RS OGH 2025/6/26 2Ob141/68; 2Ob121/18k; 2Ob75/25f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.06.1968
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Norm

StVO §11
StVO 1960 §15 Abs2 lita
  1. StVO 1960 § 15 heute
  2. StVO 1960 § 15 gültig ab 01.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022
  3. StVO 1960 § 15 gültig von 01.01.1977 bis 30.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1976

Rechtssatz

Hat ein Kraftfahrer zwar seine Absicht, nach links abzubiegen rechtzeitig und richtig angezeigt, sich aber vor dem Einbiegen von zwei nachkommenden Personenkraftwagen links überholen lassen, dann muß er sich vor dem Einbiegen noch einmal durch einen Blick in den Rückspiegel überzeugen, ob er nicht von einem weiteren in der Kolonne als Letzter fahrenden Personenkraftwagenlenker überholt wird.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 141/68
    Entscheidungstext OGH 06.06.1968 2 Ob 141/68
    Veröff: ZVR 1969/168 S 152
  • RS0073636">2 Ob 121/18k
    Entscheidungstext OGH 30.07.2018 2 Ob 121/18k
  • RS0073636">2 Ob 75/25f
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.06.2025 2 Ob 75/25f
    Beisatz: Hier: Der Erstbeklagte nahm in Annäherung an die Unfallstelle eine ganz erhebliche Geschwindigkeitsverminderung vor und wurde dieser im Zuge des relativ lange dauernden Abbiegemanövers von einem anderen PKW hupend überholt. Es bestand daher eine unklare Verkehrssituation, die den Erstbeklagten zu einem weiteren Kontrollblick veranlassen hätte müssen. (T1)

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0073636

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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