RS UVS Oberösterreich 2005/03/17 VwSen-520880/8/Br/Wü

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.2005
beobachten
merken
Rechtssatz

Eine "Flucht" einer Frau mit einem Fahrzeug vor einer sich wild gebärdenden Horde von offensichtlich betrunkenen Jugendlichen, obwohl eine Streifung bzw. Kontakt zwischen Kfz und Person nicht auszuschließen war, ist keine iS d § 7 Abs. 1 zu wertende Tatsache, die an der Verkehrszuverlässigkeit der Lenkerin zweifeln lässt.

Schlagworte
Wertung, Sinnesart, Tatsache
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten