RS OGH 1999/3/9 4Ob28/99t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.03.1999
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Norm

UWG §9a Abs1 Z1

Rechtssatz

Das Tatbestandselement der Unentgeltlichkeit, geht im Verhältnis zwischen dem Zeitungsunternehmen als Abgeber der Hauptware Zeitung und seinen Kunden nicht durch die Notwendigkeit verloren, die Hauptware des Veranstalters entgeltlich zu erwerben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111771

Dokumentnummer

JJR_19990309_OGH0002_0040OB00028_99T0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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