RS Vwgh 1991/6/10 90/15/0140

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Veröffentlicht am 10.06.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §167 Abs2;
KfzStG §6 Abs1;
KfzStG §6 Abs2;
KfzStG §6 Abs3;
KfzStG §8 Abs3;
KfzStG §8 Abs4 litb;

Rechtssatz

Ausf, daß der belBeh nicht entgegengetreten werden konnte, wenn sie im vorliegenden Fall (keine Angaben des Bf über Zeitpunkt und nähere Umstände des behaupteten Einwurfs der in erster Linie als Beweismittel in Betracht kommenden Steuerkarte) von der Nichtentrichtung der Kfz-Steuer für den streitgegenständlichen Zeitraum ausging.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150140.X02

Im RIS seit

10.06.1991

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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