RS OGH 1967/2/16 2Ob13/67

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Veröffentlicht am 16.02.1967
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Rechtssatz

Personenkraftwagen fährt trotz Gegenverkehr an einem in einer unübersichtlichen Kurve auf seiner Straßenseite abgestellten Personenkraftwagen vorbei. Ein Tankwagenzug, der nicht ganz rechts - fahren kann, fährt mit überhöhter Geschwindigkeit (fünfundfünfzig bis sechzig km/h) in diese Kurve. Verschuldensteilung und Schadensteilung 1 : 1.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 13/67
    Entscheidungstext OGH 16.02.1967 2 Ob 13/67

Schlagworte

Auto Pkw Kfz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0027192

Dokumentnummer

JJR_19670216_OGH0002_0020OB00013_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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