Begründung: Die Antragstellerin begehrt die Abstellung marktmissbräuchlichen Verhaltens der Antragsgegnerin, das darin bestehen soll, dass sie nicht zum Filmstart mit „Blockbustern“ (Kinofilmen, die österreichweit mit zumindest 50 Filmkopien starten) beliefert werde. Die Antragsgegnerin gab ein - mehrfach modifziertes - Verpflichtungszusagenangebot ab. Daraufhin wurde vom Erstgericht der Sachverständige beauftragt, diese Angebote „vor dem Hintergrund der Stellungnahmen der Parteien ... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Rechtsanwalt hat die Beklagte im Verlassenschaftsverfahren nach ihrem Ehemann von Ende April 2007 bis Ende September 2007 vertreten. Bei der ersten Besprechung am 8. 5. 2007 vereinbarten sie, dass das Honorar des Klägers nach den jeweils gültigen Autonomen Honorar-Kriterien (AHK) berechnet wird. Die Beklagte erkundigte sich nach den Kosten, die ihr entstehen würden. Der Kläger erklärte ihr anhand des Handtarifs, was die einzelnen Leistungen kosten. Er klärt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte, der damals hauptberuflich als Arbeitsinspektor tätig und als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger im Fachgebiet „Technisches Unfallwesen, Arbeitsschutz" in der Gerichtssachverständigenliste eingetragen war, wurde im Oktober 2001 in einem Verfahren vor dem Landesgericht Klagenfurt zum Sachverständigen zur Befundung diverser behaupteter Mängel einer von der klagenden Partei verkauften Laserschneidemaschine bestellt. N... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 A2ZPO §359GebAG 1975 §25 Abs1
Rechtssatz: Aufgabe des gerichtlich bestellten Sachverständigen ist es, selbst den Gutachtensauftrag kritisch zu hinterfragen, seine Terminologie klarzustellen und den Beurteilungsgegenstand eindeutig abzugrenzen. Es ist auch seine Aufgabe, allenfalls notwendige weitere Unterlagen beizuschaffen und die allfällige Durchführung eines Ortsaugenscheins oder von Beweisaufnahmen anzuregen, die zur Durchf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war etwa von 2001 bis Mitte 2006 für einen Weinbaubetrieb im Burgenland tätig. Für den Fall eines wirtschaftlichen Erfolgs seiner Tätigkeit war unter anderem ein Anteil am Unternehmensgewinn vereinbart. Als außerordentlicher Kündigungsgrund war das Erwirtschaften eines Verlusts in zwei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren ab 2004/2005 vereinbart. Im August 2006 machte ein Vertreter des Weinbaubetriebs von diesem Kündigungsgrund Gebrauch. Der Bekla... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestimmte das Erstgericht die Gebühren des Sachverständigen W***** H***** unter Auflistung einzelner Positionen antragsgemäß mit insgesamt EUR 1.504,10 (darin EUR 250,68 USt). Zur
Begründung: führte es unter anderem aus, die Erfüllung der Warnpflicht gem § 25 GebAG werde dem Sachverständigen dadurch ermöglicht, dass das Gericht ihm die Höhe eines für SV-Gebühren erlegten Kostenvorschusses mitzuteilen habe. Der Wert des Streitgegenstandes l... mehr lesen...
Norm: GebAG §25 Abs1 aFAbs 1. 1a nF
Rechtssatz: Zur Warnpflicht des Sachverständigen: Sowohl nach der aletn, als auch der neuen Fassung (ab 1.1.2008) des § 25 GebAG ist es unter Beachtung des mit der Normierung der Warnpflicht beabsichtigten Regelungszweckes, wonach die Parteien ihre weitere Verfahrensdispositionen in Kenntnis der zu erwartenden Belastung durch die Sachverständigengebühren treffen können sollen (Krammer, Zur Gebührenanspruchsge... mehr lesen...
Begründung: Über Vermittlung eines Studienkollegen des Klägers kam die Beklagte erstmals am 13. 6. 2002 zu einer Besprechung in dessen Kanzlei. Sie wollte vom Kläger in einem angestrebten Scheidungs- und Unterhaltsverfahren gegen ihren Ehegatten rechtsfreundlich vertreten werden. Der Kläger wies sie darauf hin, dass es schwierig sein werde, die Vermögenssituation der Eheleute zu durchleuchten, und dass hiefür jedenfalls aufwendige Recherchen notwendig wären. Über ihre Frage, wie h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 25. 9. 1995, 24c Vr 9748/95, in der Strafsache gegen den Kläger und andere wegen §§ 146 ff, 158, 159 StGB wurde der Beklagte zum Sachverständigen bestellt und ersucht, binnen 6 Monaten Befund und Gutachten über Eintritt, Ursache und Erkennbarkeit der Zahlungsunfähigkeit der K***** reg GenmbH und 22 näher bezeichneter Unternehmen sowie über die Eingehung neuer Verbindlichkeiten, Bezahlung alter Schulde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Für das von der auch hier klagenden Partei (im Folgenden nur klagende Partei) gegen eine am 30. November 1999 insolvent gewordene Schlossverwaltungsgesellschaft wegen Zahlung einer Honorarforderung von 2,301.774,82 S sA geführten Vorprozess ist von folgendem hier relevanten Verfahrensablauf auszugehen: Das Erstgericht zog den Beklagten und einen weiteren Gutachter als Sachverständige (im Folgenden SV) bei. Deren Gebühren für ihre Gutachten und Gutachtenserörteru... mehr lesen...
Norm: GebAG §25 Abs1
Rechtssatz: Die Erheblichkeitsgrenze liegt bei 50 %, um die die Sachverständigengebühr den erlegten, wenn aber ein höherer Kostenvorschuß aufgetragen war, diesen Kostenvorschuß (hier S 20.000,--) nicht übersteigen darf. Entscheidungstexte 40 R 128/99s Entscheidungstext LG für ZRS Wien 06.07.1999 40 R 128/99s Schlagw... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestimmte das Erstgericht die Gebühren des Sachverständigen für die Erstattung eines Gutachtens mit S 35.753,--, sowie für die Teilnahme an der Verhandlung zur Erörterung des Gutachtens mit S 6.010,--, insgesamt somit mit S 41.763,--. Gegen diesen Beschluß richtet sich der Rekurs des Zweitbeklagten, insofern dem Sachverständigen mehr als S 26.010,-- an Gebühren zugesprochen wurden. Geltend gemacht wird nur die Verletzung der Warnpflic... mehr lesen...
Norm: GebAG §25 Abs1
Rechtssatz: Warnpflichtverletzung - Erheblichkeitsgrenze: Verdoppelung Entscheidungstexte 36 R 193/98w Entscheidungstext LG St. Poelten 10.12.1998 36 R 193/98w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00199:1998:RSP0000019 Dokumentnummer JJR_19981210_LG00199_03600R00193_98W000... mehr lesen...
Begründung: In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 7. März 1997 (ON 25) beantragte die Klägerin die Einholung eines Sachverständigengutachtens über den Wert einer Eigentumswohnung und bezifferte diesen selbst mit S 1,500.000,-- (ON 25, Seite 1). Am Ende des Protokolls hielt der Erstrichter fest, daß die Parteien auf eine Erörterung gemäß § 351 ZPO hinsichtlich der Bestellung der Person des Sachverständigen verzichteten und dessen Auswahl dem Gerichte überließe... mehr lesen...
Norm: GebAG §25 Abs1 letzter Satz
Rechtssatz: Die Warnpflicht gemäß § 25 Abs. 1 letzter Satz GebAG trifft den Sachverständigen auch dann, wenn es für die zu erbringende Leistung feste Tarife nach dem GebAG gibt. Diese sind für die Beurteilung der Frage der Erheblichkeitsgrenze bei unterlassener Warnung maßgeblich: Hat der Sachverständige nicht gewarnt, erliegt ein Kostenvorschuß von S 8.000,-- und würde sich die Gebühr nach den festen Tarifen d... mehr lesen...
Begründung: Im gegenständlichen Rechtsstreit, in dem die klagende Partei von der beklagten Partei eine Darlehensrückzahlung von S 63.000,-- s.A. begehrt, wurde von der beklagten Partei unter anderem die Echtheit und Richtigkeit der mit "M***** N*****" unterfertigten Schuldurkunde vom 7.12.1992 (Blg. A) bestritten. Das Erstgericht hat deshalb in der Tagsatzung vom 21.1.1998 die Einholung eines graphologischen Gutachtens beschlossen und beiden Parteien den Erlag eines Kostenv... mehr lesen...
Norm: GebAG §25 Abs1
Rechtssatz: Im allgemeinen ist es nicht mehr tolerierbar, wenn die Sachverständigengebühr den erlegten Kostenvorschußbetrag um mehr als ein Drittel übersteigt (sog. "Erheblichkeitsgrenze"). Mit steigender Summe wird der zu tolerierende Prozentsatz sinken. Entscheidungstexte 6 R 270/98t Entscheidungstext LG Ried 17.07.1998 6 R 270/98t ... mehr lesen...
Begründung: Der Sachverständige wurde in einem Gewährleistungsprozeß beauftragt, ein Gutachten zu erstatten. Bei einem Streitwert von S 15.295,20 war ein Kostenvorschuß von S 10.000,-- erlegt. Der Sachverständige gab dem Gericht bekannt, daß die Kosten für das Gutachten voraussichtlich S 15.000,-- bis S 20.000,-- betragen würden. Nach Rücksprache mit der Klägerin teilte das Erstgericht dem Sachverständigen mit, das Gutachten werde trotz der hohen Kosten eingeholt. Der Sachv... mehr lesen...
Norm: GebAG §25 Abs1
Rechtssatz: Kostenschätzung, die der Sachverständige im Rahmen seiner Warnpflicht abgibt, ist er gebunden; eine den bekanntgegebenen Betrag wesentlich übersteigende Gebühr (hier 180%) kann nicht zugesprochen werden. Entscheidungstexte 15 R 177/97y Entscheidungstext LG Linz 04.02.1998 15 R 177/97y European Ca... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 A2GebAG 1975 §25 Abs1GebAG 1975 §5 Abs3
Rechtssatz: Der Anspruch des Sachverständigen auf die Gebühr gemäß § 25 Abs 1 GebAG richtet sich nach Erfüllung des erteilten Auftrages, die Anspruchsvoraussetzungen sind daher gegeben, wenn das Gutachten in Befolgung des gerichtlichen Auftrages erstattet wurde. Hingegen ist die inhaltliche Richtigkeit des Gutachtens eines Sachverständigen im Gebührenbestimmungsverfahren nicht zu überprüf... mehr lesen...
Norm: GebAG 1975 §25 Abs1
Rechtssatz: Umfang und Inhalt der Untersuchungen des Sachverständigen müssen durch den gerichtlichen Auftrag gedeckt sein. Ist dieser nicht eindeutig oder bestehen beim Sachverständigen darüber Zweifel, hat er die Weisung des Gerichtes einzuholen. Entscheidungstexte 1 Ob 20/92 Entscheidungstext OGH 20.05.1992 1 Ob 20/92 Veröff: RZ 1993/101 S 283 ... mehr lesen...
Gründe: I. Das Verfahren zum AZ 8 b Vr 826/90 des Kreisgerichtes Wiener Neustadt wurde durch eine Anzeige des Stadtpolizeiamtes Baden ausgelöst, welches aus eigener Macht Nachforschungen angestellt (§ 24 StPO) und zur Vernehmung von Verdächtigen eine Dolmetscherin beigezogen hatte; letztere sprach für diese Tätigkeit Gebühren an, die der Untersuchungsrichter unter Anwendung des GebAG und mit dem Hinweis darauf, daß sich die "Kostentragungspflicht des Gerichtes" auf einen Erlaß des B... mehr lesen...
Norm: GebAG 1975 §25 Abs1
Rechtssatz: Ein unmittelbarer Gebührenanspruch dem Gericht gegenüber setzt einen gerichtlichen Bestellungsauftrag voraus. Entscheidungstexte 16 Os 19/91 Entscheidungstext OGH 17.05.1991 16 Os 19/91 Veröff: EvBl 1992/11 S 32 = JBl 1992,334 = RZ 1992/12 S 23 9 Ob 67/03y Entscheidungstext OGH 05.0... mehr lesen...
Norm: GebAG §25 Abs1GebAG §25 Abs1aRATG allg
Rechtssatz: Eine spezielle Pflicht des Rechtsanwaltes, den Mandanten bei sonstigem Verlust seiner Honoraransprüche darauf hinzuweisen, dass durch die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt entfaltete Tätigkeit Honoraransprüche in Höhe des geleisteten Kostenvorschusses entstanden sind, besteht nicht. Entscheidungstexte 8 Ob 688/89 Entscheidungstext... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte von der Beklagten die Zahlung von S 408.103,40 als Honorar für die Vertretung der Beklagten in verschiedenen Verfahren vor dem Bezirks- und dem Landesgericht Salzburg. Die Beklagte wendete ein, es sei mit dem Kläger ein Pauschalhonorar von S 105.000 vereinbart worden, das sie bezahlt habe. Überdies habe der Kläger nicht alle verrechneten Leistungen erbracht und überdies ein überhöhtes Honorar verzeichnet. Die Anwendung der Autonomen Honorar... mehr lesen...
Norm: GebAG 1965 §25 Abs1 Z4
Rechtssatz: Auch wenn wissenschaftlich geschulte Mitarbeiter (Hochschulassistenten) als Hilfskräfte herangezogen werden, gebührt höchstens der Höchstsatz für Zeitversäumnis nach § 26 Abs 2 GebAG. Entscheidungstexte Okt 2/72 Entscheidungstext OGH 25.09.1972 Okt 2/72 Veröff: EvBl 1973/120 S 270 = ÖBl 1973,20 ... mehr lesen...