Norm: GebAG §39 Abs1aGebAG §41 Abs1ZPO §514ZPO §526
Rechtssatz: In Gebührensachen gilt das Neuerungsverbot. Tatsächliche oder rechtliche Einwendungen gegen eine Gebührennote müssen konkret erfolgen. Ein bloßer Verweis auf eine ergangene gerichtliche Entscheidung ist unzureichend. Entscheidungstexte 6 Rs 83/18z Entscheidungstext OLG Graz 09.01.2019 6 Rs 83/18z ... mehr lesen...
Norm: GebAG §41 Abs1StPO §31 Abs5StPO §516 Abs2
Rechtssatz: Nach §41 Abs 1 GebAG kann gegen jeden Beschluss, mit dem eine Sachverständigengebühr bestimmt wird, Beschwerde an den übergeordneten Gerichtshof erhoben werden. Entscheidungstexte 12 Os 35/08a Entscheidungstext OGH 15.05.2008 12 Os 35/08a Beisatz: Hier: Bestimmung der Sachverständigengebühren durch das Landesgericht. F... mehr lesen...
Norm: GebAG 1975 §41 Abs1KartG 1988 §53 Abs2
Rechtssatz: Auch vom Kartellgericht gefasste Gebührenbestimmungsbeschlüsse unterliegen der 14tägigen Rechtsmittelfrist des § 41 Abs 1 GebAG. Entscheidungstexte 16 Ok 16/03 Entscheidungstext OGH 08.09.2003 16 Ok 16/03 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS01180... mehr lesen...
Norm: GebAG §40 Abs1 Z2GebAG §40 Abs1 Z3GebAG §41 Abs1MRK Art6 Abs1 II5a3
Rechtssatz: Unterbleibt die in § 41 Abs 1 zweiter Satz GebAG normierte Zustellung der Beschwerdeausführung der Staatsanwaltschaft an den Verurteilten und den Sachverständigen (§ 40 Abs 1 Z 2 und 3 GebAG) vor der Vorlage des Rechtsmittels an den Gerichtshof zweiter Instanz zwecks allfälliger Beschwerdebeantwortung bei vorliegend 3.900 S übersteigendem Rechtsmittelinteresse... mehr lesen...
Norm: GebAG §39 Abs1 letzter SatzGebAG §39 Abs3GebAG §41 Abs1
Rechtssatz: Die unterbliebene Erstattung von Einwendungen (§ 39 Abs 1 letzter Satz und Abs 3 GebAG) gegen die eine in den Tatsachenbereich fallende, disponible Ermessensentscheidung bedingende Höhe des Stundensatzes nach § 34 Abs 4 GebAG nimmt den Parteien (hier: der Staatsanwaltschaft) das Rechtsschutzinteresse für das (vorliegend allein einen niedrigeren Ansatz anstrebende) Rechtsm... mehr lesen...
Norm: GebAG §40 Abs1 Z2GebAG §41 Abs1 erster SatzStAG §1
Rechtssatz: Dem öffentlichen Ankläger steht ein Beschwerderecht gegen den Beschluß zu, mit dem eine Sachverständigengebühr bestimmt wird, zumal der Staatsanwalt ein rechtliches Interesse an der fehlerfreien Bestimmung der Sachverständigengebühren und damit an der Abänderung oder Aufhebung einer fehlerhaften Entscheidung hat, gleichgültig ob sich dies zum Vorteil oder zum Nachteil des Sach... mehr lesen...
Norm: GebAG §39 Abs1GebAG §41 Abs1
Rechtssatz: Die Unterlassung einer Äußerung zum Gebührenantrag des Sachverständigen nimmt der Partei nicht die Rechtsmittellegitimation. Einwendungen zu den vom Sachverständigen seinem Gebührenanspruch zugrundegelegten Tatsachen könnte allerdings die Partei nur in ihrer Äußerung nach § 39 Abs 1 GebAG erstatten. Das Vorbringen, der Sachverständige habe die volle Höhe und nicht nur eine Annäherung an den von ihm... mehr lesen...
Norm: GebAG 1975 §41 Abs1
Rechtssatz: Gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichtes als Rechtsmittelgericht über Sachverständigengebühren (Dolmetschergebühren) ist ein weiterer Rechtszug an den Obersten Gerichtshof nicht vorgesehen (§ 41 Abs 1 GebAG). Entscheidungstexte 12 Os 167/96 Entscheidungstext OGH 12.12.1996 12 Os 167/96 14 Os ... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Abs1 E5ZPO §519 Abs1 GGebAG 1975 §41 Abs1
Rechtssatz: Der novellierte § 41 Abs 1 GebAG stellt zwar eine Ausnahme von der Rechtsmittelbeschränkung des § 519 Abs 1 ZPO dar, aus der mit der Novelle erfolgten alleinigen Einfügung des Wortes "jeden" kann aber nicht abgeleitet werden, daß der Gesetzgeber damit eine vom sonstigen Instanzenzug abweichende Regelung schaffen wollte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GebAG 1975 §40GebAG 1975 §41 Abs1RDG §164 Abs1
Rechtssatz: Das Interesse der Beschwerdeberechtigten an der Möglichkeit, eine Entscheidung in Gebührenangelegenheiten durch den übergeordneten Gerichtshof auf ihre Übereinstimmung mit dem Gesetz prüfen zu lassen, ist in Disziplinarstrafsachen kein anderes als in allgemeinen Strafsachen, sodaß im Zweifel die Überprüfbarkeit solcher Beschlüsse anzunehmen ist, sofern der Rechtsmittelwerber dadur... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 26.Feber 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Lachner, Hon.Prof. Dr. Brustbauer, Dr. Massauer und Dr. Markel als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Winge als Schriftführer, in der Strafsache gegen Wolfgang K***** wegen des Vergehens der fahrlässigen Tötung nach § 80 StGB und einer anderen strafbaren Handlung über die B... mehr lesen...
Norm: GebAG 1975 §41 Abs1
Rechtssatz: Ein von einem OLG in erster Instanz gefaßter Gebührenbestimmungsbeschluß (§ 39 GebAG) ist gemäß § 41 Abs 1 GebAG mit Beschwerde an den OGH anfechtbar (in dem Sinne bereits 13 Os 149/80, 13 Os 145/81 und anderes mehr; abweichend SSt 37/21). Entscheidungstexte 12 Os 73/87 Entscheidungstext OGH 03.09.1987 12 Os 73/87 Veröff: EvBl 1988/56 ... mehr lesen...
Norm: GebAG §41 Abs1StPO §352StPO §481
Rechtssatz: Gemäß § 481 StPO steht allen Beteiligten gegen Entscheidungen des Bezirksgerichts, soweit sie nicht der Berufung unterliegen, das Rechtsmittel der Beschwerde an den Gerichtshof erster Instanz zu. Dessen Entscheidung unterliegt keinem weiteren Rechtszug. Entscheidungstexte 13 Os 3/87 Entscheidungstext OGH 02.04.1987 13 Os 3/87... mehr lesen...