RS OGH 1998/2/4 15R177/97y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.02.1998
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Norm

GebAG §25 Abs1

Rechtssatz

Kostenschätzung, die der Sachverständige im Rahmen seiner Warnpflicht abgibt, ist er gebunden; eine den bekanntgegebenen Betrag wesentlich übersteigende Gebühr (hier 180%) kann nicht zugesprochen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00458:1998:RLI0000008

Dokumentnummer

JJR_19980204_LG00458_01500R00177_97Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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