Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO hierauf verwiesen werden kann. Die Ausführungen im Rechtsmittel stellen sich weitgehend als eine im Revisionsverfahren unzulässige (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 1 zu § 503) Bekämpfung der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen zum medizinischen Leistungskalkül des Klägers im Zusammenhang mit seiner Arb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO und Aktenwidrigkeit nach § 503 Z 3 ZPO liegen nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens, die schon in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht aber verneint wurden, können nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG -... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Weder die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens noch die Aktenwidrigkeit seines Urteils (gleichzeitig auch als Nichtigkeit gerügt) liegen vor, was gemäß § 510 Abs 3 3.Satz ZPO keiner weiteren
Begründung: bedarf. Weder die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens noch die Aktenwidrigkeit seines Urteils (gleichzeitig auch als Nichtigkeit gerügt) liegen vor, was gemäß Parag... mehr lesen...
Norm: 19.GSVGNov BGBl 1993/336 §133 Abs2TabMG 1968 §25 TabMG 1996 §29 TabMG 1996 § 29 heute TabMG 1996 § 29 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 TabMG 1996 § 29 gültig von 01.01.1996 bis 21.07.2023 Rech... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 6.9.1995 lehnte die beklagte Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft den Antrag des Klägers auf Zuerkennung einer Erwerbsunfähigkeitspension vom 7.3.1995 ab und führte dazu aus, daß die Erwerbsfähigkeit des Klägers noch nicht soweit gemindert sei, daß er nicht mehr im Stande wäre, weiterhin einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Das Erstgericht gab dem dagegen erhobenen, auf Gewährung der Erwerbsunfähigkeitspension im ge... mehr lesen...
Begründung: Die am 5.7.1942 geborene Klägerin übte von 1981 bis 1992 den Beruf einer selbständigen Trafikantin mit einer Angestellten aus. Aufgrund ihres vom Erstgericht im einzelnen festgestellten Gesundheitszustandes ist sie nur mehr für leichte körperliche Arbeiten mit gelegentlichen Hebeleistungen bis zu 10 kg geeignet. Ausgeschlossen sind Arbeiten unter Tischniveau, in ständiger Nässe und Kälte, an exponierten Stellen sowie Arbeiten mit ständigem besonderen Zeitdruck. Arb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 2.12.1944 geborene Klägerin hat eine kaufmännische Lehre abgeschlossen. Nach der Lehrabschlußprüfung war sie in den Jahren 1962 - 1964 als Verkäuferin bzw in den Jahren 1965 - 1968 als Wochenmarktaushilfe tätig. Seit 1969 ist die Klägerin selbständige Marktfierantin. Sie betreibt zwei Marktstände an verschiedenen Standorten, und zwar einen Marktstand selbst, den zweiten durch den bei ihr angestellten Ehegatten. Die Klägerin kann aufgrund verschieden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 14.2.1943 geborene Kläger hat eine kaufmännische Lehre abgeschlossen und ist gelernter Einzelhandelskaufmann. Er führte seit 1966 eine Gemischtwarenhandlung, die aus einem Geschäftslokal von ca 100 m**2 bestand und in der neben dem Kläger noch seine Ehefrau als Angestellte beschäftigt war. Das Gewerbe wurde mit 1.4.1995 ruhend gemeldet. Der Kläger kann auf Grund verschiedener leidensbedingter Veränderungen nur noch leichte und halbtägig mittelschwer... mehr lesen...
Norm: GSVG §131c GSVG §131c Abs1 Z3 GSVG §132 GSVG §133a GSVG §133 Abs1 GSVG §133 Abs2 GSVG § 131c gültig von 01.01.1998 bis 30.06.2000 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 43/2000 GSVG § 131c gültig von 01.01.1998 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 139/1997 GSVG § 131c gültig von 01.11.1996 bis 31.12.1... mehr lesen...
Norm: ASVG §253d ASVG §255 Abs4 GSVG §131c GSVG §133 Abs2 ASVG § 253d gültig von 01.01.1998 bis 30.06.2000 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 43/2000 ASVG § 253d gültig von 01.01.1998 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 139/1997 ASVG § 253d gültig von 01.11.1996 bis 31.12.1997 zuletzt geänder... mehr lesen...
Norm: BSVG idF 18.BSVGNov §122c Abs1 Z2 GSVG §133 Abs2 GSVG § 133 heute GSVG § 133 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 GSVG § 133 gültig von 01.01.2016 bis 24.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 ... mehr lesen...
Norm: GSVG §131c GSVG §133 Abs2 GSVG § 131c gültig von 01.01.1998 bis 30.06.2000 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 43/2000 GSVG § 131c gültig von 01.01.1998 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 139/1997 GSVG § 131c gültig von 01.11.1996 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/1997... mehr lesen...
Norm: GSVG §131c GSVG §131c Abs1 Z3 GSVG §133 Abs2GSVG idF SVÄG 2000 §133 Abs3 GSVG § 131c gültig von 01.01.1998 bis 30.06.2000 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 43/2000 GSVG § 131c gültig von 01.01.1998 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 139/1997 GSVG § 131c gültig von 01.11.1996 bis 31.12.1997 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betrieb von 1960 bis 1990 ein Zimmer- und Gebäudereinigungsunternehmen als Geschäftsführer der F***** Gebäudereinigungsgesellschaft mbH; danach war er bis 30.7.1993 Angestellter dieser Gesellschaft. In diesem Betrieb waren zwischen 250 und 400 Dienstnehmer beschäftigt. Der Kläger legte die Gewerbeberechtigung mit 1.5.1993 still, nachdem er das Unternehmen im Jahr 1992 verkauft hatte. Von der Arbeitszeit des Klägers entfielen 20 % auf die kaufm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Leistungsfähigkeit des am 16.4.1939 geborenen Klägers ist zufolge gesundheitsbedingter Einschränkungen herabgesetzt. Er ist nur mehr in der Lage, leichte und mittelschwere Arbeiten im Gehen, Stehen und Sitzen bei Einhaltung der üblichen Arbeitspausen zu verrichten. Nicht möglich sind ihm Arbeiten, die mit häufigem oder längerdauerndem Bücken oder Heben und Tragen von Gegenständen über 15 kg verbunden sind, Arbeiten auf Leitern und Gerüsten sowie Arbeit... mehr lesen...
Begründung: Der am 2.6.1972 geborene Kläger ist österreichischer Staatsbürger. Er trat im September 1989 bei einer Firma als Lehrling für den Lehrberuf Stahlbauschlosser ein. Vor der erfolgreichen Ablegung der Lehrabschlußprüfung im April 1993 wurde er im September 1992 operiert und eine Nierentransplantation durchgeführt. Darüber hinaus leidet er an einer mittel- bis hochgradig kombinierten Schwerhörigkeit rechts und einer solchen leichten Grades links.Dem Kläger können nur m... mehr lesen...
Norm: ASVG §253d BSVG §124 Abs2 GSVG §133 Abs2 ASVG § 253d gültig von 01.01.1998 bis 30.06.2000 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 43/2000 ASVG § 253d gültig von 01.01.1998 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 139/1997 ASVG § 253d gültig von 01.11.1996 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Norm: BSVG §124 Abs2 GSVG §129 GSVG §133 Abs2 BSVG § 124 heute BSVG § 124 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 BSVG § 124 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2015 BSVG § 124 gülti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung § 47 Abs 1 ASGG läßt die Beschränkung des Revisionsrekurses gemäß § 528 Abs 2 Z 3 ZPO unberührt. Danach ist der Revisionsrekurs über den Kostenpunkt jedenfalls unzulässig. Das Rechtsmittel war daher, soweit es sich gegen die Kostenentscheidung des Berufungsgerichtes wendet, zurückzuweisen. Paragraph 47, Absatz eins, ASGG läßt die Beschränkung des Revisionsrekurses gemäß Paragraph 528, Absatz 2, Ziffer 3, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Unterlassung der Erörterung des unfallchirurgischen sowie des arbeitspsychologischen Gutachtens waren bereits Gegenstand der Mängelrüge der Berufung. Das Berufungsgericht hat sich mit diesen Ausführungen auseinandergesetzt und ist zum Ergebnis gelangt, daß ein Verfahrensmangel nicht vorliege. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates, daß auch in Sozialrechtssachen angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren Vorliege... mehr lesen...
Begründung: Der am 30.3.1940 geborene Kläger schloß das Studium der Allgemeinmedizin ab, in der Folge absolvierte er einen zahnärztlichen Lehrgang mit abschließender Staatsprüfung und übte seit 1967 ausschließlich die Tätigkeit eines Zahnarztes aus, zumindest während der letzten 60 Kalendermonate vor dem Stichtag (1.11.1993) als freipraktizierender Zahnarzt mit eigener Ordination (bestehend aus zwei Behandlungsräumen, einem Wartezimmer und einem Laborraum für technische Arbeit... mehr lesen...
Norm: GSVG idF 19.GSVGNov BGBl 1993/336 §133 Abs2
Rechtssatz:
Die Möglichkeit, aus einer Unternehmertätigkeit ein Einkommen zu erzielen, hängt zwar indirekt auch von der Anzahl der Mitbewerber und der dadurch bestehenden Konkurrenzsituation ab, doch schließt dies nicht aus, daß ein Gewerbe gerade dann im Rahmen einer wirtschaftlich vertretbaren Betriebsführung ausgeübt werden kann, wenn auf dem gesamtösterreichischen Markt nur ganz we... mehr lesen...
Norm: GSVG idF 19.GSVGNov BGBl 1993/336 §133 Abs2
Rechtssatz: Für die Beurteilung des Verweisungsfeldes nach § 133 Abs 2 GSVG kommt es nicht auf das Vorliegen eines "Arbeitsmarktes" und insbesondere auch nicht auf die Zahl jener Unternehmen an, die das betreffende Gewerbe betreiben. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob die selbständig ausgeübte Verweisungstätigkeit unter Berücksichtigung des Marktes eine wirtschaftlich vertretbare Betriebs... mehr lesen...
Begründung: Die am 30.3.1942 geborene Klägerin ist seit 1976 selbständige Taxiunternehmerin ohne Beschäftigte; sie fuhr stets alleine mit dem Taxi und beschäftigte nie einen Chauffeur. Aufgrund verschiedener krankheitsbedingter Einschränkungen ist die Klägerin nur mehr für leichte, halbzeitig mittelschwere körperliche Arbeiten im Gehen, Stehen und Sitzen ohne Heben und Tragen von mehr als 15 kg, ohne Heben des rechten Armes über
Kopf: , ohne Arbeiten überwiegend in gebückter Hal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 11.7.1939 geborene Klägerin war von 1964 bis 1990 als Marktfahrerin tätig. Dabei mußte sie Markttische mit einem Gewicht von ca 17 bis 18 kg aufstellen und Stoffballen mit einem Gewicht von bis zu 40 kg oder Schachteln mit ungefähr 20 kg Gewicht heben. Sie kaufte die Verkaufsware (Textilien) ein und führte die Buchhaltung durch. Für den Warentransport stand ihr ein Auto zur Verfügung. Ihre tägliche Arbeitszeit betrug 8 bis 9 Stunden bei einer 6 Tage... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 29.5.1939 geborene Kläger war zuletzt durch mindestens 60 Kalendermonate als selbständiger Autospengler- und Lackierermeister tätig. Nach einem Herzhinterwandinfarkt im November 1991 hat sich der Kläger, der bis dahin in seinem Betrieb in den genannten Berufen auch selbst mitgearbeitet hatte, hiezu gesundheitsbedingt jedoch nicht mehr in der Lage ist, auf die reine Betriebsführung beschränkt. Auch auf Grund dieser Umstrukturierung arbeitet der Betri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Revisionsausführungen entgegenzuhalten, daß nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes bei Prüfung der Frage, ob die besonderen Anspruchsvoraussetzungen für den Berufsschutz nach § 133 Abs 2 GSVG erfüllt sind, nur volle Monate... mehr lesen...
Norm: GSVG idF 19.GSVGNov BGBl 1993/336 §133 Abs2
Rechtssatz:
Bei Prüfung der Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit einer personalorientierten betrieblichen Strukturänderung ist grundsätzlich auf den gesamten (also österreichweiten) Arbeitsmarkt abzustellen, ohne Rücksicht ob der Versicherte auch tatsächlich einen geeigneten Dienstnehmer finden wird, sodaß Argumente der Arbeitsmarktsituation grundsätzlich ohne Belang zu bleiben habe... mehr lesen...
Norm: GSVG §131c GSVG idF 19.GSVGNov BGBl 1993/336 §133 Abs2 GSVG § 131c gültig von 01.01.1998 bis 30.06.2000 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 43/2000 GSVG § 131c gültig von 01.01.1998 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 139/1997 GSVG § 131c gültig von 01.11.1996 bis 31.12.1997 zuletzt geände... mehr lesen...
Norm: GSVG idF 19.GSVGNov BGBl 1993/336 §133 Abs2
Rechtssatz: Ob dem Versicherten die Umorganisation des Betriebes durch Beschäftigung eines weiteren Mitarbeiters, der die Arbeiten des Versicherten zu übernehmen hätte, wirtschaftlich zumutbar ist, ist an Hand eines Vergleiches zwischen dem Betriebserfolg bei der bisherigen Mitarbeit des Versicherten (ohne eine solche weitere Fachkraft) und dem Betriebserfolg bei Anstellung eines solchen... mehr lesen...