Entscheidungen zu § 4 StVO 1960

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Entscheidungen 1-17 von 17

RS UVS Kärnten 2005/03/23 KUVS-1934-1935/12/2004

Rechtssatz: Voraussetzung für die Erfüllung des Tatbestandes des § 4 Abs. 1 lit. a StVO ist der tatsächliche Eintritt eines Verkehrsunfalls mit Sachschaden sowie die Kenntnis des Täters hievon. Voraussetzung für die Meldepflicht gemäß § 4 Abs. 5 StVO ist nach ständiger Rechtsprechung der unfallsbedingte Eintritt eines Sachschadens als objektives Tatbestandsmerkmal und in subjektiver Hinsicht das Wissen vom Eintritt eines derartigen Schadens. Des Weiteren ist festzuhalten, dass von einem Sa... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 23.03.2005

RS UVS Oberösterreich 2005/03/17 VwSen-520880/8/Br/Wü

Rechtssatz: Eine "Flucht" einer Frau mit einem Fahrzeug vor einer sich wild gebärdenden Horde von offensichtlich betrunkenen Jugendlichen, obwohl eine Streifung bzw. Kontakt zwischen Kfz und Person nicht auszuschließen war, ist keine iS d § 7 Abs. 1 zu wertende Tatsache, die an der Verkehrszuverlässigkeit der Lenkerin zweifeln lässt. Schlagworte Wertung, Sinnesart, Tatsache mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 17.03.2005

RS UVS Kärnten 2005/02/03 KUVS-211/2/2005

Rechtssatz: Wer die im Ortsgebiet zulässige Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h um 22 km/h überschritten hat und diese Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb der Probezeit des ausgestellten Führerscheines begeht, so hat sich der Lenker binnen vier Monaten ab Zustellung des Bescheides einer Nachschulung gemäß § 4 Abs. 3 FSG bei einer hiezu ermächtigten Stelle zu unterziehen und verlängert sich nunmehr die Probezeit mit Anordnung der Nachschulung jeweils um ein weiteres Jahr oder beginnt eine ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 03.02.2005

RS UVS Kärnten 2002/06/19 KUVS-721-723/12/2001

Rechtssatz: Das Anhalten im Sinne von § 4 Abs. 1 lit a der Straßenverkehrsordnung ist vom "Anhalten" iSd § 2 Abs. 1 Z 26 (das durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungene Zum-Stillstand-Bringen) eines Fahrzeuges zu unterscheiden. Das Anhalten nach § 4 Abs. 1 lit a StVO erfolgt nicht zum Selbstzweck, sondern hat den Sinn, dass der Lenker, nachdem er sich vom Ausmaß des Verkehrsunfalls überzeugt hat, die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, wie sie z.B. im § 4 Ab... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.06.2002

RS UVS Oberösterreich 2001/03/14 VwSen-107490/10/Br/Bk

Rechtssatz: Die Anhalteverpflichtung dient dazu, den in einen Verkehrsunfall verwickelten Lenker in die Lage zu versetzen, sich zu vergewissern, ob und welche weiteren Verpflichtungen nach der Straßenverkehrsordnung ihn treffen bzw. ob solche Verpflichtungen für ihn nicht bestehen (vgl. VwGH vom 11. November 1992, 92/02/0161). Da jedoch im Fall einer sofortigen Entfernung der Fußgängerin die Anhaltepflicht des Berufungswerbers bereits in dieser (kurzen) Form als dem Regelungsziel entsprech... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 14.03.2001

RS UVS Kärnten 1998/08/31 KUVS-429-431/1/98

Rechtssatz: Wesentlich für das Entstehen der Pflichten nach § 4 StVO ist, daß unfallbeteiligte Personen ihr Verhalten als Unfallursache erkennen bzw wegen der Offenkundigkeit des Zusammenhanges oder aufgrund allgemeiner Erfahrung erkennen mußten. Hätte eine Person, deren Verhalten am Unfallort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht, bei gehöriger Aufmerksamkeit des Beschuldigten den Verkehrsunfall und den ursächlichen Zusammenhang erkennen können, so treffen ihn die im... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 31.08.1998

RS UVS Kärnten 1995/08/22 KUVS-741-742/8/95

Rechtssatz: Der Begriff "Sachschaden" im Sinne des § 4 Abs 5 StVO ist dahin zu verstehen, daß es sich um einen Schaden an einer dem Beschuldigten nicht gehörigen Sache handeln muß, wobei es auf die Höhe des Schadens regelmäßig nicht ankommt und auch verhältnismäßig geringfügige Beschädigungen die Verständigungspflicht auslösen (siehe VwGH-Erkenntnis vom 21.9.1984, ZfvW 1985/2/6229). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.08.1995

RS UVS Kärnten 1995/02/06 KUVS-16/3/95

Rechtssatz: Es ist nicht unbedingt nur das positive Wissen vom Verkehrsunfall und vom ursächlichen Zusammenhang erforderlich, vielmehr genügt es - da der Anwendungsbereich des § 4 StVO in diesem Zusammenhang nicht auf die Schuldform des Vorsatzes beschränkt ist -, daß die betreffende Person bei gehöriger Aufmerksamkeit den Verkehrsunfall und den ursächlichen Zusammenhang erkennen hätte können; diese Tatbestände sind schon dann gegeben, wenn dem Fahrzeuglenker objektive Umstände zum Bewußts... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.02.1995

RS UVS Kärnten 1994/05/16 KUVS-202-203/3/94

Rechtssatz: Voraussetzung für die Strafbarkeit nach § 4 StVO ist als objektives Merkmal der Eintritt eines Sachschadens und in subjektiver Hinsicht das Wissen über den Eintritt eines derartigen Schadens. Der Tatbestand ist bereits dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zum Bewußtsein gekommen sind und bei gehöriger Aufmerksamkeit zum Bewußtsein hätten kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit eines Verkehrsunfalles mit Sachbeschädigung und den ursächlichen Zusammenhang zu erkenn... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.05.1994

RS UVS Kärnten 1994/03/10 KUVS-207-209/3/94

Rechtssatz: Das positive Wissen vom Verkehrsunfall und vom ursächlichen Zusammenhang ist nicht erforderlich, es genügt - da der Anwendungsbereich des § 4 StVO in diesem Zusammenhang nicht auf die Schuldform des Vorsatzes beschränkt ist (§ 5 VStG) - , wenn die betreffende Person bei gehöriger Aufmerksamkeit den Verkehrsunfall und den ursächlichen Zusammenhang hätte erkennen können; diese Tatbestände sind schon dann gegeben, wenn dem Fahrzeuglenker objektive Umstände zu Bewußtsein gekommen s... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.03.1994

RS UVS Kärnten 1994/01/12 KUVS-1233/11/93

Rechtssatz: Zweck des § 4 StVO ist es nicht, an Ort und Stelle festzustellen, ob ein Sachschaden von einem Unfall herrühre, ob die Angaben des am Unfall Beteiligten stimmen oder überhaupt das Verschulden an einem Unfall zu klären, sondern um den Geschädigten die Möglichkeit zu geben, ohne unnötigen Aufwand und Schwierigkeiten klarstellen zu können, mit wem man sich hinsichtlich der Schadensregelung in der Folge auseinanderzusetzen haben wird. Das Tatbild der aus § 4 Abs 5 leg cit abzuleite... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 12.01.1994

RS UVS Kärnten 1993/08/23 KUVS-1238-1239/7/93

Rechtssatz: Stößt ein Fahrzeuglenker bei einem Rückfahrmanöver auf ein anderes parkendes Fahrzeug und verursacht einen Sachschaden, liegt ein Verkehrsunfall mit Sachschaden vor, so daß den Lenker die Pflichten  des § 4 Abs 1 lit a und Abs 5 StVO treffen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 23.08.1993

RS UVS Kärnten 1993/04/29 KUVS-1386/3/92

Rechtssatz: Zweck des § 4 StVO ist es nicht, an Ort und Stelle festzustellen, ob ein Sachschaden von einem Unfall herrühre, ob die Angaben des am Unfall Beteiligten stimmen oder überhaupt das Verschulden an einem Unfall zu klären, sondern um dem Geschädigten die Möglichkeit zu geben, ohne unnötigen Aufwand und Schwierigkeiten klarstellen zu können, mit wem man sich hinsichtlich der Schadensregelung in der Folge auseinanderzusetzen haben wird. Das Tatbild der aus § 4 Abs 5 abzuleitenden Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 29.04.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/02/02 VwSen-420020/30/Kl/Rd

Rechtssatz: Verkehrsunfallbeteiligte Person trifft Pflicht zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsfeststellung. Festnahme wegen Betretens auf frischer Tat nach § 35 VStG gerechtfertigt, wenn der Beschwerdeführer nicht bereit war, über den Unfallhergang eine Aussage zu machen bzw. seine Identität nachzuweisen. Festnahme überdies auch wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung (Tätlicher Angriff auf einen Beamten im Zuge einer Amtshandlung; §§ 269 und 270 Abs. 1 StGB) nach § 175 Abs. 1 Z. 1 StP... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 02.02.1993

RS UVS Kärnten 1992/12/14 KUVS-1114-1117/4/92

Rechtssatz: Ein geprüfter KFZ-Lenker, welcher bei einem von ihm verursachten Verkehrsunfall unverletzt geblieben ist, kann die Mißachtung der Lenkerpflichten nicht damit rechtfertigen, er wolle am nächsten Tag "die ganze Sache regeln". mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.12.1992

RS UVS Kärnten 1992/12/14 KUVS-1114-1117/4/92

Rechtssatz: Durch das Entfernen von der Unfallstelle, die nicht rechtzeitige Meldung bei der nächsten Polizei- oder Sicherheitsdienststelle und die Durchführung eines Nachtrunks, handelt der Beschuldigte bewußt fahrlässig, um sich der Verfolgung zu entziehen und hat auch zumindest bewußt fahrlässig in Kauf genommen, daß der Geschädigte keine Schadenersatzansprüche geltend machen kann. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.12.1992

RS UVS Kärnten 1992/01/28 KUVS-327/2/91

Rechtssatz: Voraussetzung für die sich aus den Bestimmungen des § 4 StVO ergebenden Verpflichtungen ist als objektives Tatbildmerkmal der Eintritt wenigstens eines Sachschadens und in subjektiver Hinsicht das Wissen vom Eintritt eines derartigen Schadens, wobei dieser Tatbestand schon dann gegeben ist, wenn dem Täter objektive Umstände zum Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit zum Bewußtsein hätten kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit eines Verkehrsunfalles mit ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.01.1992

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