RS Vwgh 1988/5/30 87/15/0037

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Veröffentlicht am 30.05.1988
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

KfzStG §8 Abs4 lita;

Rechtssatz

Dem VwGH scheint es nicht verfassungswidrig, wenn der Zulassungsbesitzer eines Kfz in dem im § 8 Abs 4 lit a KfzStG bestimmten Ausmaß für ein Fehlverhalten des Kfz-Lenkers, dem er das Lenken des Fahrzeuges überlassen hat, einstehen muß. Dies umso weniger, wenn der Zulassungsbesitzer bei der Kontrolle der Fahrzeugpapiere anwesend war und daher von sich aus auf den Vorweis seiner Kfz-Steuerkarte gegenüber dem Organ der öffentlichen Sicherheit hätte dringen können (Hinweis E 30.11.1984, 84/17/0178).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987150037.X03

Im RIS seit

30.05.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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