RS OGH 1996/5/29 4Ob2062/96f

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Veröffentlicht am 29.05.1996
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Norm

UWG §1 D1f
UWG §9a
  1. UWG § 1 heute
  2. UWG § 1 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022
  3. UWG § 1 gültig von 12.12.2007 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007
  4. UWG § 1 gültig von 23.11.1984 bis 11.12.2007
  1. UWG § 9a gültig von 01.01.2002 bis 11.01.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2013
  2. UWG § 9a gültig von 03.04.1993 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 227/1993
  3. UWG § 9a gültig von 01.04.1992 bis 02.04.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992

Rechtssatz

Die kostenlose Beförderung von Kaufinteressenten ist keine Zugabe, wenn sie unverbindlich oder unabhängig von einem Kauf erfolgt, wohl aber dann, wenn sie nur für den Fall eines Kaufes gewährt wird (so schon 4 Ob 308/74 = ÖBl 1974, 117 - Taxispesenersatz - zu § 1 ZugG). Die unabhängig von einem Kauf angekündigte verbilligte oder kostenlose Beförderung kann aber einen psychischen Kaufzwang auslösen, der die Kaufinteressenten in ihrer Entscheidungsfreiheit so stark beeinträchtigt, daß sie meinen, "anstandshalber" etwas kaufen zu müssen.Die kostenlose Beförderung von Kaufinteressenten ist keine Zugabe, wenn sie unverbindlich oder unabhängig von einem Kauf erfolgt, wohl aber dann, wenn sie nur für den Fall eines Kaufes gewährt wird (so schon 4 Ob 308/74 = ÖBl 1974, 117 - Taxispesenersatz - zu Paragraph eins, ZugG). Die unabhängig von einem Kauf angekündigte verbilligte oder kostenlose Beförderung kann aber einen psychischen Kaufzwang auslösen, der die Kaufinteressenten in ihrer Entscheidungsfreiheit so stark beeinträchtigt, daß sie meinen, "anstandshalber" etwas kaufen zu müssen.

Entscheidungstexte

  • RS0104553">4 Ob 2062/96f
    Entscheidungstext OGH 29.05.1996 4 Ob 2062/96f

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104553

Dokumentnummer

JJR_19960529_OGH0002_0040OB02062_96F0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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