1. Mit angefochtenem Bescheid wurde dem Betrieb E M, K, ab Zustellung dieses Bescheides untersagt, Rohmilch aus seinem landwirtschaftlichen Betrieb als Lebensmittel in Verkehr zu bringen (sowie kein Ab-Hof-Verkauf, keine Direktvermarktung usw), und wurde festgelegt, dass aus dieser Rohmilch keine Erzeugnisse (wärmebehandelte Konsummilch, Erzeugnisse auf Milchbasis usw) hergestellt werden dürfen (Spruchpunkt I. 1.). Weiters wurde angeordnet, dass die in Punkt 1. getroffene Verfügung solange... mehr lesen...
Rechtssatz: Die rechtlich zulässigen Grenzwerte für die Verhängung einer Milchliefersperre orientieren sich an geometrischen Mittelwerten und nicht an Einzelergebnissen. Es kann nur dann mit der aus gesundheitlichen Gründen erforderlichen Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die zulässigen Grenzwerte eingehalten werden, wenn zwischen zwei Einzelergebnissen ein gewisser zeitlicher Abstand eingehalten wird. Eine Zeitspanne von vier Tagen zwischen den Einzelergebnissen erscheint keinesfa... mehr lesen...
Beachte Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar. Rechtssatz: Da es rechtsstaatlichen Grundsätzen fundamental zuwider laufen würde, wenn der ? selbst weder demokratisch legitimierte noch politisch verantwortliche ? UVS nach autonomer Substituierung der erforderlichen sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen anstelle der iSd Art20 Abs1 B-VG obersten V... mehr lesen...
Index: 40.01.08 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 199182.05.22 Lebensmittelsicherheits- und VerbraucherschutzgesetzVerordnung (EG) Nr 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Norm: Verordnung (EG) 852/2004 Art3Verordnung (EG) 852/2004 Art4Verordnung (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel II Z2 LMSVG §39 Abs1 AVG §64 Abs2 AVG §66 Abs4 LMSVG § 39 heute LMSVG § 39 g... mehr lesen...
Index: 82.05.22 Lebensmittelsicherheits- und VerbraucherschutzgesetzVerordnung (EG) Nr 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Norm: Verordnung (EG) 852/2004 Art3Verordnung (EG) 852/2004 Art4Verordnung (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel II Z2 LMSVG §39 Abs1 LMSVG § 39 heute LMSVG § 39 gültig ab 01.09.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2026 ... mehr lesen...
Mit dem obangeführten Bescheid ordnete die belangte Behörde gegenüber beiden Berufungswerbern für deren Wasserversorgungsanlage in der Hst in D zwei im einzelnen näher beschriebene Maßnahmen zur Mängelbehebung bzw. Risikominderung an, wofür eine Frist bis 31.10.2010 gesetzt wurde. Gegen die auf § 39 Abs 1 Z 12 und 13 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG), BGBl. Nr. 13/2006 i.d.g.F., gestützten Anordnungen wurde fristgerecht Berufung erhoben und zu Folge d... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren
Norm: LMSVG §39 Abs1 LMSVG §3 Z11 TWV §5 Verordnung (EG) Nr 178/2002 Art3 Z3EG-VO 178/2002 Art3 Z3 LMSVG § 39 heute LMSVG § 39 gültig ab 01.09.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2026 LMSVG § 39 gültig von 01.01.2022 bis 31.08.2026 zuletzt geänder... mehr lesen...
Der Landeshauptmann von Steiermark ordnete mit dem mit Berufung angefochtenen Bescheid vom 14.11.2008 nach § 39 Abs 1 Z 13 LMSVG an, dass in der Lh, V, folgende Maßnahmen zur Mängelbehebung bzw. Risikominderung durchzuführen seien: Der Landeshauptmann von Steiermark ordnete mit dem mit Berufung angefochtenen Bescheid vom 14.11.2008 nach Paragraph 39, Absatz eins, Ziffer 13, LMSVG an, dass in der Lh, römisch fünf, folgende Maßnahmen zur Mängelbehebung bzw. Risikominderung durchzufüh... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren
Norm: LMSVG §39 Abs1 Z13EG-VO 872/2002 Art3 Z3Verordnung (EG) Nr 872/2002 Art3 Z3 LMSVG § 39 heute LMSVG § 39 gültig ab 01.09.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2026 LMSVG § 39 gültig von 01.01.2022 bis 31.08.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
1. Der Landeshauptmann von Steiermark ordnete unter Fristsetzung bis 20.05.2009 mit dem angefochtenen Bescheid folgende Maßnahme an: Es ist die Kennzeichnung des Produktes Vollkorn Buchweizen Mehl glutenfrei anzupassen. 1.1. Begründet wurde diese Maßnahme damit, dass die am 23.08.2008 durch das Gesundheitsamt der Stadt Graz - Referat für Lebensmittelangelegenheiten im C B S, W, G, entnommene Probe, Probenzeichen: 6001TH0163/08 Vollkorn Buchweizen Mehl glutenfrei der AGES - Österreichi... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren
Norm: LMSVG §5 Abs2 Z3 LMSVG §39 Abs1 LMSVG § 5 heute LMSVG § 5 gültig ab 01.09.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2026 LMSVG § 5 gültig von 01.01.2022 bis 31.08.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 256/2021 ... mehr lesen...
1. Nach dem Spruch: des Bescheides des Landeshauptmannes von Steiermark vom 24.01.2008 hat die G P GmbH, Gh, J, folgende Maßnahmen zur Mängelbehebung bzw Risikominderung sofort durchzuführen: 1.) eins, Es ist verboten das betreffenden Produkt Hoodia 50 mg GPH Kapseln in Verkehr zu bringen. 2.) 2, Im Falle eines grenzüberschreitenden Verbringens ist die Rücknahme des betreffenden Produktes Hoodia 50 mg GPH Kapseln vom Markt durchzuführen. 3.) 3, Es ist die Rückn... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren
Norm: LMSVG §39 Abs1EG-VO 258/97 Art1 Abs2 liteVerordnung (EG) Nr. 258/97 Art1 Abs2 lite LMSVG § 39 heute LMSVG § 39 gültig ab 01.09.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2026 LMSVG § 39 gültig von 01.01.2022 bis 31.08.2026 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
Die erste Instanz erließ gegenüber der Almgenossenschaft H Alm einen Bescheid mit dem Spruch: , dass dieser Almgenossenschaft, vertreten durch ihren Obmann, auf Grund der bakteriologischen Belastung des Wassers aus der Almgenossenschaft H Alm die Installation einer Entkeimungsanlage (Dauerchlorierung oder UV-Desinfektionsanlage) vorgeschrieben wird und setzte zur Erfüllung eine Frist bis 30.06.2006. Sie stützte sich begründend auf eine Begutachtung der am 02.06.2005 gezogenen Trinkwasserprob... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 5 Z 5 Trinkwasserverordnung (TWV) hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, soweit bei Untersuchungen des Wassers die Nichteinhaltung der mikrobiologischen oder chemischen Anforderungen gemäß Anhang I Teil A und B festgestellt wurde, unverzüglich Maßnahmen zur Wiederherstellung der einwandfreien Qualität des Wassers zu ergreifen. Der Landeshauptmann hat nach § 39 Abs 1 LMSVG bei Wahrnehmung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschreibungen die nach Art de... mehr lesen...