Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Dezember 2005 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 16. September 2004 um 14.45 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges auf einem örtlich umschriebenen Wachzimmer geweigert, seine Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen (nachdem er von einem Organ der St... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. November 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 25. November 2003 zu einer näher angeführten Zeit an einem näher angeführten Ort trotz Aufforderung durch ein geschultes und ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht geweigert, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet habe werden können, dass er sich beim vorhergehenden Lenken eines näher bezeichneten PKW in ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §3 Abs1;
Rechtssatz: Ob der Besch tatsächlich eine "Gehirnerschütterung" (oder andere Verletzungen) erlitten hat, ist im Hinblick auf das "situationsbezogene" Verhalten anlässlich der Amtshandlung nicht von Bedeutung (Hinweis E 9. September 2005, 2004/02/0097). Schlagworte Al... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid entzog die belangte Behörde dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klasse B für einen Zeitraum von vier Monaten, gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines (21. September 2003). Weiters wurde dem Beschwerdeführer für denselben Zeitraum das Lenken eines Motorfahrrades, eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges sowie eines Invalidenfahrzeuges verboten. Schließlich wurden begleitende Maßnahmen nach § 24 Abs... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. August 2004 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 10. Februar 2004 um 23.42 Uhr im Gemeindegebiet von A. auf der unbenannten Zufahrtsstraße zur "Firma B." geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl er dazu von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht aufgefordert worden sei, da der Beschwerdeführer verdä... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. März 2004 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 21. September 2003 in der Zeit von 01.55 bis 02.05 Uhr an einem näher umschriebenen Ort trotz Aufforderung durch ein ermächtigtes Straßenaufsichtsorgan den "Alkotest" verweigert, obwohl vermutet habe werden können, dass er beim Lenken eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKWs an diesem Tag um 01.30 Uhr (an einem gleichfalls näher umschriebene... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/02/0338 E 27. Jänner 2006 RS 1
(hier nur der erste Halbsatz) Stammrechtssatz Einer Aufforderung im Sinn des § 5 Abs. 2 StVO 1960 ist auch auf "Privatgrund" Folge zu leisten, zumal in der StVO 1960 nicht angeordnet ist, dass die Aufforderung selbst auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr erfo... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/02/0099 E 20. April 2004 RS 2
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Dass der Besch verdächtig gewesen ist, das Fahrzeug (in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand) gelenkt zu haben, ergibt sich schon daraus, dass er (schlafend) auf dem Lenkersitz angetroffen wurde (Hinw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z2 impl;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: In einem Verfahren betreffend Übertretung der StVO 1960 ist die Behörde nicht verpflichtet, im
Spruch: die im Straferkenntnis der Erstbehörde gemäß § 44a Z. 2 VStG als übertreten angegebene Verwaltungsvorschrift - nämlich "§ 99 Abs. 1 lit. b StVO 1960" - auf § 5 A... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ob sich der Bsch "schon geraume Zeit in der Ruhepause befunden" hat, ist unbeachtlich, weil der Bsch gar nicht behauptet, die Atemluftprobe auf Alkoholgehalt hätte im Hinblick auf den seit dem Lenken des Fahrzeuges verstrichenen Zeitraum kein verwertbares Ergebnis ergeben (Hinweis E 12.5.2005, 2003/02/0098). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. August 2004 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 19. Juli 2003 um 23.50 Uhr im Landeskrankenhaus Klagenfurt trotz Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organes der Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet habe werden können, dass er sich beim Lenken eines dem Kennzeichen nach bestimmten... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. Juni 2004 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei am 24. Mai 2003 verdächtig gewesen, um 02.10 Uhr (Anm.: die Richtigstellung von 02.30 Uhr auf 02.10 Uhr erfolgte durch die belangte Behörde) ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug an einem näher genannten Ort gelenkt zu haben, wobei er sich vermutlich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Er habe sich nach... mehr lesen...
Zu I.: Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates durch Beschluss ablehnen, wenn die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil sie von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer eine Übertretung des § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO zur Last gelegt. Es wurde über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 1.662,-- (Ersatzfreiheitsstrafe) gemäß § 99 Abs. 1 StVO verhängt. Der Verwaltungsgerichtshof hat erwogen: Der Beschwerdeführer wendet sich vor dem Verwaltungsgerichtshof gegen die Feststellung der belangten Behörde, es sei ein funktionstüchtiger ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §13a impl;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Auch mit dem Hinweis, der Bsch habe sich "über 20 Jahre lang" im Ausland aufgehalten und die Konsequenz der Alkotestverweigerung nicht gekannt, ist für ihn nichts gewonnen, muss sich doch sogar ein Ausländer mit den einschlägigen Vorschriften über die Teilnahme am Straßenverkehr ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/03/0253 E 18. September 1991 RS 2 Stammrechtssatz Die Verweigerung der Untersuchung der Atemluft ist auch dann strafbar, wenn durch die ärztliche Untersuchung das Nichtvorliegen einer Alkoholbeeinträchtigung festgestellt wurde (Hinweis E 30.4.1964, 1060/63). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs5 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/02/0157 E 25. Juli 2003 RS 1(Hier mit dem Zusatz: Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich, dass dieser Hinweis des Probanden für die Organe der Straßenaufsicht "klar erkennbar" sein muss.) Stammrechtssatz Derjenige, der gemäß § 5 Abs. 2 StVO 1960 zu einer Unte... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/02/0189 E 25. Juli 2003 RS 3 Stammrechtssatz Zur Vermutung einer Alkoholisierung einer Person reicht allein das Vorliegen von "geröteten Bindehäuten" - unabhängig von der Ursache - aus, zumal hiezu ein einziges Alkoholisierungsmerkmal genügt (Hinweis E 20.9.2002, 2002/02/0228). ... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Der Beschwerdeführer wurde am 26. Februar 2005 gegen 05.02 Uhr von einem Organ der Straßenaufsicht aufgefordert, sich einer Atemalkoholuntersuchung zu unterziehen. Die erste Messung um 05.18 Uhr ergab einen Atemluftalkoholgehalt von 0,68 mg/l, weitere 7 Versuche schlugen fehl, wobei viermal die Atmung unkorrekt und zweimal das Blasvolumen zu klein war. Der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin vorgeworfen, sie habe am 14. März 2005 zu einer näher genannten Zeit in Salzburg an einem näher genannten Ort ein dem polizeilichen Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und sich bei der anschließenden Beanstandung geweigert, die Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der öffentlichen Aufsicht untersuchen zu lassen. Dadurch habe die Beschwerd... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs5 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/02/0090 E 24. Februar 2000 VwSlg 15353 A/2000 RS 1 Stammrechtssatz Es muss dem geschulten Organ der Straßenaufsicht zugemutet werden, an Ort und Stelle zu beurteilen, ob eine Person, die sich auf in ihrer Person gelegene (medizinische)
Gründe: für die Nichtdurchführung der Atemluftprobe beruft, dies... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/02/0339
Rechtssatz: Einer Aufforderung im Sinn des § 5 Abs. 2 StVO 1960 ist auch auf "Privatgrund" Folge zu leisten, zumal in der StVO 1960 nicht angeordnet ist, dass die Aufforderung selbst auf einer Straße mit öffentlichem Verke... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/03/0323 E 15. Dezember 1999 RS 2 Stammrechtssatz § 5 Abs 5 StVO vermittelt keine Verpflichtung der den Alkotest durchführenden Gendarmeriebeamten, den Besch einem im öffentlichen Sicherheitsdienst stehenden Arzt vorzuführen, sondern bloß eine Berechtigung der Organ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs5;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1998/I/092; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/03/0458 E 13. November 2002 RS 1
(hier nur der letzte Satz) Stammrechtssatz § 5 Abs. 5 StVO 1960 normiert die "Berechtigung" der Organe der Straßenaufsicht zur Vorführung zur klinischen Untersuchung, wenn eine Untersuchung der Atemluft mit einem Alkomaten nicht ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs5 Z2;StVO 1960 §5 Abs5;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/02/0157 E 25. Juli 2003 RS 1
(Hier: Ist die Verbringung zu einem Arzt trotz eines
diesbezüglichen Hinweises des Probanden im Sinne des E vom 11. Mai
2004, 2001/02/0095, unterblieben und kommt nachträchl... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs5;
Rechtssatz: Ein Organ der Straßenaufsicht darf selbst beurteilen, ob die vorgebrachten
Gründe: überhaupt tauglich sind, eine Nichtdurchführung der Atemluftalkoholuntersuchung zu erklären (Hinweis E 24. Februar 2000, 98/02/0090). NUR im Falle, als das Organ der Straßenaufsicht dies bejaht und die Atemlu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. November 2005 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 17. Jänner 2004 um 04.30 Uhr auf einem örtlich umschriebenen Gendarmerieposten die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert, obwohl vermutet habe werden können, dass er ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Juni 2004 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 17. August 2003 um 07.05 Uhr an einem näher genannten Ort trotz Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organs der Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl habe vermutet werden können, dass er sich beim Lenken eines dem Kennzeichen nach näher bestimmte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;FSG 1997;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §99 Abs1 litb;StVO 1960; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/02/0066 E 27. Februar 2004 RS 1 Stammrechtssatz Der "Grad" der Alkoholisierung, der durch die Messung der Atemluft festgestellt werden soll, spielt nicht nur bei Anwendung der Strafbesti... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. März 2004 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 30. November 2002 um 23.24 Uhr in Lofer, B 311, vor dem Autohaus S. trotz Aufforderung durch ein ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht geweigert, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet habe werden können, dass er sich beim vorhergehenden Lenken eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten PKWs in einem durc... mehr lesen...