Entscheidungsgründe: Der zum Stichtag (1.12.1990) 45jährige Kläger war zuletzt als selbständiger Transportunternehmer tätig. Am 21.11.1990 richtete er an die beklagte Partei eine Anfrage wegen Erwerbsunfähigkeitspension. Die beklagte Partei gab dem Kläger daraufhin bekannt, daß er damit keinen Pensionsantrag gestellt habe und eine Erwerbsunfähigkeitspension nur zuerkannt werden könne, wenn neben dem Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen ein hierauf gerichteter Antrag vorliege. ... mehr lesen...
Norm: BSVG §124 Abs2 GSVG §133 Abs2 idF 19. GSVGNov BGBl 1993/336 BSVG § 124 heute BSVG § 124 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 BSVG § 124 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2015 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 6.2.1989 stellte die beklagte Partei auf Grund des Antrages des Klägers vom 14.11.1988 nach § 124a BSVG fest, daß er nicht erwerbsunfähig iS des § 124 leg cit sei, weil er noch mittelschwere, gelegentlich auch schwere Arbeiten ohne zusätzliche Arbeitspausen verrichten könne. Mit Bescheid vom 6.2.1989 stellte die beklagte Partei auf Grund des Antrages des Klägers vom 14.11.1988 nach Paragraph 124 a, BSVG fest, daß er nicht erwerbsunfähig iS des Paragra... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7 GSVG §133 Abs1 GSVG §133 Abs2 litb B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003 B-VG Art... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht erkannte die beklagte Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft schuldig, der am 23.9.1933 geborenen Klägerin die Erwerbsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1.11.1988 zu gewähren und eine vorläufige Zahlung von 7.000 S monatlich zu erbringen. Das Berufungsgericht änderte dieses Urteil im klagsabweislichen Sinne ab. Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist nicht berechtigt. Das Ber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 10.5.1989 stellte die beklagte Partei auf Antrag des Klägers vom 18.1.1989 gemäß § 124 a BSVG fest, daß er nicht erwerbsunfähig iS des § 124 BSVG sei. Nach dem Ergebnis der ärztlichen Untersuchungen könne er noch leichte und gelegentlich mittelschwere Arbeiten vorwiegend in geschlossenen Räumen verrichten. Die Voraussetzungen des § 124 Abs 2 BSVG seien nicht gegeben, weil die persönliche Arbeitsleistung des Klägers zur Aufrechterhaltung des... mehr lesen...
Norm: BSVG §133 GSVG §133 Abs2 BSVG § 133 heute BSVG § 133 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2015 BSVG § 133 gültig von 01.08.1996 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 413/1996 GSVG § 133 heut... mehr lesen...
Begründung: Der am 20.12.1930 geborene Kläger stellte bei der beklagten Partei am 23.1988 nach § 133 a GSVG einen Antrag auf Feststellung seiner Erwerbsunfähigkeit, über den die beklagte Partei mit Bescheid vom 7.7.1988 im negativen Sinne entschied. Der am 20.12.1930 geborene Kläger stellte bei der beklagten Partei am 23.1988 nach Paragraph 133, a GSVG einen Antrag auf Feststellung seiner Erwerbsunfähigkeit, über den die beklagte Partei mit Bescheid vom 7.7.1988 im negativen Si... mehr lesen...
Norm: GSVG §129 GSVG §133 Abs2 GSVG § 129 heute GSVG § 129 gültig von 01.01.2011 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 GSVG § 129 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2011 GSVG § 129 gültig von 01.08.200... mehr lesen...
Begründung: Die am 13.4.1932 geborene Klägerin war von 1946 bis 1953 Landarbeiterin in der elterlichen Landwirtschaft. Seit ihrer Verehelichung im Jahr 1953 half sie im Bäckereibetrieb ihres Ehegatten mit. Nach dessen Pensionierung führte sie diesen Betrieb ab Dezember 1983 fort. Ihre Tätigkeit umfaßte vorwiegend den Handeln mit Süßwaren, Landesprodukten und Lebensmitteln. Im Geschäftslokal war auch Platz für 8 Personen zur Einnahme von Getränken und Mehlspeisen. Die Klägerin v... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 18.3.1987 lehnte die beklagte Partei den Antrag des am 8.10.1931 geborenen Klägers vom 31.10.1986 auf Erwerbsunfähigkeitspension nach § 123 BSVG ab, weil er noch leichte und mittelschwere Arbeiten ohne zusätzliche Arbeitspausen verrichten könne und daher nicht dauernd erwerbsunfähig sei. Mit Bescheid vom 18.3.1987 lehnte die beklagte Partei den Antrag des am 8.10.1931 geborenen Klägers vom 31.10.1986 auf Erwerbsunfähigkeitspension nach Paragraph 123... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger binnen vier Wochen die Erwerbsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß ab dem Stichtag zu gewähren. Es stellte im wesentlichen folgendes fest: Der 64-jährige Kläger ist von der Ausbildung her Chemiker. Sein Büro befindet (gemeint wohl: befand) sich in der Radetzkystraße 14, die von ihm geführte Druckerei in der Radetzkystraße 31. Beide Räumlichkeiten gehörten zum Betrieb. Der Kläger führte den Bürobe... mehr lesen...
Norm: GSVG §133 Abs2 GSVG § 133 heute GSVG § 133 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 GSVG § 133 gültig von 01.01.2016 bis 24.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 GSVG § 133 gültig ab 01.01.... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der Klägerin die Erwerbsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß zu gewähren, ab. Es stellte im wesentlichen folgendes fest: Die (am 15. Oktober 1933 geborene) Klägerin übte von April 1973 bis Juni 1975 in Österreich eine selbständige Tätigkeit als Handstrickerin mit Handstrickapparaten aus und erwarb in dieser Zeit insgesamt 27 Beitragsmonate in der gewerblichen Selbständigen-Pensionsversich... mehr lesen...
Norm: BSVG §124 Abs2 GSVG §133 Abs2 idF 19.GSVGNov BGBl 1993/336 BSVG § 124 heute BSVG § 124 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 BSVG § 124 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2015 ... mehr lesen...
Norm: GSVG §133 Abs2 litb GSVG § 133 heute GSVG § 133 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 GSVG § 133 gültig von 01.01.2016 bis 24.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 GSVG § 133 gültig ab 0... mehr lesen...
Norm: GSVG §133 Abs2 litb GSVG § 133 heute GSVG § 133 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 GSVG § 133 gültig von 01.01.2016 bis 24.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 GSVG § 133 gültig ab 0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 29. Oktober 1987 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers vom 13. Jänner 1986 auf Zuerkennung einer Erwerbsunfähigkeitspension ab. Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger die Erwerbsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1. Jänner 1987 zu gewähren und wies das Mehrbegehren, die Erwerbsunfähigkeitspension bereits ab Antragstag zu gewähren, ab. Es traf folgende wesentliche Feststellungen: Der am 14. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 11.Oktober 1930 geborene Kläger bewirtschaftete bis 31. Mai 1987 eine Landwirtschaft im Ausmaß von rund 42 ha, davon etwa 33 ha Eigenfläche und 9 ha Pachtfläche. Der Einheitswert des Betriebes beträgt S 610.000, jener der Eigenfläche S 510.000. Es wird Viehhaltung mit 350 Mast- und Zuchtschweinen, deren Fütterung und Ausmistung von Hand erfolgt, sowie auf den leicht zu bewirtschaftenden Flächen der Anbau von Getreide, Mais und Sojabohnen betrieben. De... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des festgestellten Sachverhaltes durch das Berufungsgericht ist richtig (§ 48 ASGG). Ergänzt sei, daß bei der Prüfung der Erwerbsunfähigkeit iS des § 124 Abs 2 BSVG von jener Erwerbstätigkeit auszugehen ist, die der Versicherte zuletzt durch mindestens 60 Kalendermonate ausgeübt hat. Diese Tätigkeit ist auch für die Prüfung der Zumutbarkeit einer anderweitigen Erwerbstätigkeit als Ve... mehr lesen...
Norm: BSVG §124 Abs2 GSVG §133 Abs2 BSVG § 124 heute BSVG § 124 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 BSVG § 124 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2015 BSVG § 124 gültig von 01.01... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 1.September 1987 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Zuerkennung einer Erwerbsunfähigkeitspension ab. Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger ab 1.September 1987 eine Erwerbsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß zu gewähren. Es stellte fest, daß der am 22.März 1929 geborene Kläger noch alle leichten und mittelschweren Arbeiten im Sitzen, Gehen und Stehen ohne Einhaltung von Arbeitspausen, die ... mehr lesen...
Norm: GSVG §132 Abs2 GSVG §133 Abs2 GSVG § 132 heute GSVG § 132 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2025 GSVG § 132 gültig von 01.01.2017 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2015 GSVG § 132 gültig von 01.01.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 5. Oktober 1987 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Zuerkennung einer Erwerbsunfähigkeitspension ab. Das Erstgericht wies die dagegen erhobene Klage ab. Es stellte fest, daß der am 19. September 1932 geborene Kläger bis 1971 als gelernter Schlosser gearbeitet hat. Dann pachtete er eine Kantine und führte diese selbständig bis zum 31. März 1987. In erster Linie verabreichte er Getränke und kleinere Speisen (belegte Brote, he... mehr lesen...
Norm: GSVG §131c GSVG §133 Abs2 GSVG § 131c gültig von 01.01.1998 bis 30.06.2000 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 43/2000 GSVG § 131c gültig von 01.01.1998 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 139/1997 GSVG § 131c gültig von 01.11.1996 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/1997... mehr lesen...
Norm: GSVG §133 Abs2GSVG idF SVÄG 2000 §133 Abs3 GSVG § 133 heute GSVG § 133 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 GSVG § 133 gültig von 01.01.2016 bis 24.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 3. Dezember 1986 lehnte die beklagte Partei den Antrag der Klägerin auf Zuerkennung einer Erwerbsunfähigkeitspension nach § 132 GSVG mit der
Begründung: ab, daß die Voraussetzungen des § 133 Abs 2 GSVG nicht erfüllt seien. Ferner sei am Stichtag die Gewerbeberechtigung nicht erloschen gewesen (§ 130 Abs 2 lc). In der dagegen rechtzeitig erhobenen Klage behauptete die Klägerin, den Gewerbeschein zum 31. Dezember 1986 zurückgelegt zu haben und... mehr lesen...