RS OGH 1999/3/9 4Ob28/99t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.03.1999
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Norm

UWG §9a Abs1 Z1

Rechtssatz

Wird in einem Inserat ein Gewinnspiel eines vom Zeitungsunternehmer verschiedenen Veranstalters angekündigt, an dem teilzunehmen nicht nur den Erwerb der Zeitung, sondern auch einer Ware des Veranstalters erforderlich macht, liegen in Wahrheit zwei Hauptwaren vor, zu denen das Gewinnspiel die Zugabe bildet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111770

Dokumentnummer

JJR_19990309_OGH0002_0040OB00028_99T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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