RS OGH 1995/8/31 3Ob90/95 (3Ob91/95), 3Ob82/95, 3Ob156/99h

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Veröffentlicht am 31.08.1995
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Norm

EO §355 XIV
EO §359
UWG §9a

Rechtssatz

Ist nach einem Exekutionstitel die Ankündigung der Gewährung, in einem zweiten die Gewährung einer Zugabe zu unterlassen, so kann wegen der nach Ankündigung tatsächlich erfolgten Gewährung keine weitere Strafe erlassen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0080952

Dokumentnummer

JJR_19950831_OGH0002_0030OB00090_9500000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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