RS UVS Kärnten 1992/12/14 KUVS-1114-1117/4/92

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Veröffentlicht am 14.12.1992
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Rechtssatz

Ein geprüfter KFZ-Lenker, welcher bei einem von ihm verursachten Verkehrsunfall unverletzt geblieben ist, kann die Mißachtung der Lenkerpflichten nicht damit rechtfertigen, er wolle am nächsten Tag "die ganze Sache regeln".

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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