Norm
GebAG §25 Abs1Rechtssatz
Kostenschätzung, die der Sachverständige im Rahmen seiner Warnpflicht abgibt, ist er gebunden; eine den bekanntgegebenen Betrag wesentlich übersteigende Gebühr (hier 180%) kann nicht zugesprochen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00458:1998:RLI0000008Dokumentnummer
JJR_19980204_LG00458_01500R00177_97Y0000_001