Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 7 Tage) verhängt und ihm ein Verfahrenskostenbeitrag von S 810,-- vorgeschrieben. Mit der gegen den angefochtenen Bescheid erhobenen Beschwerde verband der Beschwerdeführer den Antrag, seiner Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur Begründung: brachte er vor, er werde durch den Vollzug des angefochtenen Bescheides schlechter gestellt als vorher und sei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §52 Abs2;VStG §54b;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung der StVO - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S 8000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 7 Tage) verhängt und ihm ein Verfahrenskostenbeitrag von S 810,-- vorgeschrieben. Die vom Antragstelle... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. Juni 1990 um 14.10 Uhr in Wien 13, Lainzerbachstraße als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges dieses auf einer Straßenstelle abgestellt gehabt, die nur durch Verletzen des Vorschriftszeichens gemäß § 52 (lit. a) Z. 2 StVO ("Einfahrt verboten") habe erreicht werden können. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. n StVO ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 12. Jänner 1991 um 11.30 Uhr im Ortsgebiet von Y, auf dem Oberen Stadtplatz auf Höhe des Hauses Nr. 24 einen Pkw geparkt, obwohl dies auf Grund des angebrachten Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" mit der Zusatztafel gemäß § 54 Abs. 5 lit. h StVO "Ausgenommen ein Behindertenfahrzeug" verboten gewesen sei und auf ihn die in der Zusatztafel kundgemachte Regelung... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 4. Juni 1989 - einem Sonntag - um 10.30 Uhr mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten PKW auf der A2 (Südautobahn) in einem Baustellenbereich 1. bei km 9,450 die auf Grund eines Verkehrszeichens erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschritten zu haben (Fahrgeschwindigkeit 120 km/h) sowie 2. bei km 9,650 die auf Grund eines Verkehrszeichens erlaubte Höchstgeschwindigkeit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. Jänner 1992 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe zu einer bestimmten Tatzeit an einem näher beschriebenen Ort in Wien mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeug die durch Verbotszeichen gemäß § 52 Z. 10a StVO kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h überschritten, weil die Fahrtgeschwindigkeit 115 km/h betragen habe, wobei die Überschreitung mit einem Meßgerät festgeste... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 12. Jänner 1991 um 11.30 Uhr im Ortsgebiet von Y, auf dem Oberen Stadtplatz auf Höhe des Hauses Nr. 24 einen Pkw geparkt, obwohl dies auf Grund des angebrachten Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" mit der Zusatztafel gemäß § 54 Abs. 5 lit. h StVO "Ausgenommen ein Behindertenfahrzeug" verboten gewesen sei und auf ihn die in der Zusatztafel kundgemachte Regelung... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 12. Jänner 1991 um 11.30 Uhr im Ortsgebiet von Y, auf dem Oberen Stadtplatz auf Höhe des Hauses Nr. 24 einen Pkw geparkt, obwohl dies auf Grund des angebrachten Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" mit der Zusatztafel gemäß § 54 Abs. 5 lit. h StVO "Ausgenommen ein Behindertenfahrzeug" verboten gewesen sei und auf ihn die in der Zusatztafel kundgemachte Regelung... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 4. Juni 1989 - einem Sonntag - um 10.30 Uhr mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten PKW auf der A2 (Südautobahn) in einem Baustellenbereich 1. bei km 9,450 die auf Grund eines Verkehrszeichens erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschritten zu haben (Fahrgeschwindigkeit 120 km/h) sowie 2. bei km 9,650 die auf Grund eines Verkehrszeichens erlaubte Höchstgeschwindigkeit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. Jänner 1992 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe zu einer bestimmten Tatzeit an einem näher beschriebenen Ort in Wien mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeug die durch Verbotszeichen gemäß § 52 Z. 10a StVO kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h überschritten, weil die Fahrtgeschwindigkeit 115 km/h betragen habe, wobei die Überschreitung mit einem Meßgerät festgeste... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litn;StVO 1960 §52 lita Z2;
Rechtssatz: Das Halten und Parken auf einer Straßenstelle, die nur durch Verletzen des Vorschriftszeichens gemäß § 52 lita Z 2 StVO ("Einfahrt verboten") erreicht werden kann, ist dem Halten und Parken in einer Fußgängerzone nicht gleichzusetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z13b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/17 88/03/0257 3 Stammrechtssatz Für die normative Geltung eines Verbotes nach § 52 Z 13b StVO in dem durch das Vorschriftszeichen iVm der Zusatztafel unmißverständlich zum Ausdruck gebrachten Bereich ist das Vorhandensein von auf der Fahrbahn angebrachten Bodenmarkierungen ohne Relevanz (Hinweis E 1.7.1987... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z13a;StVO 1960 §52 Z13b;VwGG §13 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wird der Geltungsbereich des Halteverbotes und Parkverbotes durch eine Zusatztafel mit der Angabe "6m" (laut Verordnung) und einem nach beiden Richtungen weisenden Pfeil unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, so ergibt sich daraus, daß sich der Verbotsbereich nach beiden Seite... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §52 Z10a;VStG §25 Abs1;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Sind auf einem Radarfoto zwei Fahrzeuge zu sehen, muß die Beantwortung der Frage, welches der beiden Fahrzeuge die gemessene Geschwindigkeit eingehalten hat, vom Fachwissen eines Sachverständigen getragen werden (Hinweis E 18.9.1991, 91/03/0... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0754/79 E 3. Juli 1979 VwSlg 9904 A/1979 RS 2 Stammrechtssatz Übertritt der Lenker eines Fahrzeuges § 52 Z 10a StVO dadurch, dass er eine Strecke, auf der in unmittelbarer Aufeinanderfolge Geschwindigkeitsbeschränkungen mit erlaubten Höchstgeschwindigkeiten versc... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z13b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/17 88/03/0257 3 Stammrechtssatz Für die normative Geltung eines Verbotes nach § 52 Z 13b StVO in dem durch das Vorschriftszeichen iVm der Zusatztafel unmißverständlich zum Ausdruck gebrachten Bereich ist das Vorhandensein von auf der Fahrbahn angebrachten Bodenmarkierungen ohne Relevanz (Hinweis E 1.7.1987... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z13a;StVO 1960 §52 Z13b;VwGG §13 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wird der Geltungsbereich des Halteverbotes und Parkverbotes durch eine Zusatztafel mit der Angabe "6m" (laut Verordnung) und einem nach beiden Richtungen weisenden Pfeil unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, so ergibt sich daraus, daß sich der Verbotsbereich nach beiden Seite... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z13a;StVO 1960 §52 Z13b;VwGG §13 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wird der Geltungsbereich des Halteverbotes und Parkverbotes durch eine Zusatztafel mit der Angabe "6m" (laut Verordnung) und einem nach beiden Richtungen weisenden Pfeil unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, so ergibt sich daraus, daß sich der Verbotsbereich nach beiden Seite... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §52 Z10a;VStG §25 Abs1;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Sind auf einem Radarfoto zwei Fahrzeuge zu sehen, muß die Beantwortung der Frage, welches der beiden Fahrzeuge die gemessene Geschwindigkeit eingehalten hat, vom Fachwissen eines Sachverständigen getragen werden (Hinweis E 18.9.1991, 91/03/0... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0754/79 E 3. Juli 1979 VwSlg 9904 A/1979 RS 2 Stammrechtssatz Übertritt der Lenker eines Fahrzeuges § 52 Z 10a StVO dadurch, dass er eine Strecke, auf der in unmittelbarer Aufeinanderfolge Geschwindigkeitsbeschränkungen mit erlaubten Höchstgeschwindigkeiten versc... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Johann/Pongau vom 9. Oktober 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 15. Dezember 1989 in der Zeit von 20.56 Uhr bis 21.02 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Tauernautobahn A 10, aus Richtung Salzburg kommend in Fahrtrichtung Villach gelenkt und dabei trotz regennasser Fahrbahn und Dunkelheit bzw. auf Tunnelstrecken und sohin unter besonders gefährlichen Verhältnissen 1. von Straßenkilometer 37,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/03/0145 E 25. Oktober 1989 RS 5 Stammrechtssatz Werden verschiedene Verwaltungsvorschriften verletzt, so liegt kein fortgesetztes Delikt vor. Die Überschreitung der auf Autobahnen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h sowie die Überschreitung der ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 17. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 16. April 1990 um 15.04 Uhr in Wien 19, B 227 Höhe Rampengasse Richtung Friedensbrücke, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKWs die durch Verkehrszeichen gemäß § 52 Z. 10a StVO 1960 kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um mindestens 40 km/h, somit erheblich überschritten zu haben. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 17. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 16. April 1990 um 15.04 Uhr in Wien 19, B 227 Höhe Rampengasse Richtung Friedensbrücke, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKWs die durch Verkehrszeichen gemäß § 52 Z. 10a StVO 1960 kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um mindestens 40 km/h, somit erheblich überschritten zu haben. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretun... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §51 Abs1 idF 1983/174;StVO 1960 §52 Z10a idF 1983/174;StVONov 10te Art2 Abs2;
Rechtssatz: Wurde eine Geschwindigkeitsbeschränkung erst nach Inkrafttreten der 10ten StVO-Novelle verordnet, hat ihre Kundmachung grundsätzlich den Anforderungen des § 51 Abs 1 letzter Satz StVO (idF 10te Novelle) zu entsprechen, sofern ihr örtlicher Geltungsbereich nicht im Ortsgebiet... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §51 Abs1 idF 1983/174;StVO 1960 §52 Z10a idF 1983/174;StVONov 10te Art2 Abs2;
Rechtssatz: Wurde eine Geschwindigkeitsbeschränkung erst nach Inkrafttreten der 10ten StVO-Novelle verordnet, hat ihre Kundmachung grundsätzlich den Anforderungen des § 51 Abs 1 letzter Satz StVO (idF 10te Novelle) zu entsprechen, sofern ihr örtlicher Geltungsbereich nicht im Ortsgebiet... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt vor, er beziehe ein monatliches Einkommen von ca. S 12.000,-- und sei für seine Ehegattin sowie zwei Kinder sorgepflichtig. Ein sofortiger Vollzug der verhängten Geldstrafe (von S 1.000,-- zuzüglich S 200,-- Kostenbeitrag) würde seinen und seiner Familie notwendigen Unterhalt gefährden. Seine Vermögensverhältnisse gab er nicht bekannt. Schon angesichts des Verhältnisses zwischen verhängter Geldstrafe samt Kostenbeitrag und Monatseinkommen ist nicht erke... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 - Schon angesichts des Verhältnisses zwischen verhängter Geldstrafe (S 1000,--) samt Kostenbeitrag (S 200,--) und Monatseinkommen (S 12000,--) ist nicht erkennbar, daß mit dem Vollzug für den Beschwerdeführer (diese... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 12. März 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 8. November 1989 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Tauernautobahn von Salzburg kommend in Richtung Radstadt gelenkt und dabei im Zeitraum zwischen ca. 20.55 und 21.05 Uhr auf der Strecke von km 34.0 bis km 54.0 (Gemeindegebiet Werfen bis Gemeindegebiet Hüttau) 1) zwischen dem Helbersbergtunnel und dem Reittunnel die auf Au... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991030099.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...