RS OGH 1967/11/30 11Os163/67

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Veröffentlicht am 30.11.1967
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Norm

StVO §11
StVO §12

Rechtssatz

Ein Kraftfahrer, der sich unter Betätigung des linken Blinkers nach links einordnet, darf nur dann nach rechts abbiegen - sofern die Bestimmungen des § 9 Abs 6 (Richtungspfeile) und des § 55 Abs 3 StVO 1960 (Sperrlinien) ein solches Verhalten nicht überhaupt verbieten - wenn er sich vor der Richtungsänderung nach rechts im Sinne der Vorschrift des § 11 Abs 1 StVO 1960 ausreichend davon überzeugt hat, daß ein der vorangegangenen Anzeige nach links und der Einordnung zur Straßenmitte nachfolgendes Rechtseinbiegen ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 163/67
    Entscheidungstext OGH 30.11.1967 11 Os 163/67
    Veröff: ZVR 1969/54 S 43

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0073627

Dokumentnummer

JJR_19671130_OGH0002_0110OS00163_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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