschwerdeführer - ein Rechtsanwalt - hatte betreffend den für ihn zugelassenen Pkw Marke X Type Y für die Monate November 1988 bis Juni 1989 die Kraftfahrzeugsteuer im gesetzlichen Ausmaß von S 1.800,-- nicht entrichtet, weshalb das Finanzamt Bregenz mit Bescheid vom 14. Dezember 1989 gemäß § 8 Abs. 4 und 5 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1952 (KfzStG) eine... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.11.1990

RS Vwgh 1990/11/12 90/15/0154

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §289 Abs2;FinStrG §161 Abs3;KfzStG §8 Abs4;
Rechtssatz: Bei Anwendung des Abgabenerhöhungstatbestandes gem § 8 Abs 4 KfzStG handelt es sich nicht um eine finanzstrafrechtliche Maßnahme (Hinweis E 20.6.1988, 88/15/0059), sodaß § 161 Abs 3 FinStrG nicht zur Anwendung kommt. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.1990

RS Vwgh 1990/11/12 90/15/0154

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: KfzStG §8 Abs4 litb;KfzStG §8 Abs5;
Rechtssatz: Mit Rücksicht auf die Rechtskundigkeit des beschwerdeführenden Rechtsanwaltes und den verhältnismäßig langen Zeitraum von acht Monaten, während derer die Kraftfahrzeugsteuer nicht entrichtet wurde, erweist sich unter Bedachtnahme auf den zulässigen Erhöhungsrahmen von 200 % eine Erhöhung um 100 % als durchaus dem Gesetz entsprechend ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/8/27 89/15/0093

Einer Kontrollmitteilung des Gendarmeriepostens Baden zufolge hatte der Beschwerdeführer (ein Rechtsanwalt) am 6. August 1988 die Kraftfahrzeugsteuer für die Monate März bis August 1988 für das mit dem Kennzeichen N 000.000 zugelassene Kraftfahrzeug nicht entrichtet. Der Beschwerdeführer gab an, das gar nicht bemerkt zu haben. Das Finanzamt setzte eine Abgabenerhöhung von S 270,-- mit der Begründung: fest, der Beschwerdeführer habe die Kraftfahrzeugsteuer für die Monate März bis Au... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.08.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/8/27 89/15/0122

Für die Beschwerdeführerin war vom 3. November 1986 bis 9. Juli 1987 ein PKW mit einem Hubraum von 4235 ccm, dessen Erstzulassung am 16. Jänner 1976 erfolgt war, zugelassen. Mit Bescheid vom 14. Juli 1988 setzte das Finanzamt "gemäß §§ 1, 3, 4, 5, 6 und 8 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1952" Kraftfahrzeugsteuer für die Monate November 1986 bis Juli 1987 im Betrage von S 6.300,-- und eine Erhöhung von S 700,-- (d.i. ein Zwölftel der Jahressteuer) mit der Begründung: fest, die Festsetzung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.08.1990

RS Vwgh 1990/8/27 89/15/0122

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;B-VG Art130 Abs2;KfzStG §8 Abs4 litb;KfzStG §8 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 579; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0163 E 23. Mai 1986 RS 5 Stammrechtssatz Die Abgabenerhöhung gem § 8 Abs 4 lit b KfzStG ist eine Ermessensentscheidung, die sowohl hins der Frag... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.08.1990

RS Vwgh 1990/8/27 89/15/0093

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: KfzStG §8 Abs4 litb; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 577;
Rechtssatz: Es steht dem Stpfl frei, auf jede geeignete Art und Weise - auch anders als durch Vorlage der Steuerkarte - darzutun, daß er die Kraftfahrzeugsteuer (durch Aufkleben und Entwerten der Stempelmarken im gebotenen Nennwert auf der Kraftfahrzeugsteuerkarte) ordnungsgemäß entrichtet hat (Hinweis E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.08.1990

RS Vwgh 1990/8/27 89/15/0122

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: KfzStG §8 Abs4; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 579;
Rechtssatz: Der Erhöhungstatbestand nach § 8 Abs 4 lit a KfzStG ist von jenem nach lit b dieser Gesetzesstelle zu unterscheiden (Hinweis E 18.1.1982, 81/17/0201, 0202; E 24.10.1986, 84/17/0186). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989150122.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.08.1990

RS Vwgh 1990/8/27 89/15/0122

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §203;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;KfzStG §8 Abs4 litb; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 579;
Rechtssatz: Ist dem
Spruch: des erstinstanzlichen Bescheides zwar nicht zu entnehmen, welchen der Erhöhungstatbestände das Finanzamt herangezogen hat, ergibt sich jedoch aus der
Begründung: - wenigstens iZm der gem § 203 B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.08.1990

RS Vwgh 1990/8/27 89/15/0093

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §166;KfzStG §8 Abs3;KfzStG §8 Abs4 litb;KfzStG §9 Abs4; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 577; AnwBl 1991/3, S 180;
Rechtssatz: Es bestehen keine Bedenken dagegen, daß die Abgabenbehörde die von einem Sicherheitswacheorgan anläßlich der Überprüfung nach § 9 Abs 4 KfzStG getroffene Wahrnehmung, wonach in einer vor... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.08.1990

RS Vwgh 1988/6/20 88/15/0059

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: KfzStG §3;KfzStG §8 Abs3;KfzStG §8 Abs4 lita;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ergibt sich aus § 8 Abs 3 iVm § 8 Abs 4 lit a erster Tatbestand KfzStG, daß der zur Abgabenerhöhung führende Tatbestand durch das Nichtvorweisen der Kfz-Steuerkarte durch den Lenker erfüllt ist. Voraussetzung für die Abgabenerhöhung nach dem ersten Tatbestand des § 8 Abs 4 lit a KfzStG ist daher ein pfli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1988

RS Vwgh 1988/5/30 87/15/0070

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;KfzStG §8 Abs4;
Rechtssatz: Von einer geringfügigen Überschreitung einer Frist bei Festsetzung einer Abgabenerhöhung kann dann keine Rede sein, wenn die Nichtentrichtung der Steuer sich auf mehr als ein Kalendermonat erstreckt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987150070.X03 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1988

RS Vwgh 1988/5/30 87/15/0037

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: KfzStG §8 Abs4 lita;
Rechtssatz: Dem VwGH scheint es nicht verfassungswidrig, wenn der Zulassungsbesitzer eines Kfz in dem im § 8 Abs 4 lit a KfzStG bestimmten Ausmaß für ein Fehlverhalten des Kfz-Lenkers, dem er das Lenken des Fahrzeuges überlassen hat, einstehen muß. Dies umso weniger, wenn der Zulassungsbesitzer bei der Kontrolle der Fahrzeugpapiere anwesend war und daher von s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1988

RS Vwgh 1988/5/30 87/15/0070

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;KfzStG §8 Abs4 litb;KfzStG §8 Abs5;
Rechtssatz: Bei wiederholter Verletzung der Bestimmungen des KfzStG 1952 kann die Behörde im Rahmen des Ermessens eine Steuererhöhung im Höchstmaß vornehmen. Hat der AbgPfl (hier RA) dem KfzStG schon einmal dadurch zuwider gehandelt, daß er die Kraftfahrzeugsteuerkarte (Kfz-Steuerkarte) versp... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1988

RS Vwgh 1986/10/24 84/17/0186

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;B-VG Art130 Abs2;KfzStG §8 Abs4 litb;KfzStG §8 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0163 E 23. Mai 1986 RS 5 Stammrechtssatz Die Abgabenerhöhung gem § 8 Abs 4 lit b KfzStG ist eine Ermessensentscheidung, die sowohl hins der Frage, ob eine Erhöhung zu erfolgen hat, als auch hins des A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1986

RS Vwgh 1986/10/24 84/17/0186

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: KfzStG §8 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/17/0201 E 18. Jänner 1982 RS 1 Stammrechtssatz Die Nichtentrichtung oder verspätete Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer durch Kleben von Stempelmarken ist ausschließlich dem § 8 Abs 4 lit b zu unterstellen, während die lit a auf die Fälle abstellt, daß erstens ein Kraftfahrzeuglenker, der seine Steuer ordnungsgemäß entrichtet hat... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1986

Entscheidungen 1-25 von 25

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