RS Vwgh 2011/9/26 2005/10/0021

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Veröffentlicht am 26.09.2011
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §35 Abs2;

Rechtssatz

Eine Sperre "beruht" iSd § 35 Abs. 2 dritter Satz ForstG 1975 auf einem Landesgesetz auch dann, wenn die Sperre zwar nicht in Umsetzung eines behördlichen Auftrages erfolgt ist, aber immerhin auf einer landesgesetzlichen Erlaubnis beruht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2005100021.X01

Im RIS seit

24.10.2011

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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