RS OGH 1971/2/11 2Ob317/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.02.1971
beobachten
merken

Norm

StVO §3 B1c
StVO §11

Rechtssatz

Der nachfolgende Kraftfahrzeuglenker darf darauf vertrauen, daß ein Fahrzeuglenker, der von einer für schnellen Verkehr geeigneten und bestimmten Bundesstraße (Freilandstraße) nach links in eine Zufahrt einzubiegen beabsichtigt, diese Absicht so rechtzeitig anzeigt, daß sich der Nachfolgeverkehr darauf einstellen kann.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 317/70
    Entscheidungstext OGH 11.02.1971 2 Ob 317/70
    Veröff: ZVR 1972/42 S 70

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0073209

Dokumentnummer

JJR_19710211_OGH0002_0020OB00317_7000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten