Norm: UWG §9a
Rechtssatz: In der Zusage eines Preisnachlasses in der Höhe von 20 % des Preises der vom 29.11. bis 13.12.1997 bei der Erstbeklagten gekauften Waren für den Fall, daß es am Heiligen Abend um zwölf Uhr beim Rathaus der jeweiligen Landeshauptstadt schneit, liegt ein zusätzlicher Vorteil zum bloßen Erwerb der Ware allein, nämlich die Chance, die Ware unter bestimmten Umständen billiger als sonst zu erhalten. Die Werbung mit einer sol... mehr lesen...
Norm: UWG §9a
Rechtssatz: Immer dann, wenn zum Zugabeversprechen ein aleatorisches Element hinzutritt, ist nur noch die Bestimmung der Z 8 leg. cit. anwendbar. Entscheidungstexte 4 Ob 99/98g Entscheidungstext OGH 21.04.1998 4 Ob 99/98g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109849 Dokum... mehr lesen...
Norm: UWG §9a
Rechtssatz: Nach den Erläuternden Bemerkungen der Regierungsvorlage finden die in § 9a Abs 2 UWG angeführten Ausnahmen vom Zugabenverbot auch dann Anwendung, wenn die Gewährung der Zugabe vom Abschluß früherer Geschäfte oder von der Erfüllung anderer Bedingungen abhängig gemacht wird (abgedruckt in MGA UWG6 Anm 9 zu § 9a). Der vom Gesetzgeber hier genannte (einzige) Beispielsfall zeigt deutlich, daß er in diesem allgemeinen Zusamm... mehr lesen...
Norm: EGV Maastricht Art30UWG §9a
Rechtssatz: Nach der Entscheidung des EuGH, C-368/95 vom 26.6.1997 hat der nationale Richter aufgrund einer Untersuchung des österreichischen Pressemarktes zu beurteilen, ob Zeitschriften, die mit Preisausschreiben, Rätseln oder Gewinnspielen eine Gewinnchance eröffnen, mit kleinen Presseunternehmen im Wettbewerb stehen, die sich derartige Verkaufsanreize nicht leisten können, und ob solche Gewinnchancen einen ... mehr lesen...
Norm: UWG §9a
Rechtssatz: Kann die Zuwendung auch ohne Warenbezug erlangt werden und ist die Möglichkeit, sie zu erhalten, dem Warenerwerb gleichwertig, so ist sie kein Werbemittel oder Lockmittel, das bei objektiver Betrachtung geeignet wäre, den Kunden in seinem Entschluß zum Erwerb der Hauptware (Hauptleistung) zu beeinflussen. Das gilt naturgemäß auch dann, wenn der Wert der Zuwendung den der Hauptware übersteigt. Auch in diesem Fall entfäl... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2UWG §9a
Rechtssatz: Eine Wertreklame ist nur dann sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG, wenn sie sachliche Erwägungen gänzlich verdrängt. Ob diese Voraussetzungen im konkreten Fall gegeben sind, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung. Entscheidungstexte 4 Ob 14/98g Entscheidungstext OGH 27.01.1998 4 Ob 14/98g ... mehr lesen...
Norm: UWG §9a
Rechtssatz: Ob im Einzelfall die Gewinnspielankündigung ausdrücklich oder schlüssig erfolgt, welcher Art die Preise sind und wie das Gewinnspiel im einzelnen abgewickelt wird, ist nicht notwendiger Inhalt eines Titels gemäß § 9a UWG. Entscheidungstexte 4 Ob 373/97z Entscheidungstext OGH 19.12.1997 4 Ob 373/97z 4 Ob 67/0... mehr lesen...
Norm: UWG §9a
Rechtssatz: Ein Gutschein (auch eines Dritten) in einer Gratiszeitung ist schon begrifflich keine Zugabe, weil er dann eben kein zusätzlicher Vorteil neben der Hauptware ist, (...und zum verbilligten Bezug...) der gegeben wird, um den Absatz der Hauptware zu fördern. Entscheidungstexte 4 Ob 260/97g Entscheidungstext OGH 23.09.1997 4 Ob 260/97g ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HIII3UWG §9a
Rechtssatz: Die Frage, ob die Aufklärung über die Möglichkeiten, am angekündigten Gewinnspiel ohne Kaufzwang teilzunehmen, ausreichend deutlich und die Ankündigung nach ihrem Gesamteindruck nicht geeignet war, psychischen Kaufzwang auszuüben, ist keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO. Entscheidungstexte 4 Ob 2337/96x Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: UWG §9a
Rechtssatz: Zweck der gesetzlichen Zugabenbeschränkung ist der Schutz der Käufer vor unsachlicher und irreführender Wertreklame und die Vermeidung eines gegenseitigen Übersteigerns von Mitbewerbern mit (weiteren) Nebenleistungen (so schon E.v. 24.1.1984, 4 Ob 301/84 zu § 1 ZugG = SZ 57/15 = ÖBl 1984, 83). (Hier: Vorhangnähen gratis.) Entscheidungstexte 4 Ob 2120/96k Entsch... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1fUWG §9a
Rechtssatz: Die kostenlose Beförderung von Kaufinteressenten ist keine Zugabe, wenn sie unverbindlich oder unabhängig von einem Kauf erfolgt, wohl aber dann, wenn sie nur für den Fall eines Kaufes gewährt wird (so schon 4 Ob 308/74 = ÖBl 1974, 117 - Taxispesenersatz - zu § 1 ZugG). Die unabhängig von einem Kauf angekündigte verbilligte oder kostenlose Beförderung kann aber einen psychischen Kaufzwang auslösen, der die Ka... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1fUWG §1 D1gUWG §1 D1iUWG §9a
Rechtssatz: Eine kostenlose Kundenbeförderung ist im allgemeinen zulässig, wenn durch sie eine weit abseits gelegene, mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer erreichbare Verkaufsstelle erst für die Allgemeinheit zugänglich gemacht wird. Aber auch dann, wenn eine außerhalb des Geschäftszentrums liegende Verkaufsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen Kraftfahrzeug unschwer erreichb... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1fUWG §1 D1gUWG §1 D1iUWG §9a
Rechtssatz: Auch wenn kein - die Folgen des § 9 a UWG auslösender - Kaufzwang besteht, kann nach Lage des Falles ein übertriebenes Anlocken von Kunden mit attraktiven Freifahrten wettbewerbswidrig sein, wenn der Werbende durch den Verführungseffekt der Ankündigung seine Verkaufschancen gegenüber denen der Mitbewerber in ungerechtfertigter Weise steigert, die diese zur Nachahmung zwingt, wodurch der Le... mehr lesen...
Norm: EO §355 XIVUWG §9a
Rechtssatz: In der Veröffentlichung der Gewinner nach Beendigung eines wettbewerbswidrigen Gewinnspieles liegt weder die Gewährung noch die Ankündigung einer verbotenen Zugabe. Entscheidungstexte 3 Ob 90/95 Entscheidungstext OGH 31.08.1995 3 Ob 90/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Norm: EO §355 XIVEO §359UWG §9a
Rechtssatz: Ist nach einem Exekutionstitel die Ankündigung der Gewährung, in einem zweiten die Gewährung einer Zugabe zu unterlassen, so kann wegen der nach Ankündigung tatsächlich erfolgten Gewährung keine weitere Strafe erlassen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 90/95 Entscheidungstext OGH 31.08.1995 3 Ob 90/95 ... mehr lesen...
Norm: EO §355 IIABGB §914 IUWG §9a
Rechtssatz: Ändert sich nach Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches, der eine Unterlassungsverpflichtung enthält, die Gesetzeslage, so ist in ergänzender Vertragsauslegung anzunehmen, dass die Änderung nach dem (hypothetischen) Willen der Parteien berücksichtigt werden soll. Ein gegenteiliger Parteiwille, dass eine Änderung der Rechtslage keinen Einfluss auf die im Vergleich übernommene Unterlassungsverpfli... mehr lesen...