Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §35 Abs2;
Rechtssatz: Eine Sperre "beruht" iSd § 35 Abs. 2 dritter Satz ForstG 1975 auf einem Landesgesetz auch dann, wenn die Sperre zwar nicht in Umsetzung eines behördlichen Auftrages erfolgt ist, aber immerhin auf einer landesgesetzlichen Erlaubnis beruht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2011:2005100021.X01 ... mehr lesen...
Index: L37351 Jagdabgabe BurgenlandL65001 Jagd Wild Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §35 Abs2;JagdG Bgld 1988 §108 Abs1;JagdG Bgld 1988 §108 Abs2;JagdG Bgld 1988 §108 Abs3;JagdG Bgld 1988 §108 Abs6;JagdG Bgld 1988 §108;JagdG Bgld 1988 §110 Abs1;JagdG Bgld 1988 §110;JagdG Bgld 1988 §82 Abs4;JagdG Bgld 1988 §82;VwRallg;
Rechtssatz: Anhand des Wortlautes des § 110 Abs. 1 des... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 4. April 2006 wurde den beschwerdeführenden Parteien der forstbehördliche Auftrag erteilt, einen näher beschriebenen Maschengeflechtzaun in der Höhe von ca. 2 m binnen festgesetzter Frist zu beseitigen. Begründend wurde nach Darstellung des Verfahrensganges und der angewendeten Rechtsvorschriften im Wesentlichen ausgeführt, es sei im Gegenstande ein landwirtschaftliches und ein forstfachliches Gutachten ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §33;ForstG 1975 §34 Abs1;ForstG 1975 §35 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/10/0169 E 30. Oktober 1989 VwSlg 13053 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Unter "Sperreinrichtung" ist jede (technische) Einrichtung zu verstehen, die ihrer Art nach geeignet ist und dazu dient, das allseitige, freie Betreten des Waldes auszuschließen oder zumindest zu behindern. ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §35 Abs2;
Rechtssatz: § 35 Abs. 2 dritter Satz ForstG ermächtigt die Behörde, eine Sperreinrichtung gegebenenfalls unter Vorschreibung von Vorkehrungen zu belassen, wenn zwar kein Sperrgrund iSd § 34 ForstG vorliegt, jedoch in anderen gesetzlichen Bestimmungen ein Rechtsgrund hiefür besteht (vgl. die Gesetzesmaterialien, RV 970 BlgNR XXI. GP, S. 35). Soweit die gegenständl... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §172 Abs6;ForstG 1975 §33;ForstG 1975 §34;ForstG 1975 §35 Abs1;ForstG 1975 §35 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/10/0169 E 30. Oktober 1989 VwSlg 13053 A/1989 RS 5 Stammrechtssatz Ein Zaun ist selbst dann als "Sperreinrichtung" anzusehen, wenn seine Überwindung unschwer möglich ist und auch Durchlässe in diesem vorhanden sind (Behinderung der "allseitigen, freien" ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin unter Berufung auf § 35 des Forstgesetzes 1975 (ForstG) aufgetragen, den auf dem Grundstück Nr. 37/1 der KG G. befindlichen Maschendrahtzaun binnen vier Wochen ab Rechtskraft des Bescheides zu entfernen. Nach der Begründung: habe die Beschwerdeführerin auf dem genannten (Wald)Grundstück einen ca. 216 m langen und 1,30 m hohen Zaun errichtet; dieser weise zwei Durchlässe auf. Da keiner der im § 3... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §35 Abs2;
Rechtssatz: Ein auf § 35 Abs 2 zweiter Satz ForstG 1975 gegründeter Auftrag setzt nach dem Gesetz die Feststellung der Unzulässigkeit der Sperre oder der Sperreinrichtung voraus; eine Sperreinrichtung ist auch nicht etwa deshalb "zulässig" im Sinne des Forstgesetzes, weil sie von vorn herein mit Überstiegen bzw. Durchlässen errichtet wurde. Es kann nicht angenomm... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. September 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe, wie im Spätherbst 1995 durch das zuständige Forstaufsichtsorgan erstmals festgestellt worden sei, die gepachteten Waldgrundstücke Nr. 777/1, 778/1 und den nördlichen Teil des Grundstückes Nr. 78... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §172 Abs6;ForstG 1975 §33;ForstG 1975 §34;ForstG 1975 §35 Abs1;ForstG 1975 §35 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/10/0169 E 30. Oktober 1989 VwSlg 13053 A/1989 RS 5 Stammrechtssatz Ein Zaun ist selbst dann als "Sperreinrichtung" anzusehen, wenn seine Überwindung unschwer möglich ist und auch Durchlässe in diesem vorhanden sind (Behinderung der "allseitigen, freien" ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. Juni 1992 bewilligte die Bezirkshauptmannschaft (BH) dem Beschwerdeführer unter Berufung auf § 7 Abs. 4 des Tiroler Jagdgesetzes 1983 die Errichtung eines Geheges auf den Parzellen Nr. 90, 91, 94, 102/2 und 103/1, im Ausmaß von 1 ha 56 ar 45 m2 zur Haltung von 10 Stück Rotwild und 10 Stk. Rehwild. In diesem Bescheid findet sich der Hinweis, diese jagdrechtliche Genehmigung ersetze nicht eine allenfalls erforderliche Genehmigung nach dem Forstgesetz 1975 (ForstG); ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §172 Abs6;ForstG 1975 §35 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/29 90/10/0186 4 Stammrechtssatz Da § 35 Abs 2 ForstG 1975 eine abschließende Regelung für die dort vorgesehenen Fälle von forstpolizeilichen Aufträgen (Zulässigkeit von Sperren) enthält, ist die Behörde dann, wenn der festgestellte Sachverhalt als Sperre zu beurteilen ist, zu einem auf § 172 Ab... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 17. November 1989 verpflichtete die Bezirkshauptmannschaft (in der Folge: BH) die Beschwerdeführer als Eigentümer der Waldparzellen 1382/21 und 1382/19 der KG H, die Sperren der Grundstücke durch gänzliche Umfriedungen binnen zwei Monaten ab Rechtskraft der Bescheide zu beseitigen und bis zu dieser Frist die Einzäunungen ersatzlos zu entfernen. Aufgrund der dagegen erhobenen Berufungen der Beschwerdeführer wurden diese Bescheide gemäß § 66 Abs. 2 AVG 1950 behoben un... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §172 Abs6;ForstG 1975 §33;ForstG 1975 §34;ForstG 1975 §35 Abs1;ForstG 1975 §35 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/10/0187 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/10/0169 E 30. Oktober 1989 VwSlg 13053 A/1989 RS 5 Stammrechtssatz Ein Zaun ist selbst dann als "Sperreinrichtung" anzusehen, wenn seine Überwindu... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §172 Abs6;ForstG 1975 §35 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/10/0187
Rechtssatz: Da § 35 Abs 2 ForstG 1975 eine abschließende Regelung für die dort vorgesehenen Fälle von forstpolizeilichen Aufträgen (Zulässigkeit von Sperren) enthält, ist die Behörde dann, wenn der festgestellte Sachverhalt als Sperre ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §33;ForstG 1975 §34 Abs1;ForstG 1975 §35 Abs2;
Rechtssatz: Unter "Sperreinrichtung" ist jede (technische) Einrichtung zu verstehen, die ihrer Art nach geeignet ist und dazu dient, das allseitige, freie Betreten des Waldes auszuschließen oder zumindest zu behindern. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989100169.X01 ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §172 Abs6;ForstG 1975 §35 Abs2;
Rechtssatz: Die rechtliche Zuordnung eines Sachverhaltes ist nur zu § 35 Abs 2 ODER § 172 Abs 6 zulässig. § 35 Abs 2 ForstG stellt eine abschließende Regelung für dort vorgesehene forstpolizeiliche Aufträge dar; in einem solchen Fall bleibt für einen Auftrag nach § 172 Abs 6 ForstG - diese Bestimmung ist ihrerseits nur in Verbindung mit eine... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §34 Abs1;ForstG 1975 §35 Abs2;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Erlassung eines auf § 35 Abs 2 ForstG gestützten forstpolizeilichen Auftrages ist das Vorliegen einer "Sperre" iSd § 34 Abs 1 ForstG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988100040.X01 Im RIS seit 14.12.2006 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §170 Abs7;ForstG 1975 §172 Abs6;ForstG 1975 §35 Abs2;ForstG 1975 §35 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Hat die Behörde einen Auftrag zur Beseitigung einer Einfriedung zwar auf § 172 Abs 6 FG gestützt (wo der Instanzenzug gem Art 103 Abs 4 B-VG abgekürzt ist), handelt es sich jedoch) - wie sich aus
Spruch: ,
Begründung: und Antragstellung durch die Ge... mehr lesen...