Entscheidungen zu § 99 Abs. 4 StVO 1960

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Entscheidungen 1-18 von 18

TE UVS Tirol 2006/02/06 2005/28/3251-3

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 23.6.2005, Zahl VK-1921-2005, wurde dem Berufungswerber spruchgemäß nachstehender Sachverhalt vorgeworfen:   Tatzeit: 22.02.2005 um 11.10 Uhr Tatort: Kundl, auf der A 12, Strkm. 24,300 Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug, XY mit Sattelanhänger, XY   2. Sie haben sich als Lenker, obwohl es Ihnen zumutbar war, vor Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt, dass das von Ihnen verwendete Fahrzeug den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspric... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 06.02.2006

RS UVS Oberösterreich 2004/09/20 VwSen-109987/2/Br/Wü

Rechtssatz: In der teilweise starken Verschmutzung eines Gehsteiges (halbe Breite) mit Jauche kann keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erblickt werden, außerdem handelt es sich hier um ein geringes Verschulden, das die Anwendung des § 21 VStG rechtfertigt. § 9 Abs. 1 StVO impliziert zwei Tatbestände mit unterschiedlichem Straftatbestand (§ 99 Abs.4 lit.a und § 99 Abs.3 lit.a StVO). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 20.09.2004

TE UVS Steiermark 2002/01/14 30.3-61/2001

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe "am 18.9.1999, um 06.30 Uhr, in L, auf der S 6, Richtungsfahrbahn W-K, zwischen Strkm. 35.0 und 35.6, in Fahrtrichtung K, den Omnibus mit dem Kennzeichen gelenkt und die Fahrbahn mit einer ca. 600 m langen Ölspur und Öllachen gröblich verunreinigt" und habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 92 Abs 1 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) in Verbindung mit § 99 Abs 4 lit g leg cit begangen. Hierfür wurde gemä... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 14.01.2002

RS UVS Steiermark 2002/01/14 30.3-61/2001

Rechtssatz: Eine gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung von Straßen nach § 92 Abs 1 StVO ist kein Ungehorsamsdelikt, weshalb ihre Bestrafung nur beim Nachweis eines schuldhaften Verhaltens zulässig ist. Ein solcher Nachweis liegt nicht vor, wenn der Lenker eines Omnibusses, dem eine gröbliche Verunreinigung der Fahrbahn mit einer ca. 600 m langen Ölspur zur Last gelegt wurde, die Fahrt beim Aufleuchten der Zentralwarnlampe abgebrochen hat und keine Anh... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 14.01.2002

RS UVS Kärnten 2001/03/22 KUVS-1463-1464/5/2000

Rechtssatz: Das Tatbild des § 92 Abs. 1 StVO wird allein durch die Verunreinigung der Straße in der angeführten Art erfüllt; zur Verwirklichung des Tatbildes des § 99 Abs. 3 lit. d StVO bedarf es eines weiteren Tatbestandselementes, nämlich der - vollen - Absicht, die Straße durch ein bestimmtes Verhalten zu verkehrsfremden Zwecken zu benützen. Dies kann auch durch eine Verunreinigung geschehen, die den Verkehr auf der Straße behindert oder unmöglich macht. Die Verunreinigung einer Straße ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.03.2001

RS UVS Kärnten 2001/03/22 KUVS-1460-1462/5/2000

Rechtssatz: Zweck der Bestimmung des § 93 Abs. 1 iVm § 99 Abs. 1 lit. g StVO ist es, den Fußgängerverkehr an diesen Stellen von wesentlichen Behinderungen und Gefahren, die sich durch Schnee, Eis und Verunreinigungen ergeben können, freizuhalten. Die Regelung des § 92 Abs. 1 StVO iVm § 99 Abs. 4 lit. g StVO hingegen stellt auf bestimmte Verunreinigungen öffentlicher Straßen ab. Das Aufstellen von Gartenmöbeln, bestehend aus einem Tisch und zwei Sesseln, ist den Tatbeständen der §§ 93 Abs. ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.03.2001

TE UVS Tirol 1996/10/21 18/53-2/1996

Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Schuldvorwuf gemacht:   "Sie haben es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur nach außen vertretungsbefugtes Organ der Firma SL Ges.m.b.H. zu verantworten, daß über einen längeren Zeitraum, zumindest jedoch bis zum 4. Juli 1995, in Leutasch   1)im Bereich der unteren Weidachbrücke, aus Richtung Buchen kommend,eine Hinweistafel, auf den Spielpark Leutasch hinweisend, aufgestellt ist, o... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 21.10.1996

TE UVS Niederösterreich 1996/01/03 Senat-BN-94-514

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen den Beschuldigten folgendes Straferkenntnis erlassen:   "Sie haben als Fahrzeuglenker folgende Verwaltungsübertretung begangen:   Zeit: 28.7.1994, um 20.55 Uhr   Ort: Ortsgebiet P**********, B ** auf Höhe des Strkm 14,45      in Ri B*******   Fahrzeug: PKW, ** *** 10 Tatbeschreibung: Der durch deutlich sichtbare Zeichen (Rotlicht der Signaltaschenlampe) erfolgten Aufforderung eines Organes der Straßenaufsicht zum Anhalten keine Folge geleistet.   Dad... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 03.01.1996

RS UVS Niederösterreich 1996/01/03 Senat-BN-94-514

Rechtssatz: Einem Beifahrer muß das Haltezeichen eines Organes der Straßenaufsicht nicht auffallen, sodaß einer diesbezüglichen Zeugenaussage ein geringerer Beweiswert zukommt als der Zeugenaussage des Meldungslegers. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 03.01.1996

RS UVS Oberösterreich 1995/05/24 VwSen-102704/12/Weg/Ri

Rechtssatz: Der Argumentation des Berufungswerbers, daß hier ein Strafausschließungsgrund iSd § 99 Abs.6 lit.c StVO 1960 vorläge, wird nicht beigetreten. Die glaubhaft gemachte Verurteilung vor dem Landesgericht L erfolgte wegen § 269 Abs.1 erster Fall StGB. Es handelt sich dabei um den strafbaren Tatbestand des Widerstandes gegen die Staatsgewalt und ist nach dieser Bestimmung strafbar, wer eine Behörde mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt oder wer einen Beamten mit Gewalt oder durch ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 24.05.1995

RS UVS Steiermark 1994/07/06 30.6-69/94

Rechtssatz: Der Aufforderung eines Straßenaufsichtsorganges im Sinne des § 97 Abs 4 StVO, sofort weiterzufahren, wird nicht mit der nach den Umständen ehestmöglichen Beschleunigung nachgekommen, wenn sich der Lenker vorher (auch kürzer als eine halbe Minute) mit einer Funkzentrale in Verbindung setzt. So hätte dies auch nach Beendigung seines verkehrswidrigen und verkehrsbehindernden Verhaltens geschehen können. Schlagworte Straßenverkehrsordnung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 06.07.1994

RS UVS Oberösterreich 1993/06/08 VwSen-101017/32/Bi/Shn

Rechtssatz: Zollwachebeamte sind gemäß § 97 Abs. 1 lit. a StVO als Straßenaufsichtsorgane anzusehen. Einem mit dem Anhaltestab gegebenem Zeichen ist daher entsprechend Folge zu leisten. Als Strafnorm für eine entsprechende Übertretung des § 97 Abs. 5 StVO ist § 99 Abs. 4 lit. i StVO (und nicht, wie von der belangten Behörde angenommen: § 99 Abs. 3 lit. a StVO) anzusehen, sodaß von einem Strafrahmen bis zu 1.000 S auszugehen und dementsprechend die Strafe herabzusetzen war. Teilweise Stattg... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 08.06.1993

TE UVS Steiermark 1992/07/29 30.6-51/92

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe als Geschäftsführerin des H. Blumenmarktgeschäftes in der Eggenberger Allee 2 in Graz zu verantworten, daß dieses, wie von der Bundespolizeidirektion Graz am 12.5.1991 festgestellt wurde, den Gehsteig vor dem Blumengeschäft in der Eggenberger Allee ohne behördliche Bewilligung zu verkehrsfremden Zwecken (es standen dort Blumen zum Verkauf) benützte. Hiedurch wurde eine Übertretung des § 99 in Verbindung mi... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 29.07.1992

RS UVS Steiermark 1992/07/29 30.6-51/92

Rechtssatz: Aus der Vorhaltung, wonach ein Gehsteig ohne Bewilligung zu verkehrsfremden Zwecken benützt wurde, indem dort Blumen zum Verkauf aufgestellt waren, geht nicht hervor, daß entgegen der straßenpolizeilichen Bewilligung der Verkauf am Gehsteig stattgefunden hatte. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 29.07.1992

TE UVS Wien 1992/05/14 03/10/977/92

Begründung: Dem Berufungswerber wurde in dem von ihm angefochtenen Straferkenntnis angelastet, am 8.10.1991 um 22.55 Uhr in Wien 9, Nordbergstraße 6, als verantwortlicher der Firma R die Bedingungen der Bescheidauflage (Bescheid MA 46/A/FM-817/91) nicht beachtet zu haben (Verkehrszeichen wurden trotz der um 22.00 Uhr laut Bescheid abgelaufenen Frist nicht entfernt). Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach dem §99 Abs4 liti iVm §44a Abs1 iVm §44a Abs2 litb StVO 1960 begangen. Dem A... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 14.05.1992

RS UVS Wien 1992/05/14 03/10/977/92

Rechtssatz: Stellt das Gesetz keinen eigenen Strafbestand auf, sondern wählt die Form einer Blankettstrafnorm, muß der umschriebene Tatbestand so eindeutig gekennzeichnet sein, daß ihn jedermann als Tatbestand einer Blankettstrafnorm und daraus den Unrechtsgehalt eines Zuwiderhandelns gegen diese
Norm: zu erkennen vermag. Es muß somit für ihn eine Verpflichtung zu einem bestimmten Handeln (ein Gebot) oder zur Unterlassung einer bestimmten Tätigkeit (ein Verbot) in einer jeden Zweifel aussch... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 14.05.1992

TE UVS Wien 1992/05/12 03/31/618/92

Begründung: I. 1. Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien vom 6.5.1991, Zl Pst 2100-Ls/91,  wurde der Berufungswerber in den Spruchpunkten 1) bis 6) je einer Verwaltungsübertretung schuldig erkannt und ihm je eine Strafe auferlegt. 2. Gegen diese Strafverfügung, und zwar "gegen die Punkte 3) und 4)" erhob der Berufungswerber rechtzeitig Einspruch. 3. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber neuerlich der sechs Verwaltungsübertretungen schuldig erkannt, übe... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 12.05.1992

RS UVS Wien 1992/05/12 03/31/618/92

Rechtssatz: Die individuelle Weisung eines Organes der Straßenaufsicht an den hinzukommenden Lenker eines geparkten Fahrzeuges, dieses unverzüglich wegzustellen, muß mit der nach den Umständen ehestmöglichen Beschleunigung nachgekommen werden. Begibt sich der Lenker in ein Geschäft "um Autoschlüssel und Autopapiere zu holen" und vergeht bis zur Befolgung der Weisung ein Zeitraum von mehr als fünf Minuten, ist er der Weisung nicht mit der erforderlichen und möglichen Eile nachgekommen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 12.05.1992

Entscheidungen 1-18 von 18