RS Vwgh 2003/12/19 2003/02/0090

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Veröffentlicht am 19.12.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §2 Abs1 Z10;
StVO 1960 §8 Abs4;
StVO 1960 §99 Abs3 lita;
VStG §21;

Rechtssatz

Der Umstand, dass zahlreiche andere Fahrzeuglenker ihre Kraftfahrzeuge auf dem Gehsteig abgestellt hatten, verringert die Eigenverantwortlichkeit des Besch nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003020090.X05

Im RIS seit

10.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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