RS OGH 1977/1/19 8Ob220/76

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Veröffentlicht am 19.01.1977
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Norm

ABGB §1304 BIIb
StVO §11
StVO §18 Abs1

Rechtssatz

Unfall durch Auffahren auf ein Fahrzeug, dessen Lenker links abbiegen wollte, Blinkzeichen gab, seine Geschwindigkeit von neunzig km/h auf zuletzt fünfzehn km/h verringerte, schließlich aber das Fahrzeug etwas nach rechts zog (3 : 1 zu Lasten des Auffahrenden, der seine Fahrgeschwindigkeit ungenügend verminderte und rechts vorbei wollte).

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 220/76
    Entscheidungstext OGH 19.01.1977 8 Ob 220/76

Schlagworte

Auto Pkw Kfz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0027404

Dokumentnummer

JJR_19770119_OGH0002_0080OB00220_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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