Norm: GebAG §39 Abs1aGebAG §41 Abs1ZPO §514ZPO §526
Rechtssatz: In Gebührensachen gilt das Neuerungsverbot. Tatsächliche oder rechtliche Einwendungen gegen eine Gebührennote müssen konkret erfolgen. Ein bloßer Verweis auf eine ergangene gerichtliche Entscheidung ist unzureichend. Entscheidungstexte 6 Rs 83/18z Entscheidungstext OLG Graz 09.01.2019 6 Rs 83/18z ... mehr lesen...
Gründe: In dem beim Landesgericht Eisenstadt zum AZ 6 Ur 87/07v gegen Martin C***** wegen des Vergehens der pornographischen Darstellungen Minderjähriger nach § 207a StGB anhängigen Verfahren wurden die Gebühren des Sachverständigen DI Dr. Franz F***** mit Beschluss vom 23. November 2007 (ON 18) mit 11.251 Euro bestimmt. Einer dagegen erhobenen Beschwerde des Verteidigers gab das Landesgericht Eisenstadt in einer Senatsentscheidung von drei Richtern am 30. Jänner 2008 keine Folge (... mehr lesen...
Norm: GebAG §41 Abs1StPO §31 Abs5StPO §516 Abs2
Rechtssatz: Nach §41 Abs 1 GebAG kann gegen jeden Beschluss, mit dem eine Sachverständigengebühr bestimmt wird, Beschwerde an den übergeordneten Gerichtshof erhoben werden. Entscheidungstexte 12 Os 35/08a Entscheidungstext OGH 15.05.2008 12 Os 35/08a Beisatz: Hier: Bestimmung der Sachverständigengebühren durch das Landesgericht. F... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte mit dem angefochtenen Beschluss die Gebühren des Sachverständigen R***** GmbH (vertreten durch den Geschäftsführer DI Wolfgang R*****) mit 7.920 EUR; ein im Auftrag des Paritätischen Ausschusses für Kartellangelegenheiten erstattetes Gutachten sei gem § 119 Abs 1 zweiter Satz KartG (idF vor der KartGNov 2002) zu entlohnen. Das Erstgericht bestimmte mit dem angefochtenen Beschluss die Gebühren des Sachverständigen R***** GmbH (vertreten durch de... mehr lesen...
Norm: GebAG 1975 §41 Abs1KartG 1988 §53 Abs2
Rechtssatz: Auch vom Kartellgericht gefasste Gebührenbestimmungsbeschlüsse unterliegen der 14tägigen Rechtsmittelfrist des § 41 Abs 1 GebAG. Entscheidungstexte 16 Ok 16/03 Entscheidungstext OGH 08.09.2003 16 Ok 16/03 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS01180... mehr lesen...
Gründe: Mit der angefochtenen Entscheidung gab das Landesgericht Feldkirch (ua) der Beschwerde des Hanno O***** gegen den Beschluss des Bezirksgerichtes Bregenz, womit (ua) die von ihm zu tragenden Pauschalkosten mit 218,02 EUR bestimmt wurden (ON 79), nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Da gegen Beschlüsse des Landesgerichtes als Beschwerdegericht in den Strafverfahrensgesetzen keine weitere Rechtsmittelmöglichkeit eröffnet ist, war die dagegen vom genannten... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss wurde der Beschwerde des Verurteilten Otto A***** gegen den Beschluss des Bezirksgerichtes Tulln vom 23. Mai 2002, GZ 7 U 167/98g-45, mit dem sein Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens abgewiesen worden war, nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Die dagegen vom Verurteilten erhobene Beschwerde ist unzulässig, weil im Gegenstand ein weiterer Rechtszug an den Obersten Gerichtshof im Gesetz nicht vorgesehen i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss wurde der gegen den Gebührenbestimmungsbeschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 1. Oktober 2002, GZ 28 Vr 904/97-2483, gerichteten Beschwerde des Verurteilten Dipl. Ing. Dr. Wilhelm P***** keine Folge gegeben. Mit dem angefochtenen Beschluss wurde der gegen den Gebührenbestimmungsbeschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 1. Oktober 2002, GZ 28 römisch fünf r 904/97-2483, gerichteten Beschwerde des Verurteilten Dipl. Ing. Dr. Wilhelm P***... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Oberlandesgericht Wien den Beschwerden der Angeklagten Dr. Hermann G***** und Dkfm Edwin S***** gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 20. Juli 2001 (ON 648), mit dem dieses die Gebühren des Sachverständigen Dkfm Leopold W***** für die Vorbereitung sowie die Teilnahme an der Hauptverhandlung - unter Abweisung des Mehrbegehrens (ON 594) - mit 1,708.415 S bestimmt hatte, nicht Folge. Rechtliche B... mehr lesen...
Gründe: Beim Landesgericht Innsbruck ist zum AZ 32 Vr 525/99 gegen Günther L***** ein Strafverfahren wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG und anderer strafbarer Handlungen anhängig. In diesem erließ der Untersuchungsrichter im Rahmen von Vorerhebungen am 1. und 29. März 1999 Hausdurchsuchungsbefehle für Räumlichkeiten von drei dem Verdächtigen zugeordneten Firmen und beauftragte "Beamte des Finanzamtes Innsbruck in Zusammenarbeit mit Beamte... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss des Einzelrichters vom 20. Mai 1999 (ON 12a) wurden die Gebühren des Buchsachverständigen Dr. Franz K***** mit der
Begründung: , dass sie "den im Rahmen des gerichtlichen Auftrags erbrachten Leistungen und den Ansätzen des GebAG 1975 idgF" entsprechen, auf Basis der Gebührennote vom 25. November 1998 (ON 12) antragskonform mit 33.426 S bestimmt. Weder die Staatsanwaltschaft noch der inzwischen rechtskräftig verurteilte Ludwig M***** hatten zuvor von ihrem durch ... mehr lesen...
Norm: GebAG §40 Abs1 Z2GebAG §40 Abs1 Z3GebAG §41 Abs1MRK Art6 Abs1 II5a3
Rechtssatz: Unterbleibt die in § 41 Abs 1 zweiter Satz GebAG normierte Zustellung der Beschwerdeausführung der Staatsanwaltschaft an den Verurteilten und den Sachverständigen (§ 40 Abs 1 Z 2 und 3 GebAG) vor der Vorlage des Rechtsmittels an den Gerichtshof zweiter Instanz zwecks allfälliger Beschwerdebeantwortung bei vorliegend 3.900 S übersteigendem Rechtsmittelinteresse... mehr lesen...
Norm: GebAG §39 Abs1 letzter SatzGebAG §39 Abs3GebAG §41 Abs1
Rechtssatz: Die unterbliebene Erstattung von Einwendungen (§ 39 Abs 1 letzter Satz und Abs 3 GebAG) gegen die eine in den Tatsachenbereich fallende, disponible Ermessensentscheidung bedingende Höhe des Stundensatzes nach § 34 Abs 4 GebAG nimmt den Parteien (hier: der Staatsanwaltschaft) das Rechtsschutzinteresse für das (vorliegend allein einen niedrigeren Ansatz anstrebende) Rechtsm... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 37 Vr 1232/91 des Landesgerichtes Innsbruck bestimmte der Vorsitzende des Schöffengerichtes mit Beschluß vom 12. Jänner 1999 die Gebühren des Sachverständigen Univ. Prof. Dipl. Ing. Dr. Johann G***** mit 13.913 S. Ein Mehrbegehren wurde abgewiesen (ON 2647 des Vr-Aktes). Im Verfahren AZ 37 römisch fünf r 1232/91 des Landesgerichtes Innsbruck bestimmte der Vorsitzende des Schöffengerichtes mit Beschluß vom 12. Jänner 1999 die Gebühren des Sachverständigen... mehr lesen...
Norm: GebAG §40 Abs1 Z2GebAG §41 Abs1 erster SatzStAG §1
Rechtssatz: Dem öffentlichen Ankläger steht ein Beschwerderecht gegen den Beschluß zu, mit dem eine Sachverständigengebühr bestimmt wird, zumal der Staatsanwalt ein rechtliches Interesse an der fehlerfreien Bestimmung der Sachverständigengebühren und damit an der Abänderung oder Aufhebung einer fehlerhaften Entscheidung hat, gleichgültig ob sich dies zum Vorteil oder zum Nachteil des Sach... mehr lesen...
Begründung: 1. Zum außerordentlichen Revisionsrekurs der Betroffenen: Das Rekursgericht wies den Rekurs der Betroffenen gegen den Beschluß vom 18.September 1997, womit ihre vorläufige Unterbringung wegen ernstlicher und erheblicher Fremdgefährdung aufgrund einer schizophrenen Psychose für zulässig erklärt wurde, aus dem Grunde des § 20 Abs 3 UbG zurück (Punkt 1.) und bestätigte über Rekurs der Betroffenen Punkt 1. des erstgerichtlichen Beschlusses vom 6.Oktober 1997 mit der M... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren erster Instanz erstattete der Sachverständige Dipl.Ing.Dr.W***** ein schriftliches kraftfahrzeugtechnisches Gutachten über Ursachen und Hergang eines Verkehrsunfalles (ON 34). Dieses wurde in der Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung vom 28.11.1996 ergänzt. Sowohl für die Erstattung des schriftlichen Gutachtens als auch für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung sprach der Sachverständige eine Gebühr an. Gegen das im Verfahren erster Instanz ergan... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestimmte das Erstgericht die Gebühren des Sachverständigen ***** für die Erstellung von Befund und Gutachten mit S 10.408,80 und wies den Rechnungsführer an, diesen Betrag aus Amtsgeldern zu überweisen. Es sprach gemäß § 2 Abs 2 GEG aus, daß der Antragsteller dem Grunde nach zum Ersatz dieses Betrages verpflichtet sei. Zur Aufschlüsselung der Gebühren verwies es auf die Gebührennote des Sachverständigen, die den Parteien zur Stellungn... mehr lesen...
Norm: GebAG §39 Abs1GebAG §41 Abs1
Rechtssatz: Die Unterlassung einer Äußerung zum Gebührenantrag des Sachverständigen nimmt der Partei nicht die Rechtsmittellegitimation. Einwendungen zu den vom Sachverständigen seinem Gebührenanspruch zugrundegelegten Tatsachen könnte allerdings die Partei nur in ihrer Äußerung nach § 39 Abs 1 GebAG erstatten. Das Vorbringen, der Sachverständige habe die volle Höhe und nicht nur eine Annäherung an den von ihm... mehr lesen...
Norm: GebAG 1975 §41 Abs1
Rechtssatz: Gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichtes als Rechtsmittelgericht über Sachverständigengebühren (Dolmetschergebühren) ist ein weiterer Rechtszug an den Obersten Gerichtshof nicht vorgesehen (§ 41 Abs 1 GebAG). Entscheidungstexte 12 Os 167/96 Entscheidungstext OGH 12.12.1996 12 Os 167/96 14 Os ... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Abs1 E5ZPO §519 Abs1 GGebAG 1975 §41 Abs1
Rechtssatz: Der novellierte § 41 Abs 1 GebAG stellt zwar eine Ausnahme von der Rechtsmittelbeschränkung des § 519 Abs 1 ZPO dar, aus der mit der Novelle erfolgten alleinigen Einfügung des Wortes "jeden" kann aber nicht abgeleitet werden, daß der Gesetzgeber damit eine vom sonstigen Instanzenzug abweichende Regelung schaffen wollte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GebAG 1975 §40GebAG 1975 §41 Abs1RDG §164 Abs1
Rechtssatz: Das Interesse der Beschwerdeberechtigten an der Möglichkeit, eine Entscheidung in Gebührenangelegenheiten durch den übergeordneten Gerichtshof auf ihre Übereinstimmung mit dem Gesetz prüfen zu lassen, ist in Disziplinarstrafsachen kein anderes als in allgemeinen Strafsachen, sodaß im Zweifel die Überprüfbarkeit solcher Beschlüsse anzunehmen ist, sofern der Rechtsmittelwerber dadur... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 26.Feber 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Lachner, Hon.Prof. Dr. Brustbauer, Dr. Massauer und Dr. Markel als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Winge als Schriftführer, in der Strafsache gegen Wolfgang K***** wegen des Vergehens der fahrlässigen Tötung nach § 80 StGB und einer anderen strafbaren Handlung über die B... mehr lesen...
Norm: GebAG 1975 §41 Abs1
Rechtssatz: Ein von einem OLG in erster Instanz gefaßter Gebührenbestimmungsbeschluß (§ 39 GebAG) ist gemäß § 41 Abs 1 GebAG mit Beschwerde an den OGH anfechtbar (in dem Sinne bereits 13 Os 149/80, 13 Os 145/81 und anderes mehr; abweichend SSt 37/21). Entscheidungstexte 12 Os 73/87 Entscheidungstext OGH 03.09.1987 12 Os 73/87 Veröff: EvBl 1988/56 ... mehr lesen...
Norm: GebAG §41 Abs1StPO §352StPO §481
Rechtssatz: Gemäß § 481 StPO steht allen Beteiligten gegen Entscheidungen des Bezirksgerichts, soweit sie nicht der Berufung unterliegen, das Rechtsmittel der Beschwerde an den Gerichtshof erster Instanz zu. Dessen Entscheidung unterliegt keinem weiteren Rechtszug. Entscheidungstexte 13 Os 3/87 Entscheidungstext OGH 02.04.1987 13 Os 3/87... mehr lesen...