Norm: StVO §11StVO §12 Abs1 1StVO §19 Abs5 BV
Rechtssatz:
Gerade ein Einbiegen ohne Zögern kann gewährleisten, daß Fahrzeuge, deren Lenker während des Einbiegens mit zulässiger Geschwindigkeit in den Sichtbereich gelangen, nicht behindert werden.
Entscheidungstexte 2 Ob 210/78 Entscheidungstext OGH 13.03.1979 2 Ob 210/78 Veröff: ZVR 1979/216 S 274 ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2 IIIBStVO §11StVO §15 Abs3StVO §22
Rechtssatz:
Die Verpflichtung, "beim Überholtwerden ausnahmslos am rechten Straßenrand zu fahren" besteht für einen Fahrzeuglenker bereits in dem Zeitpunkt, in dem der Lenker des hinter ihm fahrenden Fahrzeuges den beabsichtigten Überholvorgang durch Betätigung des Blinkers und Warnsignale anzeigt. VwGH vom 06.04.1965, Z1 1710/64; Veröff: ZVR 1965/269 S 326
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Der Erstbeklagte stieß am 17. Juli 1974 auf der Bundesstraße 114 mit dem von ihm gelenkten und gehaltenen, bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW bei einem Überholmanöver den mit seinem Fahrrad nach links einbiegenden Ehegatten der Klägerin Valentin S nieder, der dabei tödlich verunglückte. Der Erstbeklagte wurde im Strafverfahren freigesprochen. Die Klägerin begehrt Ersatz der Begräbniskosten von zuletzt restlich 24 306.30 S. Bezahlung einer monatlichen Rente von 157... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §11StVO §18 Abs1 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Unfall durch Auffahren auf ein Fahrzeug, dessen Lenker links abbiegen wollte, Blinkzeichen gab, seine Geschwindigkeit von neunzig km/h auf zuletzt fünfzehn km/h verringerte, schlie... mehr lesen...
Norm: StVO §7 IaStVO §11
Rechtssatz: Wenn ein Verkehrsteilnehmer einen Fahrstreifen nicht verläßt, kann von einer Fahrtrichtungsänderung im Sinne dieser Gesetzesstelle nicht gesprochen werden (vgl ZVR 1957/59; 1968/2; 1968/73; 1969/316 und 1972/162). Nimmt der Lenker eines Kraftfahrzeuges eine gewollte Auslenkung nach links in einem Ausmaß vor, das nicht als Wechsel des Fahrstreifens zu beurteilen ist (vgl ZVR 1968/73), dann ist dieses... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIdStVO §11StVO §16 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verschuldensteilung 3 : 5 zu Lasten eines Radfahrers, der auf einer Vorrangstraße ohne Zeichengebung und ausreichende Beobachtung des nachfolgenden Verkehrs bereits zehn Meter vor Kreuz... mehr lesen...
Norm: StVO §11StVO §12 Abs1StVO §12 Abs2StVO §15
Rechtssatz: Ein Kraftfahrzeuglenker, der an der Spitze einer Kolonne fährt und in einen unbedeutenden, erst im letzten Augenblick erkennbaren Seitenweg einbiegen will, schafft eine unklare Lage für den Nachfolgeverkehr und muß daher unmittelbar vor dem Abbiegen einen Kontrollblick vornehmen. Entscheidungstexte 2 Ob 1/72 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StVO §11StVO §12 6
Rechtssatz: Beim Abbiegen in eine für den Nachfolgeverkehr kaum erkennbare, erst aus der Nähe wahrnehmbare Nebenstraße ist besondere Vorsicht anzuwenden. Entscheidungstexte 8 Ob 169/71 Entscheidungstext OGH 22.06.1971 8 Ob 169/71 Veröff: ZVR 1972/130 S 239 2 Ob 184/72 Entscheidungstext OGH 06.10.197... mehr lesen...
Norm: StVO §11StVO §12
Rechtssatz:
Ein Kraftfahrzeuglenker, der das Fahrzeug nach dem Einordnen zur Fahrbahnmitte wieder zum rechten Fahrbahnrand lenkt, muß sich unmittelbar vor dem Einbiegen nach links neuerlich vergewissern, ob der Nachfolgeverkehr durch das Abbiegen gefährdet werden könnte.
Entscheidungstexte 2 Ob 82/71 Entscheidungstext OGH 03.06.1971 2 Ob 82/7... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1cStVO §11
Rechtssatz:
Der nachfolgende Kraftfahrzeuglenker darf darauf vertrauen, daß ein Fahrzeuglenker, der von einer für schnellen Verkehr geeigneten und bestimmten Bundesstraße (Freilandstraße) nach links in eine Zufahrt einzubiegen beabsichtigt, diese Absicht so rechtzeitig anzeigt, daß sich der Nachfolgeverkehr darauf einstellen kann.
Entscheidungstexte 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: StVO §11
Rechtssatz:
Eine Änderung der Fahrtrichtung kommt im allgemeinen nur beim Einbiegen in eine andere Straße, beim Zufahren zum linken Fahrbahnrand, beim Überholen, beim Vorbeifahren usw in Betracht.
Entscheidungstexte 2 Ob 94/70 Entscheidungstext OGH 21.05.1970 2 Ob 94/70 Schlagworte SW: Auto ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §11 StVO 1960 § 11 heute StVO 1960 § 11 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § 11 gültig von 01.04.2019 bis 30.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2019 StVO 1960 § 11 gültig von 01.07... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §11 StVO 1960 § 11 heute StVO 1960 § 11 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § 11 gültig von 01.04.2019 bis 30.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2019 StVO 1960 § 11 gültig von 01.07... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §11 StVO 1960 §12 StVO 1960 § 11 heute StVO 1960 § 11 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § 11 gültig von 01.04.2019 bis 30.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2019 StVO 1960 § 11 g... mehr lesen...
Norm: StVO §11dStVO 29.03.1956 §11
Rechtssatz:
Auch im Geltungsgebiet der dStVO hat jeder Kraftfahrer, ehe er zum Überholen ansetzt und auf die Überholspur wechselt, durch entsprechende Vorsichtsmaßnahmen dafür zu sorgen, daß ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet wird. Der Wechsel auf die Überholspur ist nicht abrupt, sondern in möglichst spitzem Winkel allmählich zu vollziehen.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: dStVO 29.03.1956 §11StVO §11
Rechtssatz:
Auch im Geltungsgebiet der dStVO hat jeder Kraftfahrer, ehe er zum Überholen ansetzt und auf die Überholspur wechselt, durch entsprechende Vorsichtsmaßnahmen dafür zu sorgen, daß ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet wird. Der Wechsel auf die Überholspur ist nicht abrupt, sondern in möglichst spitzem Winkel allmählich zu vollziehen.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: dStVO §11
Rechtssatz:
Zur Frage der Pflicht des Abgebens von Warnzeichen beim Überholen; mit ausführlichen Zitaten aus Floegel-Hartung, Straßenverkehrsrecht, 16. Aufl, S 472 ff.
Entscheidungstexte 2 Ob 241/68 Entscheidungstext OGH 05.09.1968 2 Ob 241/68 Veröff: ZVR 1969/167 S 151 Schlagworte *D* E... mehr lesen...
Norm: StVO §11 StVO 1960 §15 Abs2 lita StVO 1960 § 15 heute StVO 1960 § 15 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § 15 gültig von 01.01.1977 bis 30.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1976 ... mehr lesen...
Norm: StVO §11StVO §12
Rechtssatz:
Ein Kraftfahrer, der sich unter Betätigung des linken Blinkers nach links einordnet, darf nur dann nach rechts abbiegen - sofern die Bestimmungen des § 9 Abs 6 (Richtungspfeile) und des § 55 Abs 3 StVO 1960 (Sperrlinien) ein solches Verhalten nicht überhaupt verbieten - wenn er sich vor der Richtungsänderung nach rechts im Sinne der Vorschrift des § 11 Abs 1 StVO 1960 ausreichend davon überzeugt hat... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIb EKHG §11 StVO §11StVO §20 Ic ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812 EKHG § 11 heute EKHG § 11 gültig ab 01.06.1959 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §11 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Mitverschulden zu 1/3 des Lenkers, der sich vor dem Überholen nicht überzeugt, ob er sich nachher wieder gefahrlos einreihen kann, zu 2/3 des Linksabbiegers, der den nachfolgenden Verkehr mißac... mehr lesen...
Norm: StVO §11
Rechtssatz: Eine Änderung der Fahrtrichtung im Sinne des § 11 StVO liegt nur dann vor, wenn vom natürlichen Verlauf der Fahrbahn abgewichen wird. Unter diesem Gesichtspunkte ist zu beurteilen, ob die Verpflichtung beziehungsweise ein Anlass (für einen Mopedlenker) besteht, ein Handzeichen zu geben. Eine Änderung der Fahrtrichtung im Sinne des Paragraph 11, StVO liegt nur dann vor, wenn vom natürlichen Verlauf der Fahrbah... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIb EKHG §11 Abs1StVO §11 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812 EKHG § 11 heute EKHG § 11 gültig ab 01.06.1959 R... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §3 B1c StVO 1960 §11 StVO 1960 §12 StVO 1960 §15 StVO 1960 §16 StVO 1960 § 3 heute StVO 1960 § 3 gültig ab 31.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2011 StVO 1960 § 3 gültig von 01.07.2005 bis 30.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2005 ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B7StVO §11
Rechtssatz:
Beim Linkseinbiegen ist gegenüber einem Fußgänger, der die Fahrbahn, in die eingebogen wird, in der ursprünglichen Fahrtrichtung des Kraftfahrzeuges überquert, eine besondere Vorsicht geboten.
Entscheidungstexte 11 Os 177/62 Entscheidungstext OGH 20.09.1962 11 Os 177/62 Veröff: ZVR 1963/129 S 147 ... mehr lesen...