Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "K*****" und "N*****". Die Beklagte ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Tageszeitung "Kl*****". In der Ausgabe der "Kl*****" vom 4. 6. 1998 ist auf Seite 32 ein bezahltes Inserat der Firma A***** (in der Folge: Veranstalterin) abgedruckt. Das Inserat enthält ein Gewinnspiel samt Teilnahmebedingungen und Teilnahmekupon. Angekündigt wird, daß "jetzt jede Woche" ein Einkaufsgutschein im Wert von 1.000 S gewonnen wer... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs1 Z1
Rechtssatz: Das Tatbestandselement der Unentgeltlichkeit, geht im Verhältnis zwischen dem Zeitungsunternehmen als Abgeber der Hauptware Zeitung und seinen Kunden nicht durch die Notwendigkeit verloren, die Hauptware des Veranstalters entgeltlich zu erwerben. Entscheidungstexte 4 Ob 28/99t Entscheidungstext OGH 09.03.1999 4 Ob 28/99t ... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs1 Z1
Rechtssatz: Wird in einem Inserat ein Gewinnspiel eines vom Zeitungsunternehmer verschiedenen Veranstalters angekündigt, an dem teilzunehmen nicht nur den Erwerb der Zeitung, sondern auch einer Ware des Veranstalters erforderlich macht, liegen in Wahrheit zwei Hauptwaren vor, zu denen das Gewinnspiel die Zugabe bildet. Entscheidungstexte 4 Ob 28/99t Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zugabe ist nach ständiger Rechtsprechung ein zusätzlicher Vorteil, der neben der Hauptware (Hauptleistung) ohne besondere Berechnung angekündigt wird, um den Absatz der Hauptware oder die Verwertung der Hauptleistung zu fördern. Dieser Vorteil muß mit der Hauptware (Hauptleistung) in einem solchen Zusammenhang stehen, daß er objektiv geeignet ist, den Kunden in seinem Entschluß zum Erwerb der Hauptware (Hauptleistung) zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt einen Versandhandel und unterliegt dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte. Sie beschäftigt rund 50 Angestellte im Telefondienst. Die Normalarbeitsstunden und Mehrarbeitsstunden werden von mehreren Arbeitnehmern nach folgender Aufstellung an Werktagen von Montag bis Freitag nach 18.30 Uhr geleistet: Montag bis Donnerstag: ab 18.30 Uhr ...........11 Personen ab 19.00 Uhr ............7 Personen ... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsurteil des Handelsgerichtes Wien vom 24. 3. 1989, GZ 38 Cg 62/88, wurden die verpflichteten Parteien schuldig erkannt, ab sofort beim Vertrieb der periodischen Druckschrift "K*****" das Ankündigen und/oder Durchführen von Gewinnspielen und/oder anderen Werbemaßnahmen zu unterlassen, bei denen Preise nicht unbedeutenden Wertes verlost werden oder der Erhalt von Preisen sonst von einem Zufall abhängig ist, wenn dabei - etwa durch die Teilnahmebedingungen... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs1 Z1
Rechtssatz: Auch solche Ankündigungen Dritter sind - ebenso wie redaktionelle Beiträge, die durch Hinweise auf Gewinnspiele dritter Veranstalter denselben verpönten Anlockeffekt für die Zeitung auslösen - in die Gesamtbeurteilung der Regelmäßigkeit der beanstandeten Ankündigungen einzubeziehen. Entscheidungstexte 4 Ob 267/98p Entscheidungstext OGH 10.11.1998 4... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs1 Z1
Rechtssatz: Werden Gewinnspielankündigungen wegen ihrer Regelmäßigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg als wettbewerbswidrig beanstandet, spielt es bei Prüfung der Regelmäßigkeit der Ankündigungen keine Rolle, ob hinsichtlich einzelner dieser Ankündigungen ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, der schon aus anderen Gründen, etwa wegen der unzulässigen Ankündigung eines Gewinnspieles auf dem Titelblatt, gerichtlich verfolg... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei ist Medieninhaberin und Verlegerin der Tageszeitung "Salzburger Nachrichten". Die Erstantragsgegnerin (deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitantragsgegnerin ist) ist Medieninhaberin, die Drittantragsgegnerin (deren persönlich haftende Gesellschafterin die Viertantragsgegnerin ist) ist Verlegerin der Tageszeitung "Neue Kronen Zeitung", die im Bundesland Salzburg als Mutationsausgabe unter dem Titel "Salzburg Krone" in der Weise ersc... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs1 Z1
Rechtssatz: Auch solche Ankündigungen Dritter sind - ebenso wie redaktionelle Beiträge, die durch Hinweise auf Gewinnspiele dritter Veranstalter denselben verpönten Anlockeffekt für die Zeitung auslösen - in die Gesamtbeurteilung der Regelmäßigkeit der beanstandeten Ankündigungen einzubeziehen. Entscheidungstexte 4 Ob 267/98p Entscheidungstext OGH 10.11.1998 4... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs1 Z1
Rechtssatz: Werden Gewinnspielankündigungen wegen ihrer Regelmäßigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg als wettbewerbswidrig beanstandet, spielt es bei Prüfung der Regelmäßigkeit der Ankündigungen keine Rolle, ob hinsichtlich einzelner dieser Ankündigungen ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, der schon aus anderen Gründen, etwa wegen der unzulässigen Ankündigung eines Gewinnspieles auf dem Titelblatt, gerichtlich verfolg... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin und Verlegerin der Wochenzeitschrift N*****. Die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der Tageszeitung "Täglich Alles" und der Wochenzeitschrift "Die ganze Woche." Die Titelseite der Zeitschrift "Die ganze Woche" vom 19. 3. 1997, Nr. 12, war wie folgt gestaltet: Dieses "Persönliche Horoskop" wurde im inneren des Blattes auf den Seiten 3 - 5 wie folgt erklärt: Die der Zeitschrift "Die ganze Woche" vom 19. 3. 1997 beigelegte B... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dieselbe Wirkung wie durch die Ankündigung eines Gewinnspiels auf der Titelseite einer Zeitung kann auch dadurch erzielt werden, daß Gewinnspiele so regelmäßig veranstaltet werden, daß durch eine solche Aufeinanderfolge in den angesprochenen Leserkreisen der sichere Eindruck erweckt wird, auch in künftigen Ausgaben der Zeitung werde wieder ein (neues) Gewinnspiel oder die neue Fortsetzung einer begonnenen Gewinnspielser... mehr lesen...
Norm: EO §65 EEO §355B-VG Art7EGV Maastricht Art30EG Amsterdam Art28UWG §9a Abs1 Z1
Rechtssatz: Infolge des Erkenntnisses des Europäischen Gerichtshofes vom 26. Juni 1997, Rs C - 368/95 (veröffentlicht in WBl 1997, 333) wurde § 9a Abs 1 Z 1 UWG nicht schlechthin unanwendbar. Die nunmehr gebotene einschränkende Auslegung der Bestimmung des § 9a Abs 1 Z 1 UWG ist aber im Titelverfahren wahrzunehmen. Im Rekurs gegen eine Exekutionsbewilligung nach... mehr lesen...
Begründung: Mit der einstweiligen Verfügung vom 14.Februar 1997, 2 R 24/96f-12, verbot das Oberlandesgericht Wien der verpflichteten Partei, ab sofort bis 14 Tage nach Rechtskraft des über das Unterlassungsbegehren ergehenden Urteiles, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes in öffentlichen Bekanntmachungen oder anderen Mitteilungen, insbesondere in Zeitungen und Zeitschriften sowie im Rundfunk, anzukündigen, daß sie oder ein mit ihr in Geschäftsverbindung stehende... mehr lesen...
Norm: EO §65 EEO §355B-VG Art7EGV Maastricht Art30EG Amsterdam Art28UWG §9a Abs1 Z1
Rechtssatz: Infolge des Erkenntnisses des Europäischen Gerichtshofes vom 26. Juni 1997, Rs C - 368/95 (veröffentlicht in WBl 1997, 333) wurde § 9a Abs 1 Z 1 UWG nicht schlechthin unanwendbar. Die nunmehr gebotene einschränkende Auslegung der Bestimmung des § 9a Abs 1 Z 1 UWG ist aber im Titelverfahren wahrzunehmen. Im Rekurs gegen eine Exekutionsbewilligung nach... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegenstand der Entscheidung 4 Ob 160/97a (= ÖBl 1997, 287 - Krone Aktion) waren 60 Gewinnspiele, die die "Neue Kronen Zeitung" in der Zeit vom 13.3. bis 4.8.1996 veranstaltet hatte. Bei jedem einzelnen der Gewinnspiele waren wertvolle Preise zu gewinnen, so etwa Freikarten für Konzerte, Reisen in ferne Länder, Autos, Fahrräder udgl. Die Spielbedingungen waren jeweils unterschiedlich. Die meisten Ankündigungen waren als "... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin beruft sich auf die Entscheidung ÖBl 1996, 39 - Städteflugreisen, in der ausgesprochen wurde, daß es unter dem Gesichtspunkt des Kundenfangs darauf ankommt, ob durch den Einsatz leistungsfremder Mittel die freie Entschließung des Kunden in einer den Grundsätzen des Leistungswettbewerbs widersprechenden Weise derart beeinträchtigt wird, daß die unsachliche Beeinflussung anstößig erscheint. Gegenstand dieser E... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "Neue Kronen Zeitung" und "Kurier", die Zweitklägerin ihre persönlich haftende Gesellschafterin. Die Drittklägerin ist als Medieninhaberin der "Neuen Kronen Zeitung" von der Erstklägerin mit der Erbringung der redaktionellen Leistungen beauftragt und erhält dafür einen Werklohn. Komplementärin der Drittklägerin ist die Viertklägerin. "Kurier" und "Neue Kronen Zeitung" befassen sich mit Politik, aktuellen Tagesfrage... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung können gegen § 9a UWG auch Gewinnspiele verstoßen, die nicht außerhalb der Zeitung oder auf deren Titelseite angekündigt werden, wenn sie so regelmäßig veranstaltet werden, daß durch eine solche Aufeinanderfolge in den angesprochenen Leserkreisen der sichere Eindruck erweckt wird, daß auch in künftigen Ausgaben der Zeitung wieder ein (neues) Gewinnspiel oder die Fortsetzung einer begonnenen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung des Rekursgerichts widerspricht nicht den Grundsätzen der Rechtsprechung über die Zulässigkeit in periodischen Druckschriften wiederholt durchgeführter, aber weder auf der Titelseite noch außerhalb der Zeitung angekündigter Gewinnspiele. Dieselbe Wirkung wie durch die Ankündigung eines Gewinnspiels auf der Titelseite kann auch dadurch erzielt werden, daß Gewinnspiele so regelmäßig veranstaltet werden, da... mehr lesen...
Begründung: Der verpflichteten Partei ist auf Grund des vollstreckbaren Urteils des Handelsgerichtes Wien vom 18.8.1994, 37 Cg 183/93b-15 verboten, unentgeltliche Zugaben in der Form zu gewähren, daß in der N***** K*****-Zeitung die Teilnahmemöglichkeit an einem Gewinnspiel eingeräumt wird, wenn durch die tägliche oder doch wiederkehrende Veröffentlichung des Gewinnspiels ein Anreiz zum Kauf der N***** K*****-Zeitung ausgeübt wird, indem der Eindruck vermittelt wird, es würden a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht der Revisionsrekurswerberin ist das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes nicht abgewichen. Anders als nach der älteren, von ihr zitierten Rechtsprechung ist nunmehr bei der Exekution zur Unterlassung von Ankündigungen beim Verkauf und Vertrieb periodischer Druckschriften die Angabe einer bestimmten Verkaufsstelle im Exekutionsantrag dann nicht erforderlich, wenn ein Versto... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin ua der Tageszeitung "täglich Alles". Die Erstbeklagte ist die persönlich haftende Gesellschafterin der Krone-Verlag GmbH & Co KG, die Medieninhaberin der "Neuen Kronen Zeitung" und für deren redaktionellen Bereich verantwortlich ist; die Zweitbeklagte ist die Komplementärin der Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag GmbH & Co KG, der Verlegerin dieser Tageszeitung, der die wirtschaftlichen Erfolge der Zeit... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 7.4.1995, 24 Cg 89/95m-4, berichtigt mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 24.4.1995, 24 Cg 89/95m-6, wurde der verpflichteten Partei verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Herstellung, Verlag und/oder Vertrieb periodischer Druckschriften, insbesondere der periodischen Druckschrift F*****, unentgeltliche Zugaben anzukündigen und/oder zu gewähren, wenn der Eindruck erweckt wird,... mehr lesen...
Begründung: Am 18.1.1996 schlossen die Parteien einen gerichtlichen Vergleich. Dieser lautet in seinem Punkt 1.) auszugsweise: "1.) Die Beklagte ist bei sonstiger Exekution ab sofort schuldig, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes bei Herstellung und/oder Vertrieb periodischer Druckschriften, insbesondere der periodischen Druckschrift "K*****", es zu unterlassen, unentgeltliche Zugaben anzukündigen und/oder zu gewähren, wenn der Eindruck erweckt wird, daß der E... mehr lesen...