RS Vwgh 2006/2/24 2006/02/0037

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Veröffentlicht am 24.02.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §13a impl;
StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Auch mit dem Hinweis, der Bsch habe sich "über 20 Jahre lang" im Ausland aufgehalten und die Konsequenz der Alkotestverweigerung nicht gekannt, ist für ihn nichts gewonnen, muss sich doch sogar ein Ausländer mit den einschlägigen Vorschriften über die Teilnahme am Straßenverkehr in Österreich vertraut machen (Hinweis E 11. Mai 2004, 2004/02/0005).

Schlagworte

Alkotest Verweigerung Alkotest Voraussetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006020037.X02

Im RIS seit

23.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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