RS OGH 1973/6/7 2Ob81/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.06.1973
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Norm

ABGB §1304 BIId
StVO §11
StVO §16

Rechtssatz

Verschuldensteilung 3 : 5 zu Lasten eines Radfahrers, der auf einer Vorrangstraße ohne Zeichengebung und ausreichende Beobachtung des nachfolgenden Verkehrs bereits zehn Meter vor Kreuzungsmitte nach links abbiegt, wenn der ihn niederstoßende Personenkraftwagenlenker eine vor ihm fahrende und langsamer werdende Wagenkolonne überholend kein Warnsignal abgibt und verspätet bzw zu wenig durch Bremsen bzw Auslenken reagiert.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 81/73
    Entscheidungstext OGH 07.06.1973 2 Ob 81/73

Schlagworte

Auto Pkw Kfz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0027242

Dokumentnummer

JJR_19730607_OGH0002_0020OB00081_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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