RS Vwgh 1986/10/24 84/17/0186

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Veröffentlicht am 24.10.1986
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §20;
B-VG Art130 Abs2;
KfzStG §8 Abs4 litb;
KfzStG §8 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/17/0163 E 23. Mai 1986 RS 5

Stammrechtssatz

Die Abgabenerhöhung gem § 8 Abs 4 lit b KfzStG ist eine Ermessensentscheidung, die sowohl hins der Frage, ob eine Erhöhung zu erfolgen hat, als auch hins des Ausmaßes der Erhöhung einer Begründung iSd Gesetzes bedarf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984170186.X04

Im RIS seit

24.10.1986

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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