RS OGH 1997/12/19 4Ob373/97z, 4Ob67/02k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.1997
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Norm

UWG §9a

Rechtssatz

Ob im Einzelfall die Gewinnspielankündigung ausdrücklich oder schlüssig erfolgt, welcher Art die Preise sind und wie das Gewinnspiel im einzelnen abgewickelt wird, ist nicht notwendiger Inhalt eines Titels gemäß § 9a UWG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108996

Dokumentnummer

JJR_19971219_OGH0002_0040OB00373_97Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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