RS OGH 2008/6/10 4Ob260/97g, 4Ob109/98b, 4Ob13/02v, 4Ob103/08p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.1997
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Norm

UWG §9a
  1. UWG § 9a gültig von 01.01.2002 bis 11.01.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2013
  2. UWG § 9a gültig von 03.04.1993 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 227/1993
  3. UWG § 9a gültig von 01.04.1992 bis 02.04.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992

Rechtssatz

Ein Gutschein (auch eines Dritten) in einer Gratiszeitung ist schon begrifflich keine Zugabe, weil er dann eben kein zusätzlicher Vorteil neben der Hauptware ist, (...und zum verbilligten Bezug...) der gegeben wird, um den Absatz der Hauptware zu fördern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108495

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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