Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/27 89/03/0230 2 Stammrechtssatz Aus der allgemein gehaltenen Verbotsnorm (Benützungsverbot) des § 8 Abs 4 StVO ergibt sich, daß auf Gehsteigen insbesondere auch das Halten und Parken verboten ist. Ein Verstoß gegen das Ben... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §24 Abs3 lita;StVO 1960 §8 Abs4;
Rechtssatz: Aus § 2 Abs 1 Z 10 StVO, § 8 Abs 4 StVO, § 23 Abs 2 StVO und § 24 Abs 3 lit a StVO kann nicht abgeleitet werden, daß eine ein Parkverbot kundmachende Zickzacklinie auf einem Gehsteig das Halten auf der dort markierten Fläche erlauben würde. European Case ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §24 Abs3 lita;StVO 1960 §8 Abs4;
Rechtssatz: § 8 Abs 4 StVO ordnet an, daß (unter anderem) die Benützung von Gehsteigen mit Fahrzeugen aller Art grundsätzlich verboten ist. Zwar statuiert die StVO Ausnahmen von diesem Verbot, § 23 Abs 2 StVO iVm § 24 Abs 3 lit a StVO normiert jedoch nicht eine solche Ausnahme. European ... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 15. September 1995 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den erstinstanzlichen Bescheid vom 12. Juli 1995 keine Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis bestätigt; der Beschwerdeführer wurde somit einer Übertretung des § 8 Abs. 4 StVO schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.500,-- (zuzüglich eines Verfahrenskostenbeitrages) verhängt. Er habe sein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit einem näher angeführten p... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §8 Abs4;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Im mehrtägigen vorschriftswidrigen Abstellen eines Fahrzeuges ohne Unterbrechung ist ein Dauerdelikt zu sehen und somit keine Verwirklichung verschiedener selbständiger Taten iSd § 22 Abs 1 VStG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995020537.X01 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 29.03.1994 in der Zeit von 13.10 Uhr bis 15.55 Uhr den PKW mit dem Kennzeichen GI-XX n1 (D) im Gemeindegebiet von Bad Hofgastein, Dr. Zimmermannstraße, Kreuzungsbereich mit der Kurgartenstraße, 1. am Gehsteig geparkt und dadurch diesen vorschriftswidrig benützt, 2. im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" geparkt und 3. im Bereich von weniger als 5 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §24 Abs1 litd;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Tatort ist durch die Benennung der Kreuzung und Straßen UND die Anführung der Hausnummern ausreichend genau umschrieben. Einer weiteren Präzisierung des Tatortes bedarf es aus der Sicht der bezüglich der Tatumschreibung auch auf die Verfolgungshandlung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/27 89/03/0230 2 Stammrechtssatz Aus der allgemein gehaltenen Verbotsnorm (Benützungsverbot) des § 8 Abs 4 StVO ergibt sich, daß auf Gehsteigen insbesondere auch das Halten und Parken verboten ist. Ein Verstoß gegen das Ben... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Das Abstellen eines Fahrzeuges in einem beschilderten Halteverbot mit zwei Rädern auf dem Gehsteig verstößt zwar gegen § 8 Abs 4 StVO, doch steht in einem solchen Fall der Annahme weiterer, durch die teilweise Abstellung des Fahrzeuges auch auf der Fahrbahn ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. September 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 6. Mai 1993 um 8.19 Uhr in Wien 8., Auerspergstraße in Höhe Nr. 13, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges von der Lerchenfelderstraße kommend und in Richtung Friedrich-Schmidt-Platz fahrend vor der Kreuzung mit der Josefstädterstraße sich zum Linksabbiegen eingeordnet und sei nicht bis zum Kreuzungsmittelpunkt v... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §8 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/17 92/02/0142 2
(hier: Schutzinsel) Stammrechtssatz Erfolgt die Abgrenzung der Verkehrsfläche zwischen der Fahrbahn und einer am Straßenrand befindlichen Mauer durch ein Pflasterband, so hindert der Umstand, daß dieses Pflasterband nicht über das Fahrbahnniveau hinausragt, nicht die Qualifikation des vom Be... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z13;StVO 1960 §76 Abs6;StVO 1960 §8 Abs4;
Rechtssatz: Liegt der in § 76 Abs 6 StVO angesprochene Zweifelsfall ("zweifellos") an der gegenständlichen Örtlichkeit nicht IMMER vor, ist davon auszugehen, daß die Verkehrslage ein sicheres Überqueren der Fahrbahn an dieser Stelle iSd § 76 Abs 6 letzter Halbsatz StVO nicht zu jeder Tageszeit und Nachtzeit aussch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. November 1993 wurde der Beschwerdeführer wegen der am 21. Jänner 1993 in Innsbruck begangenen Verwaltungsübertretungen nach 1) § 52 lit. a Z. 3a StVO 1960, 2) § 9 Abs. 6 leg. cit., 3) § 8 Abs. 4 leg. cit. und 4) § 9 Abs. 1 leg. cit. mit Geldstrafen in der Höhe von 1) S 500,-- und 2) bis 4) je S 400,-- (Ersatzfreiheitsstrafen: 1) 12 Stunden, 2) bis 4) je 10 Stunden) bestraft. Nach § 33a VwGG kann... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z3a;StVO 1960 §8 Abs4;StVO 1960 §9 Abs1;StVO 1960 §9 Abs6;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Hilflosigkeit, Pflegezulage, Beschädigtenrente European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030295.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 5. November 1992 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, am 12. August 1990 um 12.15 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in Wien 22, am Dampfschiffhaufen vor der Ordnungsnummer 22 im Eckbereich "Am Kaisermühlendamm" am Gehsteig abgestellt und diesen somit vorschriftswidrig benützt zu haben. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. a in Verbindung mit § 8 Abs. 4 StVO 1960 begangen, weshalb über i... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §8 Abs4;StVO 1960 §99 Abs3 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0128 E 15. November 1989 RS 2 Stammrechtssatz Eine tatsächliche Behinderung des Fußgängerverkehrs gehört nicht zum Tatbild des § 8 Abs 4 StVO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020009.X03 Im RIS se... mehr lesen...
Mit den angefochtenen, im Instanzenzug in einer gemeinsamen Ausfertigung ergangenen Bescheiden der Steiermärkischen Landesregierung (hinsichtlich der in ihren Vollzugsbereich fallenden Übertretungen der StVO) und des Landeshauptmannes von Steiermark (hinsichtlich der in seinen Vollzugsbereich fallenden Übertretung des KFG) vom 20. November 1992 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws am 23. Februar 1990 um (von bi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 litb;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §24 Abs1 litn;StVO 1960 §8 Abs4;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §44a lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/03/0019
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 9. März 1992 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, am 22. November 1990 um 11.59 Uhr in Wien 9, Lazarettgasse 33, als Lenkerin ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug nicht parallel zum Fahrbahnrand, sondern schräg zu diesem abgestellt zu haben. Sie habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs. 2 StVO 1960 begangen, weshalb gemäß § 99 Abs. 3 lit. a leg. cit. über sie eine Geldstrafe (Ersatzfreih... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: In jedem Fall, in dem ein Fahrzeug in rechtswidriger Weise - wenn auch nur teilweise - auf dem Gehsteig abgestellt ist, ist ausschließlich § 8 Abs 4 StVO als verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a Z 2 VStG heranzuziehen, auch wenn das Fahrzeug gleichzeitig schräg zum Fahrbahnrand au... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde als Aufsichtsbehörde die Vorstellung des Beschwerdeführers gegen den im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 6. Juni 1991 ab, mit welchem dem Beschwerdeführer die Kosten für die am 7. Dezember 1990 erfolgte Abschleppung eines auf der Seilerstätte gegenüber der Liegenschaft Nr. 9 verkehrsbehindernd abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws vorgeschrieben worden waren. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §48;StVO 1960 §8 Abs4;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Erfolgt die Abgrenzung der Verkehrsfläche zwischen der Fahrbahn und einer am Straßenrand befindlichen Mauer durch ein Pflasterband, so hindert der Umstand, daß dieses Pflasterband nicht über das Fahrbahnniveau hinausragt, nicht die Qualifikation des vom Besch für die Abstellung seines PK... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 29. Jänner 1991 um 11.23 Uhr in Wien I, Neuer Markt 16, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges mit vier Rädern auf dem Gehsteig gehalten und diesen somit vorschriftswidrig benützt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 8 Abs. 4 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 800,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 48... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §8 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0108 4 Stammrechtssatz Die Unterlassung der Durchführung des vom Beschuldigten beantragten Lokalaugenscheines stellt keinen wesentlichen Verfahrensmangel dar, wenn die rechtliche E... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §8 Abs4;
Rechtssatz: Ob ein Gehsteig von anderen Gehsteigen (direkt) erreicht werden kann oder nicht, ist unerheblich, zumal ein Gehsteig auch unterbrochen sein kann und das Gesetz im übrigen auch keine Beschränkung hinsichtlich der kürzestmöglichen Länge eines Gehsteiges kennt; bei Beurteilung der Frage, ob ein Gehsteig vorliegt, kommt es a... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer jeweils einer Übertretung nach § 8 Abs. 4 StVO 1960 für schuldig erkannt. In seinen an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerden macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes der angefochtenen Bescheide und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend und beantragt die kostenpflichtige Aufhebung der angefochtenen Bescheide. Die belangte Behörde hat G... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §8 Abs4;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/02/0102
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991020076.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 29. September 1989 um 11.43 Uhr in Wien 1, Börseplatz gegenüber ON 4, mit einem Kraftfahrzeug auf dem dort befindlichen Gehsteig gehalten, diesen somit vorschriftswidrig benützt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 8 Abs. 4 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Eine Tatortumschreibung, die mehrere Auslegungsmöglichkeiten zuläßt, genügt nicht den Anforderungen des § 44a lit a VStG (hier könnte der Pkw des Besch nach der Tatortumschreibung im
Spruch: - "gegenüber dem Haus A-Platz Nr 4" - nun an einer der vier Seiten der befestigten Umrandun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z10;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Bei einem Delikt nach § 8 Abs 4 StVO ist eine besonders genaue Tatortumschreibung erforderlich, weil nur dann, wenn der Tatort genau festgelegt ist, auch beurteilt werden kann, ob an diesem Ort auch die Voraussetzungen des § 2 Abs 1 Z 10 StVO gegeben sind und damit das Tatbild des... mehr lesen...