RS OGH 1971/6/3 2Ob82/71, 2Ob184/72, 2Ob4/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.06.1971
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Norm

StVO §11
StVO §12

Rechtssatz

Ein Kraftfahrzeuglenker, der das Fahrzeug nach dem Einordnen zur Fahrbahnmitte wieder zum rechten Fahrbahnrand lenkt, muß sich unmittelbar vor dem Einbiegen nach links neuerlich vergewissern, ob der Nachfolgeverkehr durch das Abbiegen gefährdet werden könnte.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 82/71
    Entscheidungstext OGH 03.06.1971 2 Ob 82/71
  • 2 Ob 184/72
    Entscheidungstext OGH 06.10.1972 2 Ob 184/72
    Ähnlich; Beisatz: Ermöglichte die geringe Breite der Fahrbahn kaum ein auffälliges Heranfahren an die Fahrbahnmitte, so ist das geringe Ausschwenken zum rechten Fahrbahnrand ein Grund zu besonderer Vorsicht. (T1)
  • 2 Ob 4/73
    Entscheidungstext OGH 08.03.1973 2 Ob 4/73
    Ähnlich

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0073614

Dokumentnummer

JJR_19710603_OGH0002_0020OB00082_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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